Panoramafreiheit und Drohenaufnahmen: BGH
Die sogenannte Panoramafreiheit erlaubt das Fotografieren öffentlich ausgestellter Werke und auch die Weiterverbreitung der Bilder. Damit ist gemeint, das diejenigen Bau- und Kunstwerke, die jedermann… ᐅPanoramafreiheit und Drohenaufnahmen: BGH