Die unberechtigte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Wer ein fremdes Bild ohne Zustimmung verwendet, verletzt das Urheberrecht – und muss unter Umständen erheblichen Schadensersatz zahlen. Doch wie hoch fällt dieser Schadensersatz aus? Welche Kriterien spielen dabei eine Rolle? Und was können betroffene Fotografen oder Agenturen tun, wenn ihr Bild ohne Lizenz im Netz auftaucht?
In diesem Beitrag erläutere ich, wie sich der Schadensersatz bei Bildrechtsverletzungen berechnet, worauf Urheber achten sollten und warum professionelle Durchsetzung entscheidend ist.
Was Sie tun können, wenn Ihr Bild geklaut wurde, erfahren Sie hier.
Wann entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz?
Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht, wenn jemand ein Bild ohne entsprechende Nutzungsrechte veröffentlicht. Das betrifft nicht nur gewerbliche Webseitenbetreiber, sondern auch private Blogger, Social-Media-Nutzer oder Shops. Maßgeblich ist, dass eine urheberrechtlich geschützte Fotografie genutzt wurde, ohne dass der Urheber zugestimmt oder eine Lizenz erteilt hat.
Entscheidend ist: Ein Verschulden im klassischen Sinne ist nicht notwendig. Es genügt, dass das Bild verwendet wurde – selbst wenn der Verwender glaubte, das Bild sei „frei verfügbar“. Das Gesetz sieht in solchen Fällen einen verschuldensunabhängigen Unterlassungs- und verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch vor. Das Urheberrechtsgesetz (§ 97 UrhG) regelt den Anspruch auf Schadensersatz.
Welche Arten von Schadensersatz gibt es?
In der Praxis bestehen Ansprüche auf drei Ebenen:
- Lizenzanalogie – der Betrag, den der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er eine Lizenz eingeholt hätte
- Verletzerzuschlag – häufig 100 % Aufschlag, wenn der Urheber nicht genannt wurde
- Rechtsverfolgungskosten – insbesondere die Anwaltskosten für eine berechtigte Abmahnung
Die wichtigste Berechnungsgrundlage stellt die sogenannte Lizenzanalogie dar. Dabei wird angenommen: Was hätte der Verletzer bezahlen müssen, wenn er das Bild rechtmäßig genutzt hätte? Zur Bestimmung dieses Werts greifen Gerichte auf die MFM-Tabelle zurück.
Was ist die MFM-Tabelle?
Die MFM-Tabelle (herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) ist ein marktüblicher Katalog für Bildhonorare. Sie orientiert sich an der üblichen Vergütung professioneller Fotografen und enthält Preisspannen für:
- Online-Verwendung von Bildern
- Printpublikationen
- Social Media
- redaktionelle und kommerzielle Nutzung
Auch wenn die Tabelle primär für professionelle Fotografen gilt, nutzen viele Gerichte sie auch bei Hobbyfotografen, sofern das Bild eine gewisse Qualität aufweist.
Beispielrechnung: So hoch kann der Schadensersatz ausfallen
Nehmen wir an, ein Bild wird ohne Lizenz auf einer Unternehmenswebseite verwendet. Das Bild stammt von einem Berufsfotografen. Die Nutzung dauert sechs Monate, der Urheber wird nicht genannt.
Die Rechnung könnte wie folgt aussehen:
- Lizenzgebühr gemäß MFM-Tabelle: 300 €
- Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung: +300 €
- Anwaltskosten für Abmahnung: 480 € (bei Streitwert 6.000 €)
Gesamtschaden: 1.080 €
Je nach Art der Verwendung, Reichweite und Verweildauer im Netz kann der Betrag deutlich höher ausfallen.
Muss der Verwender den Schadensersatz immer zahlen?
Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Wurde das Bild wirklich ohne Zustimmung verwendet? War der Urheber klar erkennbar? Gab es vielleicht doch eine Lizenz?
Dennoch gilt: Wer ein fremdes Bild ohne klare Lizenzbedingungen verwendet, geht ein hohes Risiko ein. Ein Gericht wird den Schadensersatz meist anhand der MFM-Werte bemessen – und zugunsten des Urhebers entscheiden, wenn dieser nachweisen kann, dass eine Nutzung ohne Erlaubnis erfolgte.
Mehr zur Berechnung der Anwaltskosten finden Sie im Beitrag Was kostet eine Abmahnung?.
Was können Fotografen tun?
Wenn Sie feststellen, dass jemand Ihr Bild ohne Ihre Zustimmung verwendet, sollten Sie:
- Beweise sichern (Screenshots, URL, Datum)
- Nutzung dokumentieren (Verwendungsdauer, Umfang, kommerzieller Zweck)
- Einen spezialisierten Anwalt einschalten
- Eine Abmahnung mit Forderung auf Unterlassung und Schadensersatz aussprechen
Eine anwaltliche Abmahnung verschafft Ihnen nicht nur rechtlich Sicherheit, sondern führt in den meisten Fällen auch zu einer sofortigen Zahlung oder Einigung.
Was tun bei unberechtigter Forderung?
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Bildnutzung erhalten haben, ist es wichtig, nicht vorschnell zu zahlen oder eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Lassen Sie den Vorwurf prüfen. Nicht jede Forderung ist gerechtfertigt, manche sind überhöht oder fehlerhaft. Ein spezialisierter Anwalt kann einschätzen, ob die geltend gemachten Kosten angemessen sind und ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, lesen Sie hier, wie Sie richtig reagieren.
❓ FAQ: Schadensersatz bei unberechtigter Bildnutzung
Wie hoch ist der Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung?
Die Höhe hängt vom Verwendungszweck, der Reichweite und der Dauer der Nutzung ab. In der Praxis liegt der Lizenzschaden oft zwischen 100 € und 600 €, kann aber durch Zuschläge deutlich steigen.
Was ist die MFM-Tabelle?
Die MFM-Tabelle ist ein Honorarleitfaden für Bildnutzung. Sie dient als Grundlage für Gerichte und Anwälte, um den Wert einer Fotolizenz zu schätzen – insbesondere bei gewerblichen Verwendungen.Die MFM-Tabelle dient als marktüblicher Maßstab für Bildlizenzen.
Was passiert, wenn der Urheber nicht genannt ist?
Fehlt die Urheberbenennung, wird der Schadensersatz oft um 100 % erhöht. Der Zuschlag soll den ideellen Schaden ausgleichen, der durch die fehlende Namensnennung entsteht.
Kann ich als Fotograf selbst Schadensersatz fordern?
Ja. Sie können bei Bildrechtsverstößen selbst Ansprüche geltend machen – idealerweise mit anwaltlicher Hilfe. Dann können Sie Lizenzkosten, Zuschläge und Anwaltskosten durchsetzen.
Wie wehre ich mich gegen eine unberechtigte Schadensersatzforderung?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, prüfen Sie den Vorwurf sorgfältig. Nicht jede Forderung ist berechtigt. Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen, bevor Sie zahlen oder unterschreiben.
Fazit: Wer Bilder nutzt, muss zahlen – oder lizensieren
Die Nutzung fremder Bilder ohne Lizenz kann teuer werden. Der Schadensersatz bei Bildnutzung richtet sich nach professionellen Maßstäben und wird oft über die MFM-Tabelle berechnet. Hinzu kommen Anwaltskosten und ggf. Vertragsstrafen. Wer als Urheber betroffen ist, kann seine Ansprüche durchsetzen – oft mit erheblichem finanziellen Erfolg.
Umgekehrt sollten Webseitenbetreiber und Social-Media-Nutzer stets prüfen, ob die Bildrechte vorliegen. Unwissenheit schützt nicht vor Schadensersatz. Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich rechtzeitig anwaltlichen Rat.
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