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Elbe Handelskontor GmbH – bonstore – unberechtigte Bildernutzung

Die Elbe Handelskontor GmbH spricht als Onlineshopbetreiber bonstore eigenverantwortlich Abmahnungen wegen unberechtigter Bildernutzung aus.

In einer uns vorliegenden Abmahnung geht es um zwei Bilder, die ein Verkäufer unberechtigt verwendet hat. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche sind überhöht und bedürfen schließlich einer Minderung.

Abmahnung der Elbe Handelskontor GmbH

Innerhalb des Onlineshops bonstore vertreibt die Elbe Handelskontor GmbH vornehmlich Kasserollen. Für die Darstellung der Verkaufsangebote verwendet die Gesellschaft Produktfotos, die diese offensichtlich selbst gefertigt hat. Insofern ist die Elbe Handelskontor GmbH Rechteinhaberin an den Produktfotos. Einem Rechteinhaber eines urheberrechtlich geschützten Werks, insbesondere eines Fotos, obliegt die alleinige Kontrolle über die Verwertung und Nutzung. Allein der Rechteinhaber kann folglich über die Verwendung und Nutzung der Produktfotos entscheiden.

Eine Verwendung eines Bildes durch einen Dritten ist demnach nur möglich, sofern der Rechteinhaber in die Nutzung eingewilligt hat. Der Rechteinhaber muss als die Zustimmung zur Veröffentlichung eines Bildes erteilen. In der Regel werden derartige Zustimmungen in Form von Nutzungslizenzen vergeben. Im Gegenzug für die Nutzungserlaubnis erhebt der Rechteinhaber eine Nutzungsgebühr. Ein Rechteinhaber ist allerdings nicht zur Vergabe von Nutzungslizenzen verpflichtet.

Wird ein Produktfoto also verwendet, ohne dass die Zustimmung dafür eigeholt wurde, ist eine Urheberrechtsverletzung an Bildern gegeben.

Sofern nun also ein Verkäufer tatsächlich Bilder aus dem Onlineshop bonstore der Elbe Handelskontor GmbH entnommen hat und für eigene Verkaufsangebote veröffentlicht, kann durchaus eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Die Abmahnung wegen unberechtigter Bildernutzung kann demnach vom Grundsatz her berechtigt sein.

bonstore – Unberechtigte Bildernutztung – Ansprüche aus der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung der Elbe Handelskontor GmbH sind Unterlassungsansprüche und die Zahlung von Schadensersatz (§ 97 UrhG).

Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Adressat des Schreibens des bonstore gegenüber der Rechteinhaberin, der Elbe Handelskontor GmbH dazu verpflichten, die gegenständlichen Fotos künftig nicht erneut zu verwenden. Für den Fall, dass es dennoch zu einer erneuten Verwendung kommt, ist eine Vertragsstrafe zu zahlen. In Bezug auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Eine Unterlassungserklärung ist nichts anderes als ein Vertrag mit dem Rechteinhaber. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Abgemahnte zur Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall, dass es zu einer erneuten Urheberrechtsverletzung kommt. In diesem Zusammenhang können also schnell Verstöße gegen die Unterlassungserklärung vorliegen, sofern Bilder der Elbe Handelskontor GmbH aus veralteten Angeboten nicht entfernt oder erneut verwendet werden.

Eine Unterlassungserklärung ist grundsätzlich zu modifizieren, sodass die Abgabe eines Schuldeingeständnisses vermieden wird. Weiterführende Informationen zu dazu haben wir hier zusammengestellt: urheberrechtliche Unterlassungserklärung.

Überhöhter Schadensersatz ?

Gegenstand der aktuell vorliegenden Abmahnung sind insgesamt zwei Fotos. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung forderte der bonstore Schadensersatz. Für zwei Produktfotos fordert der bonstore dabei einen Betrag von insgesamt 2.000, – € von dem Verkäufer.

Für die Verwendung zweier Bilder halten wir einen Schadensersatz in dieser Höhe überhöht, sodass diese einer Minderung bedürfen. In Anbetracht der geltenden Rechtsprechung sind die in Ansatz gebrachten Schadensersatzansprüche nicht angemessen.

Es fällt auf, dass nicht nur in Bezug auf den Schadensersatz, sondern vielmehr auch hinsichtlich der in dem Schreiben des bonstore angegebenen Streitwerte ein eher unzutreffendes Maß gewählt wurde. Der Streitwert wird pauschal mit 25.000, – bis zu 40.000, – € angegeben. Die erstattungsfähigen Rechtsanwaltsgebühren, sofern ein Anwalt eingeschaltet werden muss, sind mit 2.060,70 € angegeben. Offensichtlich sollen diese überhöhten Werte für eine abschreckende Wirkung sorgen und den Adressaten der Abmahnung zur Annahme des Vergleichsangebots bewegen.

Richtige Reaktion auf die Abmahnung der Elbe Handelskontor GmbH

Senden Sie uns die erhaltene Abmahnung zur kostenfreien Erstberatung. Wir prüfen diese und zeigen schließlich die Handlungsalternativen auf.

In den meisten Fällen, sofern eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, fertigen wir eine modifizierte Unterlassungserklärung und mindern die geltend gemachten Zahlungsansprüche auf ein angemessenes Maß. Im Ergebnis kann somit eine abschließende und vor allem außergerichtliche Lösung erzielt werden.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzAutorenbeiträge anzeigen