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Anwalt Wettbewerbsrecht Hamburg
▷Bundesweite Vertretung

Wettbewerbsrecht: Wir vertreten unsere Mandanten Bundesweit.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung

Wir sind eine im Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei. Unser Anwalt berät und bearbeitet mit Sitz in Hamburg schwerpunktmäßig sowohl regional als auch bundesweit Sachverhalte aus dem Lauterkeitsrecht.

Nutzen Sie zu aller erst unsere kostenfreie Erstberatung, in der wir mögliche Handlungsalternativen und Erfolgsaussichten Ihres Anliegens schildern.

Kostenfreie Erstberatung!

Anwalt Wettbewerbsrecht Hamburg:
Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig!

Das Wettbewerbsrecht (UWG) ist ein weites Feld mit zahlreichen spezialgesetzlichen Bezügen, und nicht zuletzt erforderlichen, notwendigen Spezialkenntnissen. Betroffen davon sind zu aller erst Gewerbetreibende, die zahlreiche gesetzliche Regelungen zu beachten haben, um das Handeln rechtmäßig zu gestalten. Nicht selten erhalten Unternehmen, vor allem die, die einen Onlineshop betreiben, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Mitbewerbern, aufgrund eines Verstoßes gegen eine der zahlreichen gesetzlichen Regelungen.

Kostenfreie Erstberatung & faires Pauschalhonorar

Als auch das Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, vor allem aber aus Hamburg. Zu der überwiegenden Arbeit zählt dabei die rechtssichere Gestaltung von Onlineshops und die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Anbieterkennzeichnungen sowie die Bearbeitung und der Ausspruch von Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht. Wir arbeiten schnell, effizient und zu im Voraus vereinbarten Pauschalhonoraren. Zudem bieten wir die Möglichkeit, einer kostenfreien, telefonischen Erstberatung, um dem Mandanten überhaupt erst die Möglichkeiten des geplanten Vorhabens aufzuzeigen.

Berührungspunkte mit dem Wettbewerbsrecht

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Unternehmen häufig erst dann mit dem Wettbewerbsrecht in Berührung kommen, wenn es bereits zu spät ist, dass heißt, wenn beispielsweise bereits eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Mitbewerbers vorliegt, auf die entsprechend zu reagieren ist. Das betroffene Unternehmen hat dann schließlich die Lasten der Abmahnung (Unterlassungsverpflichtung & entstandenen Rechtsanwaltskosten) und die zusätzlich für die Verteidigung gegen die Abmahnung sowie die für die Beseitigung des Wettbewerbsverstoßes entstandenen Kosten zu tragen. Wesentlich ratsamer ist es, Vorkehrungen zu treffen, damit es erst gar nicht zu dem Ausspruch einer Abmahnung kommen kann. Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kann insofern Hilfestellung leisten und den Internetauftritt vollkommen rechtssicher gestalten. Wir stehen also für sämtliche Fragen aus dem Wettbewerbsrecht mit unserer Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.

Hilfe vom Anwalt aus Hamburg bei einer Abmahnung

Sollten Sie bereits eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, kann auf die Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht verzichtet werden, da dann eine gezielte Beratung und Bearbeitung notwendig wird. Insbesondere in Bezug auf die Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bedarf es dann einer eingehenden Beratung durch einen Rechtsanwalt, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Wettbewerbsrecht hat. Ausführungen zur Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung haben wir (nicht abschließend) bereits hier zusammengestellt, damit keine Fehler begangen werden.

Soforthilfe und kostenfreie Erstberatung im Wettbewerbsrecht bei einer Abmahnung – Anwalt Hamburg

Senden Sie uns die Abmahnung zuerst zur Prüfung. Wir melden uns anschließend umgehend und zeigen auf, was zu tun ist. Bis dahin beachten Sie schließlich bitte die folgenden Empfehlungen:

  1. Nehmen Sie beispielsweise keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
  2. Unterschreiben Sie außerdem keine Unterlassungserklärung.
  3. Leisten Sie ebenso keine Zahlungen.
  4. Reagieren Sie in hingegen jedem Fall innerhalb der Fristen.
  5. Lassen Sie die Abmahnung schließlich prüfen.
  6. Nutzen Sie schließlich unsere kostenfreie Erstberatung.

Kostenfreie Erstberatung

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Garantierte Antwort
innerhalb von 60 Minuten

An Werktagen antworten wir garantiert innerhalb von höchstens 60 Minuten detailliert und individuell auf Ihre Anfrage.

Kostenfreie Erstberatung nach Kontaktaufnahme

Unsere Antwort auf Ihre Anfrage ist verbunden mit einer kostenfreien, rechtlichen Einschätzung des Sachverhalts.

Transparentes & faires Pauschalhonorar

Zusammen mit unserer Ersteinschätzung nennen wir Ihnen ein Pauschalhonorar für die Beauftragung unserer Kanzlei