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AGB Abmahnung – die häufigsten Fehler von Online-Shops

Viele Online-Händler müssen sich mit Abmahnungen wegen fehlerhafter AGB und der Verletzung von Verbraucherschutzbestimmungen auseinandersetzen. Die Kosten, die durch solche Abmahnungen entstehen, sind nicht unerheblich.

Um sich Zeit, Ärger und Kosten zu sparen, sollte jeder Online-Shop Betreiber seine AGB kontrollieren und notfalls durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Wir berichten nachfolgen über die häufigsten Fehler von Online-Shops.

Die häufigsten Fehler die zu einer AGB Abmahnung führen:

Widerrufsrecht

Vor allem das Widerrufsrecht hat in der Vergangenheit zu zahlreichen Abmahnungen geführt. Dieses wird meistens in den AGB des jeweiligen Online-Shop-Betreibers geregelt, aber auch eigenständig in der Widerrufsbelehrung aufgeführt. Zwar wurde das Widerrufsrecht gesetzlich geändert und es ist auch eine amtliche Musterwiderrufsbelehrung zu finden, die zwingend zu beachten ist. Jedoch gibt es immer noch zahlreiche Fehler, die von den Online-Shop-Betreibern begangen werden.

Dazu gehören:

  • Eine fehlerhafte Anwendung und/ oder Umsetzung der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung
  • Keine Widerrufsbelehrung
  • Einräumung der 14-tägigen Widerrufsfrist, trotz fehlender Belehrung
  • Keine klaren Angaben zum Beginn und zum Ende der 14-tägigen Widerrufsfrist
  • Unzulässige Einschränkungen des Widerrufsrechts ( beispielsweise durch Formulierungen wie: Rücknahme nur in der (unbeschädigten) Originalverpackung, Verlangen des Vorliegens eines Rücksendegrundes, usw.)

Unzulässige AGB-Klauseln

Die Fehler, die bei selbst erstellten AGB oder die in ungeprüften Muster-AGB zu finden sind, sind zahlreich. Deswegen ist eine professionelle Beratung diesbezüglich zwingend erforderlich, da selbst ein einziges „falsches“ Wort die Klausel unwirksam machen kann. Da die Fehler, die in AGB vorkommen sehr zahlreich sind, zeigen wir vorliegend nur die häufigsten Fehler auf. Folgende Klauseln sind unzulässig und unwirksam, und Sie riskieren als Online-Shop Betreiber eine Abmahnung, wenn Sie diese verwenden:

  • Eine Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber Verbrauchern
  • Ersetzungsklauseln, wie zum Beispiel: „Lieferung gleichwertiger Produkte“
  • Die Transportgefahr soll der Verbraucher tragen
  • Unverbindliche Lieferzeiten
  • Eine Pflicht der Verbraucher zur Untersuchung und sofortigen Anzeige von Mängeln
  • Fehlende grundlegende Informationen zum Vertragsschluss
  • „40 Euro Klausel“ wird in den AGB`s geregelt
  • Klauseln, in denen die Annahme unfreier Pakete abgelehnt wird ( Der Verbaucher kann das so verstehen, dass er sein Widerrufsrecht nur unter der Bedingung der Frankierung der Sendung ausüben kann)

Was ist noch bei AGB zu beachten?

Beachten Sie unbedingt, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch richtig in den Vertrag eingebunden werden. Das bedeutet, dass es für Sie nicht ausreichend ist, dass Sie AGB besitzen, oder sie irgendwo auf Ihrer Seite verlinken. Der Online-Shop Betreiber muss seine Kunden auf seine AGB deutlich hinweisen und der Kunde muss die Möglichkeit haben, diese AGB auch zur Kenntnis zu nehmen. Diesen Verpflichtungen kann nachgekommen werden, indem ein deutlichen Hinweis auf die AGB bei Vertragsschluss auf der Website verlinkt.

Fazit:

Unzulässige Klauseln werden von den Konkurrenten regelmäßig unter Begründung von wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten abgemahnt. Zwar gibt es viele Fälle, in denen die Gerichte Bagatellverstöße annehmen; in diesen Fällen sind die Kosten wesentlich geringer. Auch gibt es viele Fälle, in denen man die Abmahnung als rechtsmissbräuchlich ansehen kann. Eine Abmahnung muss jedoch erst gar nicht vorkommen, wenn Sie richtige aufgestellte AGB verwenden.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzAutorenbeiträge anzeigen