Zum Inhalt springen

Filesharing · Frommer Legal · LEONINE

LEONINE Distribution / Licensing:
Abmahnung von Frommer Legal erhalten?

Wenn Frommer Legal im Namen der LEONINE Distribution GmbH oder der LEONINE Licensing GmbH wegen Filesharings abmahnt, sollten Sie Frist, bezeichnetes Werk, technische Ermittlung, Anschlussnutzung, Unterlassungsanspruch und Zahlungsforderungen getrennt prüfen. Die Zuordnung einer IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss beantwortet nicht automatisch, wer die behauptete Rechtsverletzung begangen hat.

Die beiden LEONINE-Gesellschaften sind voneinander zu unterscheiden. Maßgeblich ist, welche Gesellschaft in Ihrem konkreten Schreiben als Rechteinhaberin genannt wird. Der allgemeine Überblick zu Frommer Legal bleibt auf der Frommer-Legal-Hauptseite.

Abmahnung prüfen lassen

Nennen Sie bitte die gesetzte Frist, die im Schreiben bezeichnete LEONINE-Gesellschaft, den Filmtitel und die angegebenen Ermittlungsdaten. Wichtig ist außerdem, wer den Internetanschluss zum behaupteten Zeitpunkt selbständig nutzen konnte.

040 228 682 10 →mail@lawst.de →

Dateien mitsenden? Auf der Kontaktseite können Sie Abmahnungen und andere Unterlagen direkt hochladen.

Abmahnung und Anlagen können anschließend vollständig per E-Mail an mail@lawst.de übermittelt werden.

Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist. Umfang und Kosten einer Beauftragung werden vorab geklärt. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

  1. Frist sichern. Abmahnung, Anlagen und Umschlag vollständig aufbewahren.
  2. Nichts vorschnell anerkennen. Unterlassungserklärung und Zahlungsforderung nicht ungeprüft übernehmen.
  3. Nutzerkreis klären. Wahrheitsgemäß rekonstruieren, wer den Anschluss zum behaupteten Zeitpunkt selbständig nutzen konnte.

Aktueller Stand

LEONINE Distribution und LEONINE Licensing bei Frommer Legal

Frommer Legal ist 2026 weiterhin im Filesharing-Bereich für LEONINE tätig. Aktuelle Marktübersichten nennen sowohl die LEONINE Distribution GmbH als auch die LEONINE Licensing GmbH als Auftraggeber. Neu öffentlich dokumentierte Einzelfälle betreffen zuletzt vor allem die LEONINE Licensing GmbH.

Für 2026 sind beispielsweise Filesharing-Abmahnungen zu John Wick: Chapter 4, In the Grey und The Housemaid dokumentiert. Diese aktuellen Beispiele dürfen jedoch nicht auf jedes Schreiben übertragen werden. Entscheidend ist stets, welche Gesellschaft und welches Werk in Ihrer Abmahnung konkret bezeichnet werden.

Für LAWST ist deshalb bewusst nur eine gemeinsame LEONINE-Spezialseite vorgesehen. Die bereits stark rankende Distribution-URL bleibt erhalten; die Licensing-Konstellation wird auf derselben Seite aktuell eingeordnet. Eine zusätzliche Parallelseite würde derzeit eher Überschneidungen schaffen als einen eigenständigen Nutzerbedarf lösen.

Rechts- und Aktualitätsstand: 4.10.2026.

Filesharing-Vorwurf

Was wirft Frommer Legal in einer LEONINE-Abmahnung vor?

Typischerweise geht es um den Vorwurf, ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk über eine Peer-to-Peer-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Bei BitTorrent und ähnlichen Systemen werden während eines Downloads regelmäßig zugleich Datenbestandteile anderen Teilnehmern angeboten. Dadurch kann insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG betroffen sein.

Das Schreiben enthält häufig Angaben zu IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Werk und weiteren Ermittlungsdaten. Diese Informationen sollen den behaupteten Vorgang einem bestimmten Internetanschluss zuordnen.

Davon zu trennen ist die persönliche Haftung. Die technische Anschlusszuordnung beantwortet nicht automatisch, welche Person das konkrete Gerät bedient oder die Tauschbörsensoftware genutzt hat.

Ansprüche getrennt prüfen

Welche Forderungen enthält eine LEONINE-Abmahnung?

Frommer Legal verlangt in Filesharing-Fällen regelmäßig Unterlassung sowie Zahlung. Die Zahlungsseite kann insbesondere Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten umfassen. Häufig wird ein Gesamtbetrag zur außergerichtlichen Erledigung genannt.

Unterlassung

Ein Unterlassungsanspruch kann sich aus § 97 Abs. 1 UrhG ergeben. Zu prüfen ist, ob die behauptete Rechtsverletzung dem Adressaten rechtlich zugerechnet werden kann und eine Wiederholungsgefahr besteht.

Zahlung

Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG setzt Verschulden voraus. Der Ersatz von Abmahnkosten richtet sich nach § 97a UrhG. Forderungsbeträge aus einzelnen aktuellen Fällen sind keine allgemeingültigen Pauschalen.

§ 97a Abs. 2 UrhG verlangt außerdem, dass eine Abmahnung den Verletzten bezeichnet, die Rechtsverletzung genau beschreibt, Zahlungsansprüche aufschlüsselt und erläutert, ob eine verlangte Unterlassungsverpflichtung erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.

Deshalb sollte weder allein wegen eines bekannten LEONINE-Titels gezahlt noch ein aus anderen Fällen bekannter Betrag als unvermeidlich angesehen werden. Anspruchsgrund, Haftung, Beweislage und Berechnung müssen anhand des konkreten Schreibens geprüft werden.

Anschlussinhaber ist nicht automatisch Täter

Wer haftet für die behauptete Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung wird häufig an die Person gerichtet, der der Internetanschluss zugeordnet ist. Daraus folgt nicht automatisch, dass diese Person die Rechtsverletzung selbst begangen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt grundsätzlich der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die Täterschaft.

Eine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers kann insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt keine andere Person den Anschluss selbständig nutzen konnte. Hatten Familienangehörige, Mitbewohner oder andere Personen selbständigen Zugang und kommen sie nach den konkreten Umständen ernsthaft als Täter in Betracht, kann den Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast treffen. Diese sekundäre Darlegungslast ist keine Umkehr der Beweislast.

Die BGH-Entscheidungen BearShare, I ZR 169/12, Afterlife, I ZR 154/15, Morpheus, I ZR 74/12, und Loud, I ZR 19/16, zeigen, dass die Anforderungen von der konkreten Nutzerkonstellation abhängen. Bei Ehegatten und erwachsenen Familienangehörigen bestehen andere Prüf- und Darlegungsfragen als bei minderjährigen Kindern oder bei einer Person, deren Täterschaft dem Anschlussinhaber tatsächlich bekannt ist.

Weitere Nutzer des Internetanschlusses

Eine bloß theoretische Zugriffsmöglichkeit reicht nicht automatisch aus. Entscheidend ist, wer den Anschluss tatsächlich selbständig nutzen konnte, was sich nach zumutbaren Nachforschungen feststellen lässt und welche Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden können.

Technische Zuordnung

Was beweisen IP-Adresse und Providerzuordnung?

Unter den Voraussetzungen des § 101 Abs. 9 UrhG kann ein gerichtliches Auskunftsverfahren dazu führen, dass der Provider mitteilt, welchem Anschluss eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.

Diese Auskunft identifiziert zunächst den Anschluss. Sie beantwortet nicht automatisch, welche Person ein Gerät bedient oder die Tauschbörsensoftware genutzt hat. Technische Anschlusszuordnung und persönliche Verantwortlichkeit sind deshalb getrennt zu prüfen.

Relevant können insbesondere Zeitstempel, Provider, Zahl und Abstand dokumentierter Ermittlungsvorgänge, Hashwert, Werkangaben und die tatsächliche Nutzung des Anschlusses sein. Einen speziellen Beweisaspekt erläutert der LAWST-Beitrag zur einmalig ermittelten IP-Adresse.

Langfristige Bindung beachten

Sollte die Unterlassungserklärung unterschrieben werden?

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Zunächst ist zu klären, ob ein Unterlassungsanspruch besteht. Ist eine Erklärung erforderlich, muss sie geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen, darf aber nicht unnötig weiter reichen oder zusätzliche Anerkenntnisse enthalten.

Auch eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung ist kein Automatismus. Ob und in welcher Form eine Erklärung sinnvoll oder erforderlich ist, hängt von Haftung, Anspruch und dem konkreten Text der Abmahnung ab.

Eine wirksam übernommene strafbewehrte Verpflichtung kann langfristig binden und bei einem späteren Verstoß eine Vertragsstrafe auslösen. Weitere Grundlagen erläutert der LAWST-Ratgeber zur urheberrechtlichen Unterlassungserklärung.

Muss der geforderte Betrag vollständig gezahlt werden?

Auch die Zahlungsforderung ist gesondert zu prüfen. Ein öffentlich dokumentierter Betrag aus einem anderen LEONINE-Fall ist weder Ober- noch Untergrenze für Ihr Schreiben. Bei der Bewertung zählen insbesondere Haftung, Anspruchsgrund, Berechnung, Werk und konkrete Forderungsaufstellung.

Praktisches Vorgehen

Was sollten Sie nach Erhalt einer LEONINE-Abmahnung tun?

Sichern Sie zuerst Frist und vollständige Unterlagen. Danach sollte geklärt werden, ob im Schreiben die LEONINE Distribution GmbH oder die LEONINE Licensing GmbH genannt ist, welches Werk betroffen sein soll und wer den Anschluss zum behaupteten Zeitpunkt selbständig nutzen konnte.

Abmahnung und Ermittlung

  • vollständiges Schreiben und Anlagen
  • gesetzte Unterlassungs- und Zahlungsfristen
  • LEONINE Distribution oder Licensing
  • Filmtitel und behaupteter Tatzeitpunkt
  • IP-Adresse, Provider und weitere Ermittlungsdaten

Anschluss und Nutzung

  • wer den Anschluss selbständig nutzen konnte
  • welche Geräte in Betracht kommen
  • welche Nachforschungen erfolgt sind
  • bisherige Antworten oder Zahlungen
  • spätere Inkasso- oder Gerichtsschreiben

Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Im gerichtlichen Verfahren verpflichtet § 138 ZPO die Parteien zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Erklärungen über tatsächliche Umstände.

Den übergeordneten Einstieg finden Sie im Filesharing-Hub. Für die allgemeine Absender- und Verfahrensseite nutzen Sie den Ratgeber Frommer Legal Abmahnung. Die Frage, ob die Verbraucherzentrale statt einer anwaltlichen Einzelfallprüfung passt, behandelt der Beitrag Verbraucherzentrale bei Frommer Legal?.

  1. 01 → SICHERN

    Frist und Schreiben erfassen

    Abmahnung und Anlagen sichern und die nächste Frist notieren.

  2. 02 → PRÜFEN

    Gesellschaft, Werk und Haftung klären

    LEONINE-Gesellschaft, Ermittlung, Nutzerkreis und geltend gemachte Ansprüche getrennt bewerten.

  3. 03 → REAGIEREN

    Strategie festlegen

    Erst danach entscheiden, welche Erklärung oder Zahlung erforderlich, sinnvoll oder zurückzuweisen ist.

Ihr Ansprechpartner

Anwaltliche Prüfung einer LEONINE-Abmahnung

Kanzlei Wrase prüft den konkreten Vorwurf, die technische Ermittlung, die Anschluss- und Nutzungssituation sowie Unterlassungs- und Zahlungsansprüche. Die Prüfung richtet sich nach Ihrem konkreten Schreiben und nicht nach pauschalen Erfolgsaussagen aus anderen Fällen.

Ob das Schreiben die LEONINE Distribution GmbH oder die LEONINE Licensing GmbH nennt, wird dabei ebenso berücksichtigt wie der betroffene Film und die konkrete Verfahrensstufe.

Rechtsanwalt Björn Wrase, Kanzlei Wrase in Hamburg

Rechtsanwalt Björn Wrase

Kanzlei Wrase
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg · Deutschland

Zum anwaltlichen Profil →

Häufige Fragen zu LEONINE und Frommer Legal

Mahnt Frommer Legal 2026 weiterhin für LEONINE ab?

Ja. Für 2026 werden weiterhin Filesharing-Abmahnungen von Frommer Legal für LEONINE dokumentiert. Neuere Einzelfälle betreffen zuletzt vor allem die LEONINE Licensing GmbH.

Was ist der Unterschied zwischen LEONINE Distribution und LEONINE Licensing?

Es handelt sich um unterschiedliche Gesellschaften innerhalb der LEONINE-Gruppe. Für Ihre Abmahnung ist entscheidend, welche Gesellschaft im Schreiben als Rechteinhaberin genannt wird. Die rechtliche Prüfung richtet sich danach und nach dem konkret bezeichneten Werk.

Welche Erfahrungen gibt es mit LEONINE-Abmahnungen?

Die Schreiben folgen in der Regel einem wiederkehrenden Filesharing-Muster mit Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen. Daraus lässt sich jedoch kein einheitliches Ergebnis für einzelne Fälle ableiten. Nutzerkreis, Ermittlung, Werk und Forderungsberechnung können die Bewertung wesentlich verändern.

Muss der Anschlussinhaber automatisch zahlen?

Nein. Rechteposition, technische Ermittlung, persönliche Haftung und Forderungsberechnung müssen getrennt geprüft werden. Die Anschlussinhaberschaft allein beweist nicht in jedem Fall die persönliche Täterschaft.

Sollte eine beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden?

Nicht ungeprüft. Ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und welchen Inhalt sie haben sollte, hängt vom konkreten Anspruch und der Haftungssituation ab.

Was ist bei mehreren Nutzern des Anschlusses wichtig?

Entscheidend ist die tatsächliche Nutzungssituation zum behaupteten Zeitpunkt. Eine bloß theoretische Zugriffsmöglichkeit genügt nicht automatisch; zugleich müssen zumutbare Nachforschungen und wahrheitsgemäße Angaben beachtet werden.

Frist sichern. Gesellschaft klären. Ansprüche prüfen.

Lassen Sie Ihre LEONINE-Abmahnung prüfen.

Übermitteln Sie das vollständige Schreiben mit Anlagen und nennen Sie die nächste Frist. Kanzlei Wrase klärt mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Kosten einer Beauftragung.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner