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Bridge of Spies – Der Unterhändler – Abmahnung von Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich den Film „Bridge of Spies – Der Unterhändler“ im Internet verteilt haben sollen? Wir erklären, wie Sie jetzt reagieren sollten und, warum viele Abmahnungen jedenfalls teilweise unberechtigt sind.
Die Kanzlei Waldorf Frommer ist bekannt für Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet. Immer wieder hört man, dass die Rechtsanwälte aus München sich im Auftrag verschiedener Rechteinhaber an Inhaber von Internetanschlüssen wenden. Diesmal geht es um den Film „Bridge of Spies – Der Unterhändler“. Inhaber der Urheberrechte an dem Kinofilm ist das Unternehmen Twentieth Century Home Entertainment Germany GmbH. Das ist die deutsche Marketing- und Vertriebsgesellschaft für Filme und Serien von Fox und MGM Home Entertainment.

Aktuelle Abmahnungen wegen „Bridge of Spies – Der Unterhändler“

Im Auftrag von Twentieth Century werfen die Anwälte den Adressaten vor, den Film per Filesharing illegal im Internet verbreitet zu haben. Die Anschlussinhaber sollen Kopien des Werkes anderen Internetnutzern zum Download angeboten haben.
Die Kanzlei fordert die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung. Damit soll der Adressat die Rechtsverletzung einräumen und rechtsverbindlich versprechen, den Film künftig nicht mehr über Internettauschbörsen zu verteilen. Für den Fall, dass der Anschlussinhaber gegen dieses Versprechen verstößt, soll er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten. Außerdem machen die Anwälte ein Vergleichsangebot über einen Betrag in Höhe von EUR 815,00. Der Anschlussinhaber soll diesen Betrag zahlen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – was nun?

Gehen Sie auf diese Forderungen auf keinen Fall ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt ein. Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht! Andernfalls räumen Sie ein, den Film tatsächlich per Filesharing verbreitet zu haben.
Zahlen Sie nicht voreilig! Auch wenn die Anwälte von Waldorf Frommer Ihnen eine recht kurze Frist gesetzt haben sollten – lassen Sie sich von dem Schreiben nicht einschüchtern. Sie sind besser beraten, wenn Sie kurzfristig einen auf das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt kontaktieren.

Warum Sie sich gegen die Abmahnung verteidigen sollten

Hat der Anschlussinhaber den Film tatsächlich über eine Tauschbörse im Internet verteilt, liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor. In diesem Fall hat die Twentieth Century Home Entertainment Germany GmbH einen Unterlassungsanspruch gegen den Anschlussinhaber. Allerdings ist es selbst dann sinnvoll, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Der Anwalt wird die Abmahnung unabhängig prüfen und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten bewerten. Denn auch wenn ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, heißt das noch lange nicht, dass die Abmahnung in vollem Umfang berechtigt ist.

Die Höhe der geforderten Summen hängt von dem Schaden ab, den der Anschlussinhaber durch das angebliche Filesharing verursacht haben soll. Häufig setzen die Abmahnkanzlei oder der Rechteinhaber aber einen zu hohen Betrag für diesen Schaden an. Dann macht es Sinn, die Abmahnung nicht ohne weiteres zu akzeptieren.

Die Verteidigung sollten Sie allerdings einem Spezialisten überlassen. Das Urheberrecht und Wettbewerbsrecht sind komplexe Rechtsgebiete. Für die Prüfung von Abmahnungen ist eine gewisse Erfahrung notwendig, um einschätzen zu können, ob die geforderten Beträge realistisch oder überhöht sind.

Weiterführende Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.lawst.de/waldorf-frommer-abmahnung/ 

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzAutorenbeiträge anzeigen