Zum Inhalt springen

Musik auf TikTok: IPPC Abmahnung droht

Die Kanzlei IPPC Law, bekannt für Massenabmahnungen, hat neuerdings die Musiknutzer von TikTok im Visier. Angeblich wurde die Musik auf dem Social-Media-Portal urheberrechtswidrig heruntergeladen beziehungsweise im eigenen Account verwendet.

Nutzung von Musik auf TikTok

Es geht konkret um die Musik, die auf TikTok veröffentlicht wurde und die vermeintlich gewerblich tätige Betroffene für eigene Zwecke nutzen, obwohl das die Geschäftsbedingungen von TikTok nicht erlauben.

Nur die private Nutzung ist gestattet. Die Kanzlei IPPC behauptet standardmäßig, mindestens zwei Urheber von Musikstücken auf TikTok zu vertreten. Die abgemahnten Personen fordert sie dazu auf

  • Schadenersatz zu leisten,
  • die Anwaltskosten zu begleichen sowie
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nebst Abschlussvereinbarung zu unterzeichnen.

Die geforderten Kosten belaufen sich regelmäßig auf fast 3.000,- €.

Ist die Abmahnung von IPPC Law berechtigt?

Es Verhält sich in diesem Fall ähnlich wie bei den Abmahnung, die wegen Instagram ausgesprochen wurden. Auch wegen dieser Plattform gab es entsprechende Abmahnwellen.

Auch das soziale Netzwerk TikTok hat mit der deutschen GEMA und ähnlichen Organisationen in anderen Ländern Lizenzverträge abgeschlossen. TikTok zahlt dann die Gebühren und ermöglicht dadurch privaten Nutzern die Musiknutzung. Andernfalls wäre das bloße Hören von Musik auf TikTok schon nicht mehr legal.

Alle sozialen Netzwerke gehen so vor. Die gewerbliche Nutzung der Musik verbieten sie explizit. Für eine Abmahnung genügt es, dass ein Nutzerprofil auf TikTok, Instagram & Co. einen kommerziellen Eindruck erweckt. Das ist der Fall, wenn es von einem Unternehmen, einer Influencerin oder weiteren Personen stammt, denen unterstellt wird, dass sie mit ihrem Social-Media-Account Geld verdienen.

Wenn das der Fall wäre, müssten sich die Betroffenen eine individuelle Lizenz beschaffen, um diese Hintergrundmusik verwenden zu können. Alternativ dürfen sie kostenfrei die Musik aus dem TikTok Creative Center nutzen. Bei Instagram wäre das Pendant die Musik aus der Facebook Sound Collection. Die dortigen Stücke sind weniger beliebt, deswegen stehen sie auch lizenzfrei zur Verfügung.  

Was ist zu tun, sofern eine Abmahnung von IPPC Law wegen der Musiknutzung auf TikTok eingetroffen ist?

Wenn eine Person wirklich wie behauptet gewerblich tätig ist und somit die Musik illegal nutzt, sollte sie diese nach der Abmahnung umgehend aus dem eigenen Account entfernen. Das ist auch deshalb wichtig, weil TikTok den Nutzer wegen eines Nutzungsverstoßes sperren könnte.

Wer aber auf TikTok rein privat unterwegs ist, muss theoretisch gar nichts tun. Die Beweislast, dass die Musik kommerziell verwendet wurde, läge im Streitfall bei IPPC Law.

Personen, die sich in einer Grauzone bewegen, also vielleicht gelegentliche Einnahmen mit ihrem Account generieren, aber dies nicht einmal als Gewerbe angemeldet haben, sollten vorsichtigerweise auch auf die Nutzung dieser Musik verzichten.

Es ist davon abzuraten, die geforderten Summen für Schadenersatz und Anwaltskosten zu begleichen. Auch die Unterlassungserklärung und Abschlussvereinbarung muss niemand unterzeichnen, weil IPPC Law klagen müsste und dies nur selten praktiziert. Die Kanzlei lebt von den Gebühren derjenigen Abgemahnten, die sich von der Drohung einschüchtern lassen.

Käme es tatsächlich zum Prozess, müsste IPPC Law eine frühere, länger andauernde illegale gewerbliche Nutzung der Musik beweisen, was in jedem Einzelfall sehr schwer ist – erst recht dann, wenn die Musik auf dem betreffenden Account nicht mehr existiert. IPPC müsste dann im Prozess TikTok auffordern, frühere Daten des betreffenden Accounts offenzulegen. Hierfür bedarf es eines Gerichtsbeschlusses. Die Bewertung des Vorgangs grenzt an ein Gutachten und ist mithin sehr teuer. Es wäre schließlich auch die gewerbliche Tätigkeit des betreffenden Nutzers zu beweisen. Diesen Schritt geht IPPC wegen des eigenen Prozesskostenrisikos praktisch nie. Wir raten dennoch, sich als Betroffener anwaltliche Hilfe zu beschaffen.

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen