In einem Filesharing-Klageverfahren vor dem Amtsgericht Leipzig, das gegen einen unserer Mandanten von der Constantin Film Verleih GmbH durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte geführt wurde, hat Waldorf Frommer die Klage unmittelbar vor dem Termin zurückgenommen.
Klage von Waldorf Frommer offensichtlich unbegründet
Der Grund für die Klagrücknahme liegt offensichtlich in der Aussichtslosigkeit des Klageverfahrens. Unser Mandant hat die Rechtsverletzung nicht begangen und die zu dem gegenständlichen Internetanschluss des Verfahrens gehörende Wohnung nicht bewohnt. Darüber hinaus gab es eine Person, die den Urheberrechtsverstoß begangen hat. Zudem befand sich unser Mandant zu dem angegebenen Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung nachweislich nicht in der Wohnung. Der Fall schien daher von Anfang an klar. Dennoch haben die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die hervorgebrachten Ansprüche nach dem Ausspruch der Abmahnung gerichtlich geltend gemacht.
Sämtliche Einwände wurden bereits vor der Klage und unmittelbar nach dem Ausspruch der Abmahnung hervorgebracht
Nach dem Erhalt einer Abmahnung im Jahr 2011 beauftragte uns unser Mandant mit der Bearbeitung der Abmahnung. Nach einer Prüfung des Sachverhalts kamen wir schnell zu dem Ergebnis, dass die wegen einer Urheberrechtsverletzung geltend gemachten Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche nicht bestehen. Wir erwiderten auf die Abmahnung mit zielgerichteten Einwänden (u.a. die zuvor bezeichneten) und wiesen die Ansprüche seit jeher vollständig zurück.
Wie in zahlreichen anderen Verfahren, schenkte die Kanzlei Waldorf Frommer den hervorgebrachten Einwände keine Beachtung und hielt die geltend gemachten Ansprüche aufrecht. Das Verfahren zog sich im außergerichtlichen Verfahren über einen Zeitraum von drei Jahren. Kurz vor dem Eintritt der Verjährung (Ende 2014) hat Waldorf Frommer den Erlass eines Mahnbescheides beantragt. Gegen den Mahnbescheid haben wir für unseren Mandanten Widerspruch eingelegt, sodass das Verfahren letztendlich in einem „normalen“ Klageverfahren vor dem Amtsgericht Leipzig mündete. Innerhalb dieses Verfahrens bezog man sich auf die bereits außergerichtlich erhobenen Einwände. Kurz vor dem angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung entscheid sich die Kanzlei Waldorf Frommer dann allerdings letztendlich dazu, die Klage zurückzunehmen, sodass es zu dem Termin der mündlichen Verhandlung nicht mehr gekommen ist.
Wie bereits in sehr vielen Beiträgen erwähnt, lohnt es sich stets, den der Abmahnung zugrunde liegenden Sachverhalt genauestens zu prüfen. In vielen Fällen kann eine Haftung für eine Filsharing-Abmahnung ausgeschlossen oder aber zumindest gemindert werden. Lassen Sie eine etwaige Abmahnung daher stets von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
Sollten Sie auch eine Klage der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, stehen wir Ihnen gern rechtsberatend zur Seite. Weitere Informationen hinsichtlich einer Abmahnung von Waldorf Frommer haben wir hier zusammengefasst. Informationen zu einer Klage von Waldorf Frommer finden Sie in diesem Beitrag.