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LEONINE Distribution GmbH – Abmahnung von Frommer Legal

Die LEONINE Distribution GmbH lässt urheberrechtlich Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Frommer Legal aussprechen.

Bei diesem auf den ersten Blick neuen Rechteinhaber handelt es sich allerdings um die Universum Film GmbH. Über Die Frommer Legal haben bereits sehr viele namhafte Rechteinhaber Filesharing-Abmahnungen aussprechen lassen. Nunmehr gehört auch die LEONINE Distribution GmbH dazu.

Inhalt der Filesharing-Abmahnung durch die LEONINE Distribution GmbH

Eine Filesharing-Abmahnung Frommer Legal Rechtsanwälte enthält regelmäßig den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an Musikwerken, Hörbüchern, TV-Serien oder Filmen. Die LEONINE Distribution GmbH hat vornehmlich Nutzungs- und Verwertungsrechte an TV-Serien und Filmen inne, sodass es in der aktuell vorliegenden Abmahnung um die TV-Folge Babylon Berlin geht.

Bekanntermaßen enthält die Abmahnung den Vorwurf, urheberrechtlich geschützte Werke im Rahmen einer Tauschbörse veröffentlicht zu haben. In der aktuellen Filesharing-Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH geht es um insgesamt drei Folgen der Serie Babylon Berlin.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, die drei TV-Folgen veröffentlicht zu haben, ohne dass eine Einwilligung des Rechtsinhabers vorliegt.

Auch hinsichtlich der Forderungen weicht die Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH nicht von den übrigen Filehsaring-Abmahnungen (§ 97a UrhG) ab, die Kanzlei Frommer Legal aus München ausspricht.

Der Anschlussinhaber soll eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Zahlung von insgesamt 1.631,30 € leisten.

Ob die Ansprüche zu erfüllen sind, hängt maßgeblich von verschiedenen Umständen ab. Vornehmlich davon, ob der Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Wichtig ist auch, ob eine weitere Nutzer des Anschlusses Filesahring betrieben hat. Kommen die beiden vorgenannten Alternativen nicht in betracht, ist für das weitere Vorgehen auch entscheidend, ob es weitere Nutzer des Anschlusses gab, die den Anschluss zum Zeitpunkt der konkreten Rechtsverletzung nutzen konnten.

Erst nachdem diese Fragen geklärt sind, kann man zielgerichtet auf die Filesharing-Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH reagieren.

Was wir für Sie tun können

Je nach dem, welche Voraussetzungen vorliegen, bearbeiten wir die Abmahnung für die TV-Serie Babylon Berlin auf verschiedene Art und Weise.

Hat der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen und gab es zum Zeitpunkt der Abmahnung weitere Personen, die den Anschluss genutzt haben, raten wir grundsätzlich zur Zurückweisung der Ansprüche. In diesem Fall muss der Anschlussinahber weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch ein Zahlung leisten. Dennoch muss man zielgerichtet auf die Abmahnung erwidern.

Liegt hingegen der Fall so, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat, fertigen wir eine modifizierte Unterlassungserklärung für unsere Mandanten und mindern die Zahlungsansprüche. Gerade hinsichtlich der Unterlassungserklärung ist äußerste Vorsicht geboten, um nicht Gefahr zu laufen, dass künftig dagegen verstoßen wird.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts