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Gesetz gegen Hass und Hetze in Kraft

Gesetz gegen Hass und Hetze: Seit 03.04.21 in Kraft:

Am 3. April 2021 ist das „Gesetz gegen Hass und Hetze“ in Kraft getreten. Es sieht bei Hasskriminalität im Internet deutliche Strafverschärfungen vor. Der Ermittlungsdruck soll steigen. Gleichzeitig werden Auskunftssperren im Melderecht Betroffene von Hasskriminalität im Internet künftig besser schützen.

Umfangreiches Instrumentarium gegen Hasskriminalität im Internet

Das neue Gesetz nimmt die Hasskriminalität im Netz ins Visier und verfolgt sie künftig effektiver und mit härteren Strafen. Damit soll die zunehmende Verrohung der Onlinekommunikation bekämpft werden. In den letzten Jahren haben Einschüchterungen, aggressives Auftreten und die Androhung von Straftaten zugenommen. Die Folge kann sein, dass sich bedrohte Personen aus dem öffentlichen Raum, der heute zu einem großen Teil im Netz zu verorten ist, zurückziehen. Dadurch entsteht großer Schaden für die politische Willensbildung und Kultur. Zu dieser gehört der freie Meinungsaustausch. Den größten Platz für Hasskriminalität im Internet bis hin zu Morddrohungen und Volksverhetzung verortet die Bundesregierung in den sozialen Netzwerken. Daher stehen diese besonders im Fokus. Unter anderem gibt es hierzu im neuen Gesetz diese Regelungen:

  • Die Betreiber großer Netzwerke müssen künftig zwingend solche Inhalte melden. Für die Erfassung der Meldungen richtet das Bundeskriminalamt neu eine Zentralstelle ein. Die bisherige Regelung sah lediglich vor, dass die Anbieter die Inhalte löschen und gegebenenfalls die Accounts, von denen sie stammen, sperren mussten.
  • Wenn ein Anbieter kein zureichendes Meldesystem einrichtet, droht ein Bußgeld.
  • Für die Identifikation von Tatverdächtigen präzisiert das Gesetz die Rechtsgrundlagen zur Auskunftserteilung. Anbieter müssen die betreffenden Accounts inklusive aller vorliegenden Informationen den Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden melden.
  • Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede gegen KommunalpolitikerInnen sind mit einer härteren Strafe belegt.
  • Beschäftigte des ärztlichen Notdienstes oder der Notaufnahmen erhalten künftig denselben Schutz wie Hilfeleistende der Rettungsdienste, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes.
  • Antisemitische Motive wirken ab sofort grundsätzlich strafschärfend. Sie wurden nun in den Katalog der Strafzumessungsgründe aufgenommen.
  • Wer aufgrund eines beruflichen oder ehrenamtlichen Engagements Bedrohungen oder Anfeindungen ausgesetzt ist, erhält dadurch besseren Schutz, dass er eine Auskunftssperre im Melderegister erwirken kann.

Warum wurde das verschärfte Gesetz gegen Hass undH Hetze verabschiedet?

Die Hasskriminalität im Internet hat flächendeckende Ausmaße erreicht. Immer häufiger äußern sich Täter allgemein, aber noch häufiger gegenüber politisch und gesellschaftlich engagierten Personen in einer strafbaren Weise. Das stark aggressive Auftreten dient der Einschüchterung und ist mit der Androhung von Straftaten verbunden, die teilweise auch ausgeführt werden, wie der Mordfall Lübcke zeigt. Nicht immer sind die Ausführenden diejenigen, die zuvor durch Hasskriminalität im Internet aufgefallen sind. Diese schafft aber ein Klima der Gewalt und stachelt bisweilen andere Täter an. Darüber hinaus verletzen solche Einschüchterungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Betroffenen. Im weiteren Sinne beeinträchtigen sie stark den politischen Diskurs in einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaftsordnung. Der Hass im Netz zeigt verschiedene Muster. Zu diesen gehören:

  • Diffamierung
  • Herabwürdigung
  • Verbreitung von Lügen und Verschwörungstheorien
  • Aufruf zur Gewalt
  • Morddrohung

Das zunehmend verrohte Umfeld führt dazu, dass einige Personen (unabhängig von ihrer politischen Haltung) es nicht mehr wagen, ihre Meinung offen zu äußern. Für die Demokratie und die pluralistische Meinungsbildung ist das ein gefährlicher Zustand. Allerdings richtet sich das Gesetzespaket auch explizit gegen rechtsextreme Hetze, weil Vertreter dieses Lagers besonders durch ihre Hasstiraden auffallen. Sie haben allerdings kein Monopol auf diese Haltung. Auch Linksextreme, Islamisten, Corona-Leugner (darunter die vom Verfassungsschutz beobachteten Querdenker) und Verschwörungstheoretiker äußern sich bisweilen sehr hasserfüllt.

Zunahme von Hass während der Pandemie

Nach den Worten von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat der Hass im Netz ab 2020 während der Corona-Pandemie zugenommen. Daher verweist die Politikerin darauf, dass das Gesetz alle Menschen vor Hass, Drohungen und Beleidigungen im Netz schützen solle. Jedoch fallen auch unter den Äußerungen mit Pandemiebezug wiederum Rechtsextreme besonders auf.