Zum Inhalt springen

Was kostet eine Abmahnung bei Bildrechtsverletzung?

Die unerlaubte Nutzung eines Fotos im Internet kann schnell teuer werden. Wer fremde Bilder ohne Lizenz verwendet, muss mit einer Abmahnung rechnen. Viele Betroffene fragen sich in diesem Zusammenhang: Welche Kosten entstehen bei einer Abmahnung? Und vor allem: Wer trägt diese Kosten eigentlich? Im Folgenden erfahren Sie, mit welchen Beträgen Sie rechnen müssen und warum Fotografen selbst nichts zahlen.

Sie möchte eine Abmahnung aussprechen lassen?
Hier erfahren Sie, was wir für Sie tun können.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? 
Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

Wann kommt es zu einer Abmahnung?

Eine Abmahnung dient dazu, eine Rechtsverletzung außergerichtlich zu klären. Wenn ein Bild ohne Einwilligung des Urhebers oder ohne Lizenz veröffentlicht wird, hat der Rechteinhaber das Recht, den Nutzer abzumahnen. Dabei wird der Verletzer aufgefordert, das Bild künftig nicht mehr zu verwenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten sowie eventuell entstandenen Schaden zu ersetzen.

Wer muss die Kosten tragen?

Ein häufiger Irrtum besteht darin zu glauben, dass der Fotograf oder Rechteinhaber die Kosten selbst tragen müsse. Das ist nicht korrekt. Die anwaltlichen Kosten sind vollständig vom Rechtsverletzer zu zahlen – vorausgesetzt, die Abmahnung ist berechtigt.

Wird ein Bild ohne Zustimmung verwendet, hat der Urheber Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. Zudem darf er einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Rechte beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten sind Teil des Schadens und vom Nutzer des Bildes zu tragen.

Woraus setzen sich die Abmahnkosten zusammen?

Die Kosten einer Abmahnung setzen sich in der Regel aus zwei Posten zusammen:

  1. Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  2. Lizenzschaden bzw. Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie, der sich an der MFM-Tabelle orientiert.

Die Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Bei Bildrechtsverstößen liegt dieser in der Praxis häufig zwischen 3.000 € und 6.000 €, teilweise auch höher. Daraus ergeben sich Anwaltskosten von etwa 350 € bis 650 €netto.

Hinzu kommt der Lizenzschaden, der sich an der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) orientiert. Dieser beträgt häufig weitere 100 € bis 400 €, je nach Art, Umfang und Dauer der Nutzung.

Mehr zu Berechnungsgrundlagen finden Sie hier: Schadensersatz bei Bildnutzung.

Muss der Abmahner etwas zahlen?

Nein. Wenn ein Fotograf oder Bildinhaber eine berechtigte Abmahnung ausspricht, muss er die Kosten nicht selbst tragen. Die Kosten werden vom Verletzer getragen. Die Anwaltskosten können vollständig ersetzt verlangt werden. Der Abmahner geht also kein finanzielles Risiko ein.

Wichtig ist jedoch, dass die Abmahnung inhaltlich korrekt und juristisch sauber formuliert ist. Deshalb empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten.

Wie lassen sich unnötige Kosten vermeiden?

Für Rechteinhaber gilt: Beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt. So vermeiden Sie Formfehler, die Ihre Ansprüche gefährden könnten.

Für Nutzer fremder Bilder gilt: Vermeiden Sie die Nutzung ungeprüfter Fotos aus dem Internet. Nutzen Sie lizenzierte Bilder oder klären Sie vorab die Nutzungsrechte.

Sollten Sie dennoch eine Abmahnung erhalten, handeln Sie schnell und überlegt. Lassen Sie die Abmahnung prüfen und vermeiden Sie unbedachte Zahlungen oder Unterlassungserklärungen.

„Wie Sie Bildnutzung rechtssicher gestalten, lesen Sie in unserem Beitrag Bilder rechtssicher nutzen.“

❓ FAQ: Kosten einer Abmahnung bei unerlaubter Bildnutzung


Wie hoch sind die Kosten für eine Abmahnung bei Bildklau?

Die Kosten hängen vom Streitwert und dem entstandenen Schaden ab. Meist liegen die Anwaltskosten zwischen 350 € und 650 €, zuzüglich eines Lizenzschadens von 100 € bis 400 €.


Wer muss die Kosten einer Abmahnung bezahlen?

Immer der Rechtsverletzer. Der Fotograf oder Rechteinhaber trägt keine Kosten, wenn die Abmahnung berechtigt ist.


Wie setzt sich der Schadensersatz bei einer Bildrechtsverletzung zusammen?

Er basiert auf der sogenannten Lizenzanalogie. Als Grundlage dient oft die MFM-Tabelle, die marktübliche Vergütungssätze für Bilder vorgibt.


Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Abmahnkosten?

Entscheidend sind Art und Dauer der Nutzung, Reichweite des Beitrags, gewerblicher oder privater Kontext und ob das Bild mit oder ohne Urheberbenennung verwendet wurde.


Muss ich als Fotograf die Anwaltskosten selbst zahlen?

Nein. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, trägt der Verletzer sämtliche Anwaltskosten. Sie als Fotograf gehen kein Kostenrisiko ein.

Fazit: Wer eine Abmahnung erhält, trägt die Kosten

Die Antwort auf die Frage „Was kostet eine Abmahnung?“ lautet: Das kommt auf den Einzelfall an – zahlen muss aber immer der Verletzer, nicht der Fotograf. Die Höhe der Abmahnkosten richtet sich nach dem Streitwert und dem entstandenen Schaden. Wer ohne Erlaubnis ein Bild verwendet, muss für Anwaltskosten, Lizenzschaden und ggf. Vertragsstrafen aufkommen.

Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Bildrecht und Urheberrecht beraten wir sowohl Rechteinhaber als auch Abgemahnte. Ob Sie selbst abmahnen möchten oder eine Abmahnung erhalten haben – wir stehen Ihnen zur Seite.


Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Zur Kontaktaufnahme »

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen