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Abmahnung Beiler, Karl, Platzbecker & Partner

In einem aktuellen Fall liegt uns eine Abmahnung wegen einer Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzung zur Bearbeitung vor. Diese stammt von der unter anderem im Bereich des Urheber- und Medienrechts spezialisierten Kanzlei Beiler, Karl, Platzbecker & Partner. Konkret geht es in dem Fall um die Verletzung von Markenrechten des Zweitliga Fußballklubs St. Pauli v. 1910 e.V. durch den Verkauf von T-Shirts auf der Online-Plattform eBay.

Gegenstand der Abmahnung von Beiler, Karl, Platzbecker & Partner

Die Vermarktungsgesellschaften des Fußballklubs St. Pauli sind unter anderem Inhaber der in Deutschland eingetragenen Wort- und Bildmarke „ St. Pauli“. An dieser Marke vergeben die Vermarktungsgesellschaften Nutzungsrechte, beispielsweise für die Produktion und den Vertrieb von Produkten im Bereich des Merchandising.

Der Empfänger der Abmahnung bot auf der Internetplattform eBay T-Shirts in brauner und schwarzer Farbe an, welche unter anderem als „T-SHIRT St. Pauli Totenkopf“ bezeichnet wurden. Diese waren an den beiden Armen und auf der Brust mit einem Zeichen versehen, welches sich aus einem Totenkopf vor zwei gekreuzten Knochen zusammensetzte. Das Symbol des Totenkopfs und der gekreuzten Knochen erwies sich dabei gegenüber demjenigen des Fußballklubs St. Pauli als leicht abgewandelt. Insbesondere wurde das Totenkopfsymbol in einer anderen Perspektive abgebildet und kam – nach Ansicht der Kanzlei  Beiler, Karl, Platzbecker & Partner – dem Totenkopfsymbol der nationalsozialistischen Waffen-SS sehr nahe. Direkt unter den Symbolen befand sich jeweils der Schriftzug „ST. PAULI“.

Im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Ansprüche

1. Markenrechtliche Unterlassungsansprüche

Mit der Abmahnung macht die Kanzlei Beiler, Karl, Platzbecker & Partner zunächst Unterlassungsansprüche aus dem Markengesetz (MarkenG) geltend. Nach Ansicht der Kanzlei ergeben sich solche aus der eingetragenen Wort- und Bildmarke der Vermarktungsgesellschaften. Denn die vom Empfänger der Abmahnung verkauften T-Shirts seien mit ihrem Motiv der eingetragenen Marke sehr ähnlich. Die Unterschiede der Motive spiele keine Rolle, da der Verbraucher diese auf den ersten Blick nicht erkennen könne. Denn dieser habe nur selten Gelegenheit, die sich unterscheidenden Zeichen direkt miteinander zu vergleichen. Die Bestandteile des Motivs und die zugehörigen Schriftzüge seien mit denen der eingetragenen Wort- und Bildmarke identisch, weswegen Ähnlichkeit vorliege. Weiterhin sei die Nutzung des Empfängers der Abmahnung im Bereich der Bekleidung auch für dieselbe Warenkategorie erfolgt, für welche die Marke eingetragen sei. Schließlich erfolge die Benutzung auch markenmäßig. Denn durch die Anbringung einer geschützten Marke auf einem Produkt sei ein Herkunftshinweis zu sehen.

2. Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche

Darüber hinaus macht die Kanzlei Beiler, Karl, Platzbecker & Partner hilfsweise wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend. Denn mit der Verwendung des Motivs handele der Empfänger der Abmahnung wettbewerbswidrig. Diese stelle eine Herabsetzung oder Verunglimpflichung der persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse der Vermarktungsgesellschaften als Wettbewerber dar. Der Fußballklub St. Pauli engagiere sich bewusst gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Vor diesem Hintergrund sei die Ähnlichkeit zum Totenkopfsymbol der nationalsozialistischen Waffen-SS herabsetzend und verunglimpfend. Der Fußballklub St. Pauli werde dadurch in die rechte Ecke gerückt, was nicht dessen Werten und Selbstverständnis entspreche. Ein solches Verständnis solle auch absichtlich erweckt werden, da der Empfänger der Abmahnung in seinen Angeboten auf der Online-Plattform eBay auch andere T-Shirts anbiete, die Symbole mit einer gewissen Nähe zum Nationalsozialismus enthalten.

Konkrete Forderung von Beiler, Karl, Platzbecker & Partner

Konkret fordert die Kanzlei Beiler, Karl, Platzbecker & Partner den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bezüglich der Herstellung und des Vertriebs entsprechender T-Shirts auf. Weiterhin verlangt sie von dem Empfänger der Abmahnung, dass dieser ihr Rechenschaft über Stückzahlen, Einnahmen, Gewinne und gewerbliche Käufe und Verkäufe der T-Shirts ablegt. Schließlich macht sie die Kosten der notwendig gewordenen Rechtsverfolgung geltend, wobei sie einen Gegenstandswert von 100.000 Euro ansetzt.

Wie aus diesem Fall ersichtlich wird, sind marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von einem erhöhten Maß an Komplexität gekennzeichnet. Für das weitere Vorgehen empfiehlt sich daher die Prüfung des Falls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts