Die KLAKA Rechtsanwälte mahnen ab und klagen wegen Markenrechtsverletzungen.
Die Bezeichnungen „BMW“ und „Mini“ nebst zugehörigen Markenzeichen sind markenrechtlich durch die BMW AG geschützt. Bereits seit längerer Zeit werden über die KLAKA Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen versendet.
Ist eine Markenrechtsverletzung gegeben und werden die Ansprüche nicht erfüllt, kommt es regelmäßig zu einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche im Rahmen einer Klage vor dem Landgericht München.
Markenrechtlicher Schutz bedeutet in der Praxis, dass jeder mit rechtlichen Problemen rechnen muss, der die Namen oder die Zeichen verwendet, ohne dazu vom Berechtigten (der BMW AG) eine Lizenz erworben zu haben. Neben Namen und Zeichen kann auch ein bestimmtes Design wie das der BMW-Baureihe „X5“ unter Markenschutz gestellt werden. Markenschutz dient nicht nur dazu, den Markenrechtsinhaber vor einer Beeinträchtigung seines wirtschaftlichen Erfolgs zu bewahren. Vielmehr auch dazu, den Verbraucher vor Täuschungen zu schützen. Die Gefahr, Produkte, die zu Unrecht mit geschützten Markenbezeichnungen in Verbindung gebracht werden und somit tatsächlich hochwertige Markenprodukte miteinander zu verwechseln, ist ein wichtiger Ansatzpunkt für Maßnahmen zur rechtlichen Sicherung des Markenschutzes.
Ihr Ansprechpartner im Markenrecht
BMW AG – Die Abmahnung durch KLAKA Rechtsanwälte
Auf der „eBay“-Handelsplattform haben die Verantwortlichen der BMW AG in verschiedenen Fällen festgestellt, dass unter ihren geschützten Markenzeichen nicht lizenzierte Produkte angeboten wurden. Die Produktauswahl reichte dabei vom Software-Updates bis zum kompletten Design einer KfZ-Baureihe. Der Konzern hat daraufhin die KLAKA Rechtsanwälte damit beauftragt, Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen markenrechtliche Bestimmungen an die Anbieter zu versenden. Es werden Unterlassungsansprüche, aber auch Schadensersatzansprüche und die zur Bezifferung von Schadenssummen notwendigen Auskunftsansprüche geltend gemacht.
Richtig auf die markenrechtliche Abmahnung reagieren
Wer eine Marke der BMW AG tatsächlich in unzulässiger Weise genutzt hat, der hat eine Markenrechtsverletzung begangen. In diesem Rahmen bestehen diverse Ansprüche des Rechteinhabers, die allesamt in der Abmahnung aufgezählt sind.
Vorerst ist die Abmahnung dahingehend zu prüfen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Ist das der Fall, sind die geltend gemachten Ansprüche dem Umfang nach zu prüfen. Nicht selten schießt die Abmahnung über’s Ziel hinaus und verlang mehr, als eigentlich nötig.
Auch in markenrechtlichen Streitigkeiten berechnen sich die Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Streitwert. Die markenrechtliche Abmahnung hat eine Warnfunktion. Reagiert der Abgemahnte nicht auf die geltend gemachten Forderungen, kann der Markenrechtsinhaber seine Rechte gerichtlich durchsetzen. Dabei werden neben hohen Anwaltsgebühren auch Gerichtsgebühren fällig. Da solche Gebühren bei hohen Streitwerten horrende Dimensionen erreichen können, ist es ratsam, die Abmahnung von Beginn an, durch eine spezialisierte Kanzlei bearbeiten zu lassen.
Ist eine Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte eingetroffen, ist vorerst zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Die Erklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, ist nicht geeignet, die Interessen des Abgemahnten ausreichend zu wahren. In dieser Erklärung befinden sich zu weitgehende Verpflichtungen. Die Unterlassungserklärung ist daher äug das Mindestmaß zu reduzieren. Gerade auch im Hinblick auf die Vertragsstrafe ist eine erheblich Reduzierung zu empfehlen. Noch besser ist es, die Vertragsstrafe nach dem sog. Hamburger Brauch zu formulieren. Nur dadurch kann vermieden werden, dass die BMW AG bei wiederholten Rechtsverletzungen keine horrende Vertragsstrafe fordern kann.
Im Rahmen der Markenrechtsverletzung ist ferner auch Auskunft zu erteilen. Die BMW AG hat einen Anspruch darauf Informationen über den Umfang der Rechtsverletzung zu erhalten. Auf die Grundlage erfolgt dann die Berechnung des Schadensersatzes. Maßgebliches Kriterium bildet dabei der mit der genutzten Marke erzielte Gewinn.
Klage durch Klaka droht
Nicht selten findet die Abmahnung der Klaka Rechtsanwälte keine Beachtung. In diesem Fall kommt es zu einer Klage. In der Klage geht es dann vornehmlich um die Unterlassungsansprüche. Durch ein Klageverfahren entstehen aufgrund des hohen Gegenstandswertes enorme Kosten, die es zu vermeiden gilt.
Lassen Sie sich demnach bereits nach dem Erhalt der Abmahnung zielgerichtet beraten.
Soforthilfe &
kostenfreie Erstberatung
Senden Sie uns die streitgegenständlichen Dokumente vorerst zur Prüfung. Wir melden uns anschließend umgehend und zeigen auf, was zu tun ist. Bis dahin beachten Sie schließlich bitte die folgenden Empfehlungen:
– Nehmen Sie also keinen Kontakt zur Gegenseite auf.– Im übrigen keine Unterlassungserklärung abgeben,
– Leisten Sie keine Zahlungen, und
– Reagieren Sie in jedem Fall innerhalb der Fristen,
– Lassen Sie die Dokumente prüfen, und
– Nutzen Sie schließlich unsere kostenfreie Erstberatung.