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Abmahnung durch Frommer Legal für Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung wegen illegaler Tauschbörsengeschäfte über den Internetanschluss

Schon seit einem längeren Zeitraum vertritt die Kanzlei Waldorf Frommer die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen gegen Verbraucher, die von ihrem Internetanschluss aus eine Folge einer Serie oder eines aktuellen Films in einer Internettauschbörse hochgeladen und für Dritte zum Download bereitgestellt haben sollen. In diesem Zusammenhang kommt es zu einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen Filesharings ausgesprochen, die umfangreiche Ansprüche zum Gegenstand hat.

Unautorisierte Nutzung von Werken der
Warner Bros. Entertainment GmbH

Als Produzentin diverser Serien und Filme steht der Warner Bros. Entertainment GmbH das alleinige Nutzungs- und Verwertungsrecht sowie das alleinige Bestimmungsrecht über das Filmmaterial zu. Durch den Umstand, dass Werke dieses Rechteinhaber im Rahmen einer Tauschbörse eine unüberschaubaren Anzahl von Personen in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt worden sein sollen, greift der Empfänger der Abmahnung in diese Nutzungs- und Verwertungsrechte ein. Ein solcher Eingriff ist unzulässig. Sollte der in der Abmahnung erhaltene Vorwurf zutreffen, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Ein solches Handeln stellt gemäß § 19a UrhG sowohl als illegale, öffentliche Zugänglichmachung als auch gemäß § 16 UrhG, der die Vervielfältigung des Materials, das mit den Downloads einhergeht, regelt, eine Rechtsverletzung dar.

Überwachung von Filesharing-Plattformen
durch die Warner Bros. Entertainment GmbH

Schon seit längerem werden Filesharing-Plattformen oder P2P-Netzwerke im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH durch Firmen überwacht, die sich als normaler User anmelden und dann alle Datentransfers aufnehmen und beweissicher aufzeichnen.

Dadurch ist protokolliert, von welcher IP-Adresse eine Download und demnach zugleich ein Upload eines bestimmten Werkes erfolgte.  Anhand des Testdownloads und der insofern ermittelten IP-Adresse kann von einem Rechteinhaber mit gerichtlicher Hilfe die Person ermittelt werden, der die IP-Adresse zu einem konkreten Zeitpunkt zugeteilt war.

Ansprüche der Warner Bros. Entertainment GmbH

Regelmäßig bestehen bei einer Urheberrechtsverletzung Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz.

Die Unterlassungserklärung dient zur außergerichtlichen Erfüllung der Unterlassungsansprüche. Eine solche Erklärung stellt ein Vertrag zwischen der Warner Bros. Entertainment GmbH und dem Abgemahnten dar, innerhalb derer sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall verpflichtet wird.

Aus diesem Grund sollte eine Unterlassungserklärung stets einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden, bevor diese unterzeichnet und an die Kanzlei Waldorf Frommer zurückgesendet wird. Es geht dabei auch insbesondere darum, die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses auszuschließen, den in der Abmahnung vorgeworfenen Rechtsverstoß also gerade nicht anzuerkennen.

Der im weiteren geltend gemachte Schadensersatz bemisst sich stets nach der Lizenzanalogie. Die Höhe des Anspruchs ist stets einer Überprüfung zu unterziehen. Die Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich überhöht. Eine Minderung ist in nahezu jedem Fall möglich..

Schließlich fordert Frommer Legal in der Abmahnung die Kosten, die der Kanzlei durch den Ausspruch der Abmahnung entstanden sind. Diese Kosten entsprechen in der Regel den Kosten, die tatsächlich für eine Urheberrechtsverletzung in dem konkreten Fall geschuldet sind, sofern eine Rechtsverletzung denn tatsächlich auch vorliegt.

Täterbeweis

Es besteht die Vermutung, dass der Inhaber des Internetanschlusses auch der Täter ist. Wenn der Inhaber selbst unschuldig ist und jemand anderes die Urheberrechtsverletzung über seinen Anschluss begangen hat, muss er begründete Beweise vorbringen, die ihn entlasten und den wahren Täter aufzeigen.

Fazit

In diesem konkreten Fall hat sich die Warner Bros. Entertainment GmbH kulant gezeigt und die Beträge bei einer außergerichtlichen Beilegung des Streitfalles relativ gering gehalten. Geht die betreffende Person allerdings nicht fristgemäß auf dieses Angebot ein, fallen vor Gericht unverhältnismäßig höhere Kosten an.

Allgemeine Informationen zu einer Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten sie hier: lawst.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Soforthilfe &
kostenfreie Erstberatung

Senden Sie uns die streitgegenständlichen Dokumente vorerst zur Prüfung. Wir melden uns anschließend umgehend und zeigen auf, was zu tun ist. Bis dahin beachten Sie schließlich bitte die folgenden Empfehlungen: – Nehmen Sie also keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
– Im übrigen keine Unterlassungserklärung abgeben,
– Leisten Sie keine Zahlungen, und
– Reagieren Sie in jedem Fall innerhalb der Fristen,
– Lassen Sie die Dokumente prüfen, und
– Nutzen Sie schließlich unsere kostenfreie Erstberatung.
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