Fotorecht · Schadensersatz
MFM-Tabelle bei Bilderklau: Was gilt 2026?
Die MFM-Bildhonorare können helfen, eine angemessene Lizenzgebühr für die unerlaubte Nutzung eines Fotos zu bestimmen. Sie sind jedoch weder Gesetz noch automatisch der geschuldete Schadensersatz. Entscheidend sind das Bild, die tatsächliche Nutzung und die belegbare Lizenzpraxis.
Dieser Ratgeber zeigt Fotografen und Bildagenturen, welche Unterlagen eine Forderung tragen und wann ein MFM-Ansatz angreifbar ist. Wer bereits eine Bildabmahnung erhalten hat, sollte insbesondere die verlangte Unterlassung und Fristen gesondert prüfen.
Schadensersatz einordnen
Senden Sie das betroffene Foto, den Link zur Nutzung, Screenshots und vorhandene Rechnungen oder Lizenzverträge. Bei einer erhaltenen Forderung fügen Sie das Schreiben mit Anlagen hinzu.
Anlagen und größere Dateien senden Sie bitte per E-Mail. Die Kosten einer Beauftragung werden vorher geklärt. Eine bloße Anfrage begründet kein Mandat und wahrt keine Frist.
- Nutzung feststellenWo, wie lange und zu welchem Zweck wurde das Foto eingesetzt?
- Rechte und Honorare belegenOriginaldatei, Verträge und vergleichbare Lizenzen zusammenstellen.
- Anspruch begründenMFM-Wert und tatsächliche Lizenzpraxis am Fall messen.
Was ist die MFM-Tabelle?
Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm) ist ein Arbeitskreis des Bundesverbands professioneller Bildanbieter. Ihre jährlich erscheinende Publikation BILDHONORARE enthält Honorarempfehlungen für verschiedene Arten der Bildnutzung. Die Ausgabe 2026 ist beim BVPA als Druckfassung und digital erhältlich. Der Verband beschreibt sie ausdrücklich als Kalkulations- und Verhandlungsgrundlage ohne verpflichtende Wirkung.
Wer nach einer „MFM-Tabelle 2026 als PDF“ sucht, findet deshalb auf dieser Seite keine vollständige kostenlose Tabelle und keine pauschalen Einzelbeträge. Für eine belastbare Forderung muss zunächst die passende Nutzungsart in der aktuellen Ausgabe bestimmt und danach geprüft werden, ob deren Ansatz den konkreten Markt abbildet.
Die MFM-Honorare sind für professionelle Bildlizenzen eine mögliche Orientierung. Sie ersetzen weder die Prüfung der Rechteinhaberschaft noch den Nachweis der tatsächlichen Verwendung. Dass ein Foto ohne Erlaubnis auf einer Website steht, führt für sich genommen nicht dazu, dass jeder MFM-Wert zugesprochen wird.
Wie funktioniert die Lizenzanalogie?
Nach § 97 Abs. 2 UrhG kann Schadensersatz bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Rechtsverletzung anhand der angemessenen Vergütung berechnet werden, die für eine erlaubte Nutzung hätte gezahlt werden müssen. Das ist die Lizenzanalogie. Gefragt wird nicht nach einer Strafe, sondern nach einem nachvollziehbaren Lizenzwert für die konkrete Verwendung.
Zuerst sind Rechte und Nutzung zu klären. Danach werden etwa Medium, Nutzungsdauer, Platzierung, Reichweite, Gebiet, Werbezweck und Umfang einer möglichen Weitergabe erfasst. Eigene Lizenzrechnungen und vergleichbare Verträge können aussagekräftiger sein als ein isolierter Tabellenverweis. Ein MFM-Ansatz muss deshalb mit diesen Umständen abgeglichen werden.
Eigene Lizenzpraxis
Vergleichbare, tatsächlich vereinbarte Honorare können zeigen, welchen Preis der Fotograf für ähnliche Nutzungen erhält.
Marktbezogene Orientierung
Fehlen vergleichbare Verträge, können passende MFM-Empfehlungen ein Argument sein. Ein Gericht würdigt ihre Aussagekraft im Einzelfall.
Die Entscheidung des BGH vom 13.9.2018, I ZR 187/17, zeigt, dass sich MFM-Empfehlungen und Zuschläge nicht ohne Bezug zu den tatsächlichen Umständen als fester Tarif übertragen lassen. Sie betrifft einen konkreten Fall und ersetzt keine Bewertung anderer Bilder.
Wann passen MFM-Werte und wann nicht?
Die Empfehlungen stammen aus einer Erhebung unter professionellen Bildanbietern. Für berufsmäßig angebotene Fotos und vergleichbare gewerbliche Nutzungen können sie eine tragfähige Grundlage sein. Wichtig bleibt, ob das betreffende Bild und seine Verwendung in die gewählte Kategorie fallen und ob ein solches Honorar im maßgeblichen Markt realistisch gewesen wäre.
Bei einem privat aufgenommenen Foto ohne erkennbare Lizenzpraxis, einer kurzen und wenig sichtbaren Verwendung oder einer vorhandenen günstigeren Lizenz kann der pauschale Tabellenansatz zweifelhaft sein. Auch ein professioneller Fotograf darf nicht mehrere Nutzungsarten oder Zeiträume doppelt ansetzen, wenn dieselbe Verwendung bereits vollständig erfasst wurde.
Umgekehrt beweist eine günstige Stocklizenz für ein anderes Bild nicht automatisch, dass gerade die verletzte Aufnahme ebenso günstig zu erhalten gewesen wäre. Vergleichbarkeit von Bild, Rechten und Nutzung ist auf beiden Seiten entscheidend.
Shop, Presse und Social Media unterscheiden
Ein Produktfoto in einem Online-Shop, ein redaktionelles Pressebild und eine werbliche Instagram-Anzeige können unterschiedliche Lizenzmärkte betreffen. Auf einer Plattform ist zudem zu klären, ob es um eine einzelne Produktseite, mehrere Angebote, einen eigenen Account oder bezahlte Werbung geht. Ein Screenshot allein verrät nicht immer, wie lange und wie weit das Bild verbreitet wurde.
Für eine Berechnung sollten deshalb die einzelnen Nutzungsorte mit Datum, URL, Format und erkennbarer Reichweite dokumentiert werden. Bei mehreren Kanälen ist zu prüfen, ob getrennte Lizenzen üblich gewesen wären oder ob ein Paketpreis die reale Verhandlung besser abbildet. Mehr zu speziellen Nutzungen bieten die Seiten geklaute Produktfotos im Online-Shop und Instagram-Bilderklau.
Fehlende Urheberbenennung gesondert prüfen
Der Urheber hat nach § 13 UrhG ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Ob die fehlende Angabe bei einer konkreten Verwendung einen zusätzlichen Geldanspruch trägt und wie dieser zu bemessen ist, hängt unter anderem von den vereinbarten und branchenüblichen Benennungsregeln ab.
Ein Zuschlag von 100 % ist nicht automatisch geschuldet. War eine Bildnutzung gerade ohne Namensnennung lizenziert, wurde der Benennungsaspekt bereits im Grundhonorar berücksichtigt oder ist die geltend gemachte Beeinträchtigung nicht tragfähig dargelegt, kann ein pauschaler Aufschlag fehlgehen. Vertragsbedingungen, Rechnungen und Veröffentlichungen aus der bisherigen Lizenzpraxis sind daher auch für diesen Punkt wichtig.
Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?
Die Rechnung beginnt mit einer belastbaren Zuordnung des Fotos. Wer Ansprüche geltend macht, sollte Urheberschaft oder erworbene Nutzungsrechte und die konkrete Verwendung belegen können. Wer eine Forderung erhalten hat, benötigt zusätzlich das vollständige Anspruchsschreiben samt Anlagen und bereits vorhandenen Lizenznachweisen.
- Originaldatei, Rohdatei und frühere Veröffentlichungen zur Bildzuordnung
- vollständige Screenshots mit URL, Datum, Account oder Shop und Nutzungskontext
- Auftrag, Lizenzvertrag, Bildnummer, Rechnung und Korrespondenz zur Rechtekette
- vergleichbare eigene Lizenzrechnungen und, soweit herangezogen, die konkrete MFM-Kategorie
- Angaben zur Dauer, zu weiteren Plattformen und zur vereinbarten Urheberbenennung
Beweise sollten möglichst vor einer Kontaktaufnahme gesichert werden, weil ein Beitrag oder Angebot danach verschwinden kann. Eine praktische Anleitung steht auf „Bild geklaut: Was Fotografen tun sollten“.
Forderung begründen oder abwehren
Fotografen sollten den geltend gemachten Betrag so aufschlüsseln, dass Bild, Nutzung, Zeitraum, Vergleichshonorar und ein möglicher Benennungsaspekt getrennt nachvollziehbar sind. Auch Unterlassung, Auskunft und Ersatz von Abmahnkosten haben jeweils eigene Voraussetzungen. Eine Berechnung des Lizenzschadens ersetzt diese Prüfung nicht.
Empfänger einer Forderung sollten zunächst klären, ob die angegebene Person die Rechte am Bild verfolgen darf, welche Lizenz möglicherweise vorlag und welche Nutzungen nachweisbar sind. Die MFM-Kategorie, Dauer und verlangte Zuschläge sind eigene Prüfpunkte. Enthält das Schreiben eine Unterlassungsforderung, darf deren Frist nicht wegen eines Streits nur über die Zahlung übersehen werden. Der Ratgeber zur Bildabmahnung erklärt die nächsten Schritte.
- 01 · Zuordnen
Rechte prüfen
Bild, Urheber, Lizenzkette und mögliche Erlaubnis feststellen.
- 02 · Einordnen
Nutzung erfassen
Medium, Dauer, Umfang, Reichweite und Benennung getrennt dokumentieren.
- 03 · Berechnen
Honorar begründen
Vergleichslizenzen und passende MFM-Empfehlung ohne doppelte Ansätze abgleichen.

Rechtsanwalt Björn Wrase
Die Kanzlei Wrase prüft für Fotografen, Bildagenturen und Empfänger von Bildabmahnungen die Rechtekette, den Nutzungsumfang und eine nachvollziehbare Schadensberechnung. Anhand der konkreten Unterlagen lässt sich entscheiden, ob eine MFM-Empfehlung passt und wie Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren sind.
Passende Vertiefungen
Häufige Fragen zur MFM-Tabelle
Gilt die MFM-Tabelle bei jedem Bilderklau?
Nein. Sie ist eine unverbindliche Orientierung. Ob ihre Werte passen, hängt vom Foto, der konkreten Nutzung, dem Markt und der nachweisbaren Lizenzpraxis ab.
Wo finde ich die MFM-Bildhonorare 2026?
Die aktuelle Publikation BILDHONORARE 2026 bietet der BVPA gedruckt und digital an. Eine vollständige kostenlose PDF-Tabelle wird hier nicht angeboten.
Wie berechnet sich der Schadensersatz?
Bei verschuldeter Rechtsverletzung kann nach § 97 Abs. 2 UrhG die angemessene Lizenzgebühr für die konkrete Nutzung angesetzt werden. Vergleichbare eigene Lizenzen und passende Marktdaten helfen bei der Bemessung.
Erhöht fehlende Urheberbenennung den Betrag immer um 100 %?
Nein. Ein zusätzlicher Betrag und seine Höhe hängen von den Umständen, den Lizenzbedingungen und der Benennungspraxis ab. Einen automatischen Zuschlag gibt es nicht.
Sind MFM-Werte auch für einfache Produktfotos geeignet?
Das kann sein, ist aber nicht selbstverständlich. Schutz des Fotos und Höhe einer marktgerechten Lizenz sind getrennte Fragen. Nutzungsart und vergleichbare Honorare müssen zum Bild passen.
Was sollte ich bei einer MFM-Forderung zuerst prüfen?
Prüfen Sie Rechteinhaberschaft, tatsächliche Nutzung, Zeitraum, Lizenz, MFM-Kategorie und Zuschläge. Bei einer Unterlassungsforderung beachten Sie deren Frist gesondert.
MFM-Forderung prüfen lassen
Mit Foto, Nutzungsnachweis und Lizenzunterlagen lässt sich der mögliche Anspruch oder eine erhaltene Forderung konkret bewerten.
