Mandanten berichten derzeit vermehrt von Abmahnungen der Sound Guardian GmbH, Frankfurt am Main. Gegenstand der Schreiben ist die angeblich unberechtigte Verwendung des Titels „So schmeckt der Sommer“ des Musikprojekts Gestört aber GeiL in einem TikTok-Video. Die Abmahnung betrifft dabei insbesondere Unternehmen, die auf TikTok unternehmerisch tätig sind – etwa durch das Veröffentlichen eigener Produktvideos oder Werbeclips.
Worum geht es in der Abmahnung?
Die Sound Guardian GmbH behauptet, exklusive Rechteinhaberin an der Tonaufnahme „So schmeckt der Sommer“ zu sein. Konkret wird beanstandet, dass der Titel im Rahmen eines auf TikTok veröffentlichten Videos genutzt worden sei, ohne dass hierfür eine entsprechende Lizenz vorliege.
Dem Abmahnschreiben ist ein Screenshot des TikTok-Videos beigefügt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Video in einem Zeitraum von mehreren Monaten öffentlich zugänglich gewesen sei.
Die Sound Guardian GmbH fordert sodann zur Nachlizenzierung auf. Für die angeblich unberechtigte Nutzung wird eine pauschale Lizenzvergütung in Höhe von 4.400,00 € zzgl. 7 % Umsatzsteuer, mithin 4.708,00 €, verlangt. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird hingegen nicht gefordert.
Wer mahnt ab?
Die Abmahnung stammt von der
SoundGuardian GmbH
Schumannstraße 27
60325 Frankfurt am Main
E-Mail: info@soundguardian.eu
Telefon: +49 (0)69 348697138
Web: www.soundguardian.eu
Geschäftsführerin: Eva Eiselee
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt/Main, HRB 134809
Das Unternehmen tritt mit der Behauptung auf, exklusive Rechteinhaberin in Bezug auf bestimmte Musikwerke zu sein, insbesondere zur Nutzung in „Commercial User Generated Content“. Der Nachweis einer vollständigen Rechtekette bleibt jedoch in den meisten Fällen aus.
Wie ist die Abmahnung rechtlich zu bewerten?
Eine rechtliche Bewertung ergibt zahlreiche Angriffspunkte. Nach unserer Einschätzung bestehen berechtigte Zweifel an der Anspruchsberechtigung der Sound Guardian GmbH. In dem uns vorliegenden Fall fehlt jeglicher Nachweis, dass das Unternehmen tatsächlich die ausschließlichen Nutzungsrechte an der Tonaufnahme „So schmeckt der Sommer“ besitzt.
Stattdessen ist lediglich eine Rechtekette für andere Titel beigefügt, etwa:
- „Holding On“ von Leony
- „Infinity“ von CJ Stone
- „Toca Toca“ von Fly Project
Die streitgegenständliche Tonaufnahme wird hingegen nicht in der beigefügten Liste genannt. Daraus ergibt sich ein erheblicher Zweifel an der sogenannten Aktivlegitimation – also der Berechtigung, überhaupt Ansprüche geltend zu machen.
Zudem bleibt unklar, ob die Musik überhaupt durch den Abgemahnten selbst oder lediglich durch TikTok automatisiert eingebunden wurde. Viele Videos auf TikTok nutzen Musikinhalte aus der dortigen Plattformbibliothek, vgl.: TikTok Musiklizenzen – Informationen für Creator (offiziell). In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass die Rechte bereits durch TikTok lizenziert wurden. Wer auf diese Inhalte zurückgreift, darf grundsätzlich davon ausgehen, dass eine rechtmäßige Nutzung erfolgt.
Weitere Informationen zum Thema: Musiknutzung auf Instagram, TikTok & Co – wann droht eine Abmahnung?
Ist die geforderte Lizenzsumme angemessen?
Die Höhe der Forderung erscheint nach objektiven Maßstäben völlig überhöht. Ein Betrag von über 4.700 € für ein einzelnes TikTok-Video steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer einfachen Musiklizenz für Social-Media-Zwecke.
In vergleichbaren Fällen bewegen sich angemessene Lizenzsummen – je nach Reichweite und Nutzungsumfang – regelmäßig im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich. Die pauschale Berufung auf angebliche Faktoren wie Reichweite, Viralität oder Produktionsaufwand genügt nicht, um eine derart hohe Lizenzanalogie zu rechtfertigen, vgl. § 97 UrhG.
Was sollten Sie im Falle einer Abmahnung tun?
Wenn Sie ein solches Schreiben der SoundGuardian GmbH erhalten haben, sollten Sie
- keinesfalls vorschnell zahlen,
- keine Erklärungen abgeben,
- nicht telefonisch Kontakt aufnehmen,
- und sich anwaltlich beraten lassen.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Sie weder zur Zahlung in der geforderten Höhe verpflichtet sind, noch überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt. In vielen Fällen kann die Angelegenheit durch eine deutlich reduzierte Zahlung oder eine vollständige Zurückweisung erledigt werden.
Häufig abgemahnte Titel (Beispiele; Stand: 16.08.2025)
Auf Basis öffentlich zugänglicher Berichte und eigener Mandatsanfragen lassen sich wiederkehrend bestimmte Titel erkennen. Die folgende Liste dient der Orientierung und ist nicht abschließend – sie kann sich je nach Rechtekette ändern:
- Gestört aber GeiL – „So schmeckt der Sommer“ (häufiger Gegenstand von Nachlizenz-Forderungen).
- Gestört aber GeiL – „Ich & Du“; „Wohin willst du (Extended Mix)“.
- The Underdog Project – „Summer Jam (Radio Edit)“.
- VIZE & Leony – „Paradise“; Leony – „Faded Love“.
- Fly Project – „Toca Toca“; MATTN vs. Stavros Martina & Kevin D – „Girls Just Wanna Have Fun“.
- Sunbeam – „Outside World“.
- Scooter – „Fire“; Mike Candys & Jack Holiday – „Popcorn (Rework)“.
Hinweis: Auch wenn ein Track in der TikTok-Bibliothek verfügbar ist, sagt das nichts über eine kommerzielle Nutzungslizenz für Unternehmens-Accounts oder Werbung aus. Das ist häufig der Kern des Streits.
Checkliste: Die ersten 24 Stunden nach Erhalt
- Ruhe bewahren, Fristen notieren. Keinen Zeitdruck akzeptieren.
- Nichts vorschnell zahlen oder unterschreiben. Keine telefonischen Einlassungen, keine Messenger-Chats mit der Gegenseite.
- Beweise sichern: URL, Datum/Uhrzeit, Screenshots (inkl. Tonspur/Track-Angabe in der App), Reichweiten-KPIs, ggf. Export des Videos.
- Video vorläufig offline/auf privat stellen. Nicht spurlos löschen, damit die Dokumentation erhalten bleibt.
- Rechtekette anfordern: Wer soll genau welche Masterrechte/Leistungsschutzrechte an welcher Tonaufnahmehaben? Vollständige Rechtekette und Mandatierung der Vertreter verlangen.
- Kontotyp & Einsatz prüfen: Wurde ein Business-Account genutzt? War das Video eine Werbung oder Produktvorstellung? Bei kommerzieller Nutzung gelten regelmäßig andere Anforderungen als für rein private Nutzungen. Einordnen hilft dieser Überblick: Urheberrecht bei Social Media – das müssen Sie wissen.
- Forderungshöhe hinterfragen: Pauschale Nachlizenzierungen (etwa 4.400 € zzgl. USt im Zusammenhang mit „So schmeckt der Sommer“) sind verhandelbar und oft überhöht.
- Vergleichbare Fälle lesen & Unterschiede verstehen:
– Musik auf TikTok: IPPC Abmahnung droht (Hintergründe zu Musiknutzung).
– Abmahnung wegen Musik in Reels und Stories bei Instagram (Plattform-Spezifika).
– Abmahnung wegen Bild erhalten – So reagieren Sie richtig (Allgemeine Taktik, Fristen, Kommunikation). - Kontakt aufnehmen: Kurzprüfung anfragen, Schreiben und Belege übermitteln. Ziel: Entkräften, reduzieren oder abwehren.
FAQ zur Abmahnung durch die Sound Guardian GmbH wegen TikTok-Musik
1. Warum erhalte ich eine Abmahnung wegen Musik auf TikTok?
Wenn Sie Musik in einem TikTok-Video verwenden, ohne über eine gültige Lizenz zu verfügen, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Abmahner wie die Sound Guardian GmbH behaupten, exklusive Rechte an bestimmten Musiktiteln zu besitzen. Die Nutzung wird dann rückwirkend als angeblich lizenzpflichtig eingestuft.
2. Ist die Sound Guardian GmbH überhaupt berechtigt, mich abzumahnen?
Das ist zweifelhaft. In vielen Fällen fehlt der Nachweis, dass die Sound Guardian GmbH tatsächlich Inhaberin der Nutzungsrechte am betroffenen Musiktitel ist. Insbesondere bei dem Titel „So schmeckt der Sommer“ wurde bislang keine eindeutige Rechtekette vorgelegt.
3. Muss ich die geforderten 4.400 € wirklich bezahlen?
Nein, jedenfalls nicht ungeprüft. Die Forderung erscheint überhöht und basiert auf pauschalen Annahmen. Die Höhe der Lizenzvergütung muss im Einzelfall nachvollziehbar begründet werden. Häufig kann eine deutlich niedrigere Vergleichssumme erzielt oder die Forderung vollständig zurückgewiesen werden.
4. Dürfen TikTok-Nutzer Musik aus der Plattformbibliothek verwenden?
TikTok bietet eine Musikbibliothek an, deren Inhalte unter bestimmten Bedingungen lizenzrechtlich abgedeckt sind. Ob Ihre konkrete Nutzung zulässig war, hängt davon ab, ob der Titel Bestandteil dieser Library war und ob Ihr Account privat oder geschäftlich genutzt wurde.
5. Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung der Sound Guardian GmbH erhalte?
Reagieren Sie ruhig, aber zeitnah. Zahlen Sie nicht voreilig und geben Sie keine Erklärungen ab. Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen. In vielen Fällen bestehen gute Chancen, die Forderung erfolgreich abzuwehren oder erheblich zu reduzieren.
Fazit: Abmahnung nicht ungeprüft akzeptieren
Die Abmahnungen der SoundGuardian GmbH wegen Musikverwendung auf TikTok weisen gravierende rechtliche Schwächen auf. Mandanten, die betroffen sind, sollten sich unbedingt frühzeitig beraten lassen. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung des Vorwurfs, der Abwehr unberechtigter Forderungen sowie bei der Abgabe etwaiger modifizierter Erklärungen – schnell, effizient und bundesweit.