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Abmahnung Godzilla durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Wegen des Films Godzilla und für die Warner Bros. Entertainment GmbH sprechen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München urheberrechtliche Abmahnungen aus.

Die Abmahnung mit der Überschrift „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“ ist an Inhaber eines Internetanschlusses gerichtet. Der in der Abmahnung beinhaltete Vorwurf ist, dass der Anschlussinhaber den Film Gorilla im Rahmen einer Tauschbörse öffentlich zum Download bereitgestellt haben soll.

Abmahnung Godzilla durch Waldorf Frommer

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind grundsätzlich nicht dafür bekannt, dass unberechtigte Abmahnungen ausgesprochen.

Für die vollständige außergerichtliche Vertretung und Bearbeitung der Abmahnung bieten wir faire Pauschalangebote. Die Kosten sind insofern von Beginn an fest definiert und überschaubar.

Haftung für Abmahnung Godzilla durch Waldorf Frommer

Ob eine Haftung für den behaupteten Urheberrechtsverstoß in Betracht kommt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es speilen zahlreiche Faktoren eine Rolle dafür, ob der Anschlussinhaber als Adressat der Abmahnung auch tatsächlich für darin hervorgebrachten Ansprüche haftet.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass – selbst wenn eine Haftung besteht – die Ansprüche in bisher jeden Abmahnung gemindert werden konnten. Leisten Sie also keine voreiligen Zahlungen. Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob eine Haftung überhaupt besteht. Es wenn dies der Fall sein sollte, kann zur Minderung der Zahlungsansprüche übergegangen werden.

Gleiches gilt für die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Auch diese muss nur abgegeben werden, sofern tatsächlich auch eine Haftung für die behauptete Rechtsverletzung besteht.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts