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Abmahnung durch RA Sven Hörnich wegen Übernahme von Autorentexten

Die Rechtsanwaltskanzlei Sven Hörnich vertritt den Autoren Horst Winkler in einem sehr speziellen Fall: Dieser veröffentlicht online Gedichte, die sehr beliebt sind und von verschiedenen kommerziellen Anbietern kopiert und für eigene Webseiten verwendet werden. Dabei nennen diese Anbieter durchaus Horst Winkler als Autoren. Dennoch hat dieser der Verwendung nicht zugestimmt. Daher mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Sven Hörnich die betreffenden Webseitenbetreiber ab und verlangt neben der Abmahngebühr auch Schadenersatz.

Abmahnung Rechtsanwalt Sven Hörnich

Der Autor Horst Winkler veröffentlicht seine Gedichte online unter anderem auf den Webseiten www.verseschmiede.comund www.versschmiede.de. Diese Seiten weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der Gedichte nur mit einer Lizenzgebühr und nur nach Zustimmung der Autoren bzw. Webseitenbetreiber gestattet ist.

Die Autoren leben von (auch) von diesen Lizenzgebühren. Die Rechtsanwaltskanzlei Sven Hörnich formuliert in ihrem Abmahnschreiben sogar expliziert, dass Horst Winkler „von den Gedichten lebt“ und wirft die widerrechtliche Übernahme von Autorentexten vor. Wenn Dritte wie in diesem Fall die abgemahnte Partei, die wir hier aus Datenschutzgründen nicht nennen, die Gedichte einfach kopieren und für sich verwenden, schmälert das die Einnahmen der Autoren. Wer ein Gedicht, das laut Urheberrecht ausdrücklich eine originelle Leistung mit entsprechender Schöpfungshöhe ist, unerlaubt und gebührenfrei verwendet (trotz des Hinweises auf der Webseite), begeht eine Urheberrechtsverletzung.

Daher fordert die Rechtsanwaltskanzlei Sven Hörnich die Gegenpartei

  • zur Abgabe einer Unterlassungserklärung,
  • zum Zahlen von Schadensersatz und
  • zur Begleichung der entstandenen Rechtsanwaltskosten 

auf. Dieses Vorgehen ist absolut durch das Urheberrecht gedeckt. Wenn Sie ebenfalls von Urheberrechtsverletzungen betroffen sind, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir vertreten in so einem Fall Ihre Interessen.

Urheberrechtsverletzung an einem Gedicht von Horst Winkler?

Die abgemahnte Partei hat ein Gedicht von Horst Winkler in den sozialen Medien und auf einer weiteren Webseite veröffentlicht. Die Rechtsanwaltskanzlei Sven Hörnich zitiert in ihrem Abmahnschreiben die betreffenden Links, und zwar sowohl zur Autorenwebseite mit der Originalveröffentlichung als auch zu den Seiten der abgemahnten Partei.

Wichtig zu wissen: Die abgemahnte Partei nennt ausdrücklich den Autoren. Dennoch begeht sie eine Urheberrechtsverletzung nach § 10 UrhG, da der Autor der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat.

Die Aufdeckung solcher Urheberrechtsverletzungen ist sehr einfach. Es gibt Tools wie beispielsweise CopyScape, die in Sekunden das gesamte Internet auf Plagiate durchsuchen. Sie identifizieren eine Wiederholung von mehr als drei bis sieben Worten in einem Text (lässt sich individuell einstellen). Wer also auch nur eine längere Zeile eines Textes übernimmt, muss damit rechnen, dass dies durch eine digitale Plagiatsprüfung entdeckt wird.

Nun ist nicht jede Wiederholung eines anderen Textes gleich ein Plagiat. Das Urheberrecht nennt als Maßstab für die Bewertung die sogenannte Schöpfungshöhe. Das bedeutet: Wenn eine geistige Leistung in einem bestimmten Umfang wirklich originell ist, wird sie durch das Urheberrecht geschützt. Gedicht gehören auf jeden Fall zu dieser Art von originellen Texten.

Gegenstand & Forderung aus der Abmahnung von Rechtsanwalt Sven Hörnich

Die Kanzlei verlangt Unterlassung (Entfernung des kopierten Gedichts von den Webseiten der abgemahnten Partei) nach den §§ 97, 19a UrhG, eine angemessene Vertragsstrafe wegen der Wiederholungsgefahr, den Ersatz der RA-Gebühren und Schadensersatz.

Letzteren beziffert die Rechtsanwaltskanzlei Sven Hörnich in Höhe mit 600,- € netto entsprechend den Lizenzgebühren der Webseiten, welche die Gedichte rechtmäßig veröffentlichen, wobei ein Nutzungszeitraum der abgemahnten Partei von fünf Jahren angenommen wird. Rechtsanwalt Sven Hörnich schlägt im Interesse und mit Zustimmung des Autoren einen Vergleich hinsichtlich des Schadensersatzes bei 350,- € netto vor.

Hinzu kommen die Anwaltskosten für das Verfahren, welche die Rechtsanwaltskanzlei Sven Hörnich mit brutto 1.212,61 € beziffert. Wenn sich die abgemahnte Partei den Forderungen unterwirft und die geforderten Summen zahlt, ist der Fall abgeschlossen. Ansonsten würde die Kanzlei Klage erheben. Die Beweise für die unerlaubte Veröffentlichung hat sie gerichtsfest gesichert, falls die abgemahnte Partei die Texte vor einer Klageerhebung von ihren Webseiten löscht.

Fazit & Empfehlung bei einer Abmahnung

Hat der Adressat der Abmahnung das Gedicht von Horst Winkler tatsächlich übernommen, ohne eine Erlaubnis eingeholt, also eine Lizenz erworben zu haben, ist eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

In diesem Fall sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Nur dadurch können gerichtliche Schritte der Gegenseite vermieden werden.

Neben der Entfernung des Gedichts und der Abgabe einer Unterlassungserklärung kann auf eine Minderung der geltend gemachten Gebühren hingewirkt werden. Gerade die doch sehr hohen Rechtsanwaltsgebühren können nach unserer Auffassung gemindert werden.

Kontaktieren Sie uns gern für eine kostenfreie Erstberatung.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts