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DEPICTA LEGAL Abmahnung von Rechtsanwalt Robert Fechner für 2L-EXPERIENCE erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung von DEPICTA LEGAL oder von Rechtsanwalt Robert Fechner im Namen von 2L-EXPERIENCE erhalten, sollten Sie besonnen und zügig handeln. Solche Schreiben setzen regelmäßig kurze Fristen und verbinden Unterlassung, Auskunft und Zahlungsforderungen miteinander. Wer vorschnell unterschreibt oder zahlt, schafft sich oft vermeidbare Risiken. Wer das Schreiben dagegen rechtlich sauber prüft, verbessert seine Ausgangsposition deutlich.

Uns liegt aktuell eine Abmahnung vor, in der wegen der angeblich unberechtigten Nutzung einer Fotografie auf einer Website Ansprüche geltend gemacht werden. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft zur Nutzung sowie ein hoher Zahlungsbetrag. Gerade weil die Schreiben standardisiert wirken, kommt es auf die Prüfung des Einzelfalls an.

Wenn Sie allgemein wissen möchten, wie bei einer Abmahnung wegen Bilderklau vorzugehen ist, finden Sie dort eine erste Übersicht. Für die konkrete Abmahnung von DEPICTA LEGAL gelten jedoch Besonderheiten, die gesondert bewertet werden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notieren Sie sofort alle Fristen aus dem Schreiben.
  • Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
  • Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht vorschnell.
  • Sichern Sie Screenshots, Quelltexte und alle Informationen zur Bildherkunft.
  • Lassen Sie prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche in dieser Höhe wirklich bestehen.

Die vorliegende Abmahnung stammt aus dem Umfeld von DEPICTA LEGAL. Im Schreiben tritt Rechtsanwalt Robert Fechner als anwaltlicher Vertreter auf. Als Rechteinhaber nennt die Abmahnung 2L-EXPERIENCE, vertreten durch Loïc Lagarde. Auf der Website von Loïc Lagarde finden sich Fotografien und Informationen zu seiner Tätigkeit als Fotograf.

Für Betroffene ist entscheidend, dass nicht der Name des Absenders, sondern die rechtliche Belastbarkeit der geltend gemachten Ansprüche zählt. Auch wenn eine Abmahnung professionell aufgemacht ist, folgt daraus noch nicht, dass jede Forderung in voller Höhe durchsetzbar ist. Genau deshalb sollte jede einzelne Position geprüft werden.

Im uns vorliegenden Schreiben heißt es, dass eine Fotografie ohne Genehmigung auf einer Internetseite verwendet worden sei. Die Abmahnung stützt den Vorwurf auf eine öffentliche Zugänglichmachung im Internet und auf eine Vervielfältigung. In diesem Zusammenhang verweist das Schreiben auf urheberrechtliche Ansprüche, die sich insbesondere aus § 19a UrhG, § 16 UrhG, § 97 UrhG und § 101 UrhG ergeben können.

Solche Abmahnungen betreffen häufig Blogbeiträge, Unternehmensseiten, Shopseiten oder redaktionelle Beiträge. Oft stammt das verwendete Bild aus einem älteren Webprojekt, aus einem Theme, aus einem Plugin, aus einer Bilddatenbank oder aus einer fremden Zuarbeit. Ebenso häufig fehlt später der sichere Nachweis einer wirksamen Lizenz. Genau an diesem Punkt entscheidet sich, ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht.

Wie Sie Bilder rechtssicher einsetzen und welche Nachweise Sie dauerhaft sichern sollten, erläutern wir auch im Beitrag Bilder rechtssicher nutzen.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung?

Unterlassungserklärung

Die Abmahnung verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Besonders wichtig ist dabei die Vertragsstrafe. Im vorliegenden Schreiben soll für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.001 € gelten. Das ist für Betroffene riskant, weil eine einmal abgegebene Erklärung langfristig bindet. Schon ein späterer Verstoß kann erhebliche Kosten auslösen.

Auskunft

Neben der Unterlassung verlangt die Gegenseite Auskunft über Dauer und Umfang der Nutzung. Solche Angaben dienen meist der weiteren Bezifferung des Schadensersatzes. Wer hier unüberlegt antwortet, liefert der Gegenseite unter Umständen zusätzliche Ansatzpunkte. Die Auskunft sollte daher nie ohne rechtliche Prüfung erfolgen.

Schadensersatz

Der Schadensersatz wird in der Abmahnung nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet. Im konkreten Schreiben wird zunächst ein Lizenzschaden angesetzt. Anschließend erhöht die Gegenseite den Betrag wegen unterlassener Urheberbenennung um weitere 100 Prozent. Gerade diese Zuschläge führen in vielen Fällen zu erheblichen Forderungen.

Wenn Sie verstehen möchten, wie Gerichte und Rechteinhaber einen solchen Schaden berechnen, lesen Sie ergänzend unsere Beiträge zur MFM Tabelle bei Bilderklau und zu Schadensersatz bei Bildnutzung.

Anwaltskosten und Dokumentationskosten

Zusätzlich macht die Abmahnung Rechtsverfolgungskosten und Dokumentationskosten geltend. Auch diese Positionen müssen Sie nicht ungeprüft akzeptieren. Es stellt sich immer die Frage, ob der angesetzte Gegenstandswert, die Gebührenhöhe und die einzelnen Zusatzkosten im konkreten Fall tragen. Einen allgemeinen Überblick hierzu finden Sie auch im Beitrag Was kostet eine Abmahnung bei Bildrechtsverletzung?.

Nein. Eine Abmahnung ist nicht allein deshalb berechtigt, weil sie sich auf das Urheberrechtsgesetz stützt oder von einem Anwalt versandt wurde. Vielmehr müssen mehrere Punkte sauber geprüft werden. Zunächst muss feststehen, wer Rechteinhaber ist. Danach muss geklärt werden, ob tatsächlich eine Nutzung auf Ihrer Seite vorlag. Anschließend ist zu prüfen, ob eine Lizenz bestand, ob Dritte eingebunden waren und ob die geltend gemachte Höhe der Forderung überhaupt passt.

Gerade bei älteren Webseiten, Agenturprojekten, Theme Installationen oder übernommenen Inhalten zeigen sich in der Praxis oft Besonderheiten. Teilweise stammen Bilder aus früheren Redesigns, teilweise erfolgte die Einbindung durch Dienstleister. In manchen Fällen existiert sogar eine Lizenz, die nur nicht mehr sofort auffindbar ist. Deshalb sollte jede Abmahnung individuell geprüft werden.

Weitere Hinweise dazu, wie Fotografen und Betroffene mit Bilderklau umgehen, finden Sie auch in unserem Beitrag Bild geklaut – was tun.

Was sollten Sie jetzt keinesfalls tun?

Sie sollten die Abmahnung nicht ignorieren. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie sollten den geforderten Betrag nicht reflexartig zahlen. Außerdem sollten Sie keine vorschnellen telefonischen Erklärungen abgeben. Jede unüberlegte Reaktion verschlechtert Ihre Verhandlungsposition.

Wer vorschnell handelt, erkennt oft mehr an als nötig. Wer dagegen strukturiert vorgeht, kann Unterlassung, Auskunft und Zahlung sauber trennen und für jede Position prüfen, ob und in welchem Umfang sie durchsetzbar ist.

  1. Notieren Sie sofort die gesetzte Frist.
  2. Sichern Sie das vollständige Schreiben als PDF.
  3. Erstellen Sie Screenshots der betroffenen Seite und des Quellcodes.
  4. Suchen Sie nach Lizenznachweisen, Rechnungen, E Mails und Agenturabsprachen.
  5. Entfernen Sie das Bild nicht planlos, sondern erst nach gesicherter Dokumentation.
  6. Lassen Sie die Unterlassungserklärung und die Zahlungsforderung rechtlich prüfen.

In vielen Fällen lässt sich eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Das kann eine modifizierte Unterlassungserklärung betreffen. Das kann aber auch die vollständige oder teilweise Abwehr der Zahlungsforderung betreffen. Entscheidend bleibt der konkrete Einzelfall.

Warum anwaltliche Hilfe bei einer Abmahnung von Rechtsanwalt Robert Fechner sinnvoll ist

Eine Abmahnung von Rechtsanwalt Robert Fechner im Namen von 2L-EXPERIENCE sollten Sie ernst nehmen. Gleichzeitig sollten Sie Ihre Rechte konsequent wahren. Die Kanzlei Wrase prüft für Sie, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen, wie die Unterlassungserklärung zu fassen ist und ob die Zahlungsforderung reduziert oder abgewehrt werden kann. So vermeiden Sie unnötige Kosten und langfristige Vertragsstrafenrisiken.

Gerade bei Bildrechtsverletzungen zählt nicht nur das materielle Urheberrecht. Es geht zugleich um Taktik, Beweissicherung, Fristen und Verhandlung. Wer diese Punkte sauber steuert, erreicht häufig ein deutlich besseres Ergebnis als mit einer Schnellreaktion.

Nein. Eine Zahlungspflicht entsteht nicht automatisch mit Zugang des Schreibens. Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahnung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist.

Soll ich die Unterlassungserklärung sofort unterschreiben?

Nein. Die beigefügte Erklärung dient in erster Linie den Interessen der Gegenseite. Sie sollten den Text vorher rechtlich prüfen und nur eine tragfähige Lösung wählen.

Wie hoch kann der Schadensersatz bei 2L-EXPERIENCE ausfallen?

Das hängt von Art, Dauer, Reichweite und Kontext der Nutzung ab. Hinzu kommen häufig Zuschläge wegen fehlender Urheberbenennung sowie Anwaltskosten und weitere Nebenforderungen.

Ist eine Lizenz aus einer Bilddatenbank immer ausreichend?

Nur wenn die konkrete Lizenz die konkrete Nutzung wirklich deckt und Sie den Nachweis auch führen können. Gerade an diesem Punkt entstehen in der Praxis viele Probleme.

Kann ich die Forderung reduzieren?

In vielen Fällen ja. Ob eine Reduzierung gelingt, hängt von der Haftungslage, der Beweislage und der konkreten Berechnung der Gegenseite ab.

Wenn Sie eine Abmahnung von DEPICTA LEGAL, Rechtsanwalt Robert Fechner oder im Namen von 2L-EXPERIENCE erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Eine frühzeitige Prüfung schützt vor unnötigen Zugeständnissen und verbessert Ihre Verteidigungschancen. Die Kanzlei Wrase unterstützt Sie bundesweit bei der rechtlichen Bewertung und bei der Entwicklung einer passenden Reaktionsstrategie.

Weiterführende Themen

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen