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Image Professionals GmbH –
Abmahnung durch Frommer Legal


Gegenstand, Folgen & Konsequenzen der Abmahnung

Die Image Professionals GmbH lässt über die Frommer Legal Rechtsanwälte aus München urheberrechtliche Abmahnung aussprechen. Gegenstand der Abmahnung ist die unzulässige Nutzung von Bilder der Image Professionals GmbH. Eine solche Abmahnung zieht also Kosten nach sich, die sich im vierstelligen Bereich liegen. Auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte schließlich nur mit bedacht erfolgen.

Lassen Sie die Abmahnung abschließend prüfen und nutzen Sie unserer Kostenfreie Erstberatung.

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Gegenstand der Abmahnung der
Image Professionals GmbH

Die Ansprüche ahndet eine Urheberrechtsverletzung, die durch eine nicht lizenzierte Veröffentlichung eines Bildes entstanden ist.

Sehr vielen Betreibern von Webseiten ist auch bisher noch nicht bekannt, dass Bilder aus dem Internet nicht ohne Weiteres für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Es bedarf also stets der Erlaubnis des Urhebers bzw. des Rechtsinhabers. Eine solche Erlaubnis liegt regelmäßig in der Vergabe einer Lizenz. Die Nutzungslizenz kann dabei kostenfrei oder kostenpflichtig vergeben werden. Es gibt daher Bilder im Netz, die Websitebetreiber kostenfrei (ggf. unter Bedingung der Angabe des Urhebers) für eigene Zwecke nutzen können. Der Nutzer des Bildes ist aber stets verpflichtet, umfassend zu prüfen, ob eine kostenfreie Nutzung tatsächlich gestattet ist. Wichtig ist auch zu prüfen, dass die Erlaubnis zu Nutzung des Bildes mit Erlaubnis des eigentlichen Urhebers erfolgt.

Die Regel ist allerdings, dass die Nutzung von qualitativ hochwertige Bilder nur mit einer kostenpflichtigen Lizenz möglich ist.Für die Veröffentlichung eines Bildes auf der eigenen Website oder innerhalb des Social-Media-Profils verlangt der Rechteinhaber also eine Nutzungsgebühr. Wird diese nicht entrichtet, wird also keine ordnungsgemäße Lizenz erworben und das Bild dennoch veröffentlicht, liegt eine Urheberrechtsverletzung. Die Image Professionals GmbH ist als Rechteinhabern dadurch berechtigt, urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen zu lassen.

Anwalt für Urheberrecht

Rechtsanwalt Björn Wrase
Rechtsanwalt Björn Wrase

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Mit der Abmahnung werden Unterlassungs-, Auskunft-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht. Eine Abmahnung, die sogleich Kosten nach sich zieht ist gesetzlich normiert und bereits bei einer einmaligen Urheberrechtsverletzung möglich, vgl. § 97a UrhG.

Die Image Professionals GmbH fordert in der Abmahnung zu aller erst die Beseitigung des Rechtsverstoßes. Das Bild ist also von der Website und (sehr wichtig!) auch von dem Server der Website zu löschen. Außerdem sind die Sucherergebnisse bei Google & Co. dahingehend zu prüfen, ob eine Darstellung des Bildes zusammen mit der eigenen Website erfolgt. Auch insofern ist eine Handlung des Websitebetreibers erforderlich.

Denn gerade wenn der Abgemahnte die ebenfalls mit der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung abgibt, muss jegliche Verbindung des Bildes zur eigenen Website entfernt sein. Andernfalls droht also eine Vertragsstrafe, die regelmäßig nicht unter 2.000,00 € je Verstoß liegt. Im Hinblick darauf ist die Unterlassungserklärung nur mit bedacht und auch nur in modifizierter Form abzugeben.

Der Abgemahnte ist schließlich auch verpflichtet, über den Umfang der Rechtsverletzung, insbesondere die Dauer der Nutzung, Auskunft zu geben. Die Dauer der unberechtigten Nutzung des Bildes ist maßgeblich für die Höhe des der Image Professionals GmbH zustehenden Schadensersatzes. Die Geltendmachung des Schadensersatzes erfolgt durch die Frommer Legal (Waldorf Frommer) Rechtsanwälte regelmäßig erst im Nachgang, sofern die Nutzungsdauer bekannt ist.

Anschließend wird Schadensersatz in einem gesonderten Schreiben gefordert. Darin erfolgt schließlich auch die Geltendmachung von Aufwendungsersatz, also den Rechtsanwaltsgebühren für den Ausspruch der Abmahnung.

Image Professionals GmbH fordert sehr hohen Schadensersatz

Für die Image Professionals GmbH fordert die Kanzlei Frommer Legal einen sehr hohen Schadensersatz. Berechnet wird der Schadensersatz nach dem Vergütungsmodell der Image Professionals GmbH. Entscheidend kommt es dabei auf den Umstand an, welche (Lizenz-)Gebühren zu zahlen wären, sofern es zu einer rechtlich einwandfreien Lizenzierung kommt.

Den entscheidenden Faktor bei der Vergabe von Lizenzen bildet die zeitliche Nutzungsdauer. Die Image Professionals GmbH berechnet Gebühren grundsätzlich nach der Dauer, über die ein Foto veröffentlicht ist. Die sich daraus ergebenden Nutzungsgebühren bilden schließlich den Schadensersatz, der in der Regel die größte Kostenposition der Abmahnung von Frommer Legal ausmacht.

Der Schadensersatzanspruch verdoppelt sich, sofern die Image Professionals GmbH nicht als Urheberin des verwendeten Fotos benannt ist. Urhebern, die nicht als solche im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Fotos benannt sind, steht nach § 13 UrhG ein Zuschlag von 100% auf den eigentlichen Schadensersatz zu. Ein weiterer Zuschlag von 50% besteht, wenn das Bild innerhalb eines Onlineshops veröffentlicht ist.

Eine ursprüngliche Lizenzgebühr von beispielsweise 1.000 €, kann sich durch diese Zuschläge demnach schnell verdreifachen. Im Rahmen der bestehenden Urheberrechtsverletzung könnte die Image Professionals GmbH denn nicht lediglich 1.000 €, sondern vielmehr 3.000 € beanspruchen.

Im Rahmen der Bearbeitung der Abmahnung wirken wir selbstverständlich auf eine größtmögliche Minderung dieser Gebühren hin.

image professionals gmbh
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Fazit & Handlungsempfehlung

Der Schadensersatz und die Rechtsanwaltsgebühren machen in der Regel einen mittleren, vierstelligen Betrag aus. Auch die Abgabe der Unterlassungserklärung ist mit Fallstricken verbunden. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Schuld nicht anerkannt wird. Ein Websitebtreiber, der eine Abmahnung der Image Professionals GmbH durch die Kanzlei Frommer Legal (Waldorf Frommer) erhalten hat, ist somit gut beraten, die Abmahnung von einer spezialisierten Kanzlei vollständig bearbeiten zu lassen. Gerade auch in Bezug auf die notwendigen Handlungen nach der Abgabe der Unterlassungserklärung bedarf es eines erhöhten Beratungsbedarfs, um zu Verhindern, dass die Image Professionals GmbH im Nachgang horrende Vertragsstrafeansprüche geltend machen kann.

Nutzen Sie daher unsere kostenfreie Erstberatung und lassen Sie uns die Abmahnung zur Prüfung zukommen. Wir zeigen Ihnen in diesem Rahmen zu aller erst die Handlungsalternativen auf.

Soforthilfe &
kostenfreie Erstberatung

Senden Sie uns die streitgegenständlichen Dokumente vorerst zur Prüfung. Wir melden uns anschließend umgehend und zeigen auf, was zu tun ist. Bis dahin beachten Sie schließlich bitte die folgenden Empfehlungen: – Nehmen Sie also keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
– Im übrigen keine Unterlassungserklärung abgeben,
– Leisten Sie keine Zahlungen, und
– Reagieren Sie in jedem Fall innerhalb der Fristen,
– Lassen Sie die Dokumente prüfen, und
– Nutzen Sie schließlich unsere kostenfreie Erstberatung.
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