Der Handel im beziehungsweise über das Internet bietet viele attraktive Möglichkeiten, ist aber gut informiert und auch mit Vorsicht zu genießen, vor allem dann, wenn man selbst nicht nur kauft, sondern auch als Verkäufer auftritt. Dabei kann es genau dann zu rechtlichen Problemen kommen, wenn man sich auf dem schmalen Grat zwischen privaten Verkäufen und gewerblichem Handel befindet. Besonders auf Plattformen wie denen des Autohandels werden solche Sachverhalte oft geprüft, weil gewerbliche Händler eine Vielzahl an Pflichten zu beachten haben, die einem privat Handelnden nicht auferlegt werden.
Abmahnung der JuS Rechtsanwälte für die Kfz-Innung
wegen gewerbsmäßigen Verkaufs
Als Vertreter der Kfz-Innung Unterfranken versenden die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner Abmahnungsschreiben an Personen, die als private Anbieter auf bekannten Autoportalen, wie zum Beispiel autoscout24 im Internet Autos verkauft haben. Grund dieser Abmahnungen ist der Anschein, dass es sich aufgrund der nachzuvollziehenden, zahlreichen Aktivitäten des Beschuldigten nicht mehr um private Geschäfte, sondern schon eher um einen gewerbsmäßigen Handel mit Fahrzeugen handelt, dies aber so nicht kenntlich gemacht wurde. Wichtig ist diese Unterscheidung vor allem deswegen, weil eine gewerblich anzusehende Person im Gegensatz zum privaten Verkäufer sehr viele Pflichten auferlegt bekommt, die gleich denen eines Unternehmens sind. Dazu gehören insbesondere Informationspflichten wie das Veröffentlichen von Widerrufsbelehrungen und eines Impressums.
Die Kfz-Innung fordert im Abmahnungsschreiben der JuS Rechtsanwälte nun zum einen die Übernahme der mit der Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 952,00 Euro. Zum anderen fordert sie die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, mit der sich der Beschuldigte verpflichtet, künftig nicht wieder ohne Verkaufsbereich und eine entsprechende Information gewerbliche Verkäufe vorzunehmen. In der vorformulierten Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe von 3.000,00 Euro für den Fall des erneuten Verstoßes gefordert.
Anwaltliche Beratung statt voreiligem Schuldanerkenntnis
Anwaltliche Schreiben verleiten schnell dazu, sich schuldig zu fühlen und möglichst schnell auf die Forderungen einzugehen, um Schlimmeres zu vermeiden. Davon ist aber unbedingt abzuraten, weil eine unterschriebene Unterlassungserklärung schwerwiegende und langfristige Folgen haben kann und zudem sofort als Schuldanerkenntnis angesehen wird, was durch die Zahlung der geforderten Entschädigung ebenso der Fall ist. Daher sollte man – am besten mit anwaltlicher Hilfe – erst einmal prüfen, ob man überhaupt wirklich als gewerbliche Person anzusehen ist und somit zu Recht beschuldigt wird.
Lassen Sie die Abmahnung der JuS Rechtsanwälte in jedem Fall prüfen, bevor Sie Kontakt zur abmahnenden Kanzlei aufnehmen oder gar die Unterlassungserklärung unterzeichnen und zurücksenden.
Die Rechtsprechung bezeichnet viele Privatpersonen dann als gewerbliche Händler, wenn eine gewisse Anzahl an Waren verkauft wird, die vom Umfang her normalerweise nicht in die Geschäfte einer Privatperson passt. In der Vergangenheit erhaltene Bewertungen von Käufern oder auch der Verkauf mehrerer neuer und ungebrauchter Artikel können den Anschein erwecken, dass es sich um Verkäufe mit gewerblichem Charakter handelt.
Sollte die Abmahnung der JuS Rechtsanwälte für die Kfz-Innung tatsächlich aufgrund des konkreten Sachverhalts tatsächlich begründet sein, sollte dennoch nicht einfach den Forderungen nachgegeben werden. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung zu modifizieren und zu entschärfen und vor allem Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen zu reduzieren.