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Urheberrecht für Fotografen

Anwalt bei Bilderklau für Fotografen

Wenn Ihre Fotos ohne Erlaubnis genutzt werden, bestehen regelmäßig Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Kanzlei Wrase unterstützt Fotografen bundesweit bei Bilderklau, Fotoklau und sonstigen Verletzungen von Bildrechten.

Typische Ansprüche

  • Unterlassung
  • Auskunft
  • Schadensersatz
  • Ersatz von Anwaltskosten

Wichtige Belege

  • Screenshots
  • URL und Datum
  • Originaldatei
  • Lizenzunterlagen

Besonders häufig

  • Online Shops
  • Webseiten
  • Instagram
  • Agenturen
Datenschutz Urheberrecht Medienrecht Wettbewerbsrecht Markenrecht

Rechtsanwalt Björn Wrase

Anwalt für Fotografen

Bilderklau sollte schnell und beweissicher geprüft werden.

Kanzlei Wrase prüft Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Urheberbenennung und Anwaltskosten bei unerlaubter Nutzung von Fotos und Bildern.

Kurzantwort: Bilderklau liegt vor, wenn ein Dritter Ihr Foto ohne ausreichendes Nutzungsrecht verwendet. Fotografen können dann regelmäßig Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten verlangen.

1. Was Fotografen bei Bilderklau sofort wissen müssen

Wenn ein Dritter Ihr Foto ohne Lizenz nutzt, sollten Sie nicht nur die Löschung verlangen. Eine bloße Entfernung beendet zwar die sichtbare Nutzung. Sie klärt aber nicht den entstandenen Schaden und verhindert nicht sicher eine Wiederholung.

Regelmäßig geht es um mehrere Ansprüche. Dazu gehören Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. Wichtig ist deshalb ein geordneter und beweissicherer Einstieg in den Fall.

1. Nutzung sichern

Sichern Sie Screenshots, URL, Datum, Quelltext und weitere Nachweise, bevor der Inhalt gelöscht wird.

2. Rechte prüfen

Es muss geklärt werden, wer Rechteinhaber ist und welche Nutzung erlaubt oder nicht erlaubt war.

3. Ansprüche durchsetzen

Erst nach sauberer Vorbereitung sollten Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht werden.

2. Wann liegt Bilderklau vor?

Bilderklau liegt vor, wenn jemand ein Foto ohne ausreichendes Nutzungsrecht verwendet. Das betrifft nicht nur vollständige Kopien. Auch eine Nutzung außerhalb der erteilten Lizenz kann rechtswidrig sein.

Das Urheberrecht schützt Lichtbildwerke und einfache Lichtbilder. Deshalb können auch Produktfotos, Immobilienfotos, Eventfotos und einfache dokumentarische Aufnahmen geschützt sein.

Vertiefende Informationen finden Sie auf der Seite Urheberrechtsverletzung an Bildern und Fotos.

3. Welche Ansprüche haben Fotografen?

Unterlassung

Der Verletzer soll das Bild nicht erneut verwenden. Zudem wird eine Vertragsstrafe vereinbart.

Auskunft

Die Nutzung muss nach Umfang, Zeitraum und Reichweite offengelegt werden.

Schadensersatz

Der wirtschaftliche Schaden wird in der Regel nach der Lizenzanalogie berechnet.

Hinzu kommen regelmäßig der Ersatz erforderlicher Rechtsanwaltskosten sowie gegebenenfalls ein Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung.

4. Wie berechnet sich der Schadensersatz?

Der Schadensersatz richtet sich häufig nach der Lizenzanalogie, § 97 UrhG. Dabei fragt man, welche Lizenzgebühr vernünftige Vertragsparteien vereinbart hätten. Maßgeblich sind Nutzungsart, Nutzungsdauer, Reichweite, Platzierung und wirtschaftlicher Zweck.

Faktor Bedeutung für den Schadensersatz
Nutzungsdauer Eine längere Nutzung erhöht häufig den Lizenzschaden.
Nutzungsart Werbung, Online Shop und Social Media wirken unterschiedlich.
Reichweite Eine große Sichtbarkeit kann den wirtschaftlichen Wert erhöhen.
Bildqualität Professionelle Fotos erzielen meist höhere Lizenzwerte.
Urheberbenennung Eine fehlende Nennung kann einen Zuschlag rechtfertigen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung und im Beitrag MFM Tabelle bei Bilderklau.

5. Welche Rolle spielt die fehlende Urheberbenennung?

Fotografen haben ein Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft. Viele Verletzer verwenden Bilder ohne den Namen des Fotografen. Dadurch gehen nicht nur Zuordnung und Sichtbarkeit verloren. Auch die Anspruchsberechnung kann sich verändern.

6. Welche Beweise benötigen Sie?

  • vollständige Screenshots der verletzenden Seite
  • sichtbare URL und Datum der Sicherung
  • Angaben zum Betreiber
  • Nachweis der eigenen Urheberschaft
  • Lizenzverträge oder Rechnungen
  • Nachweise über übliche Honorare

Eine praktische Übersicht finden Sie im Beitrag Bild geklaut, was Fotografen jetzt tun sollten.

7. Typische Fälle von Fotoklau

Webseiten und Blogs

Texte und Beiträge werden häufig vollständig mit Bildern und Fotos übernommen.

Online Shops

Produktfotos besitzen oft einen besonders klaren wirtschaftlichen Wert.

Social Media

Auch Instagram und Facebook können zu erheblichen Bildrechtsverletzungen führen.

Für Produktbilder gibt es eine eigene Vertiefung unter Produktfoto geklaut im Online Shop.

Vom Bilderklau zur Anspruchsdurchsetzung

1. Beweise sichern

Screenshots, URL, Datum und Originaldateien dokumentieren und sichern.

2. Ansprüche prüfen

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Urheberbenennung bewerten.

3. Forderung durchsetzen

Abmahnung, Verhandlung oder gerichtliche Durchsetzung vorbereiten.

Diese Ablaufgrafik zeigt den typischen Prüfungsweg bei Bilderklau durch Kanzlei Wrase.

8. So setzt Kanzlei Wrase Ihre Ansprüche durch

1. Prüfung

Rechteinhaberschaft, Nutzung und Verantwortlichkeit werden geprüft.

2. Beweissicherung

Die konkrete Verwendung wird nachvollziehbar dokumentiert und gesichert.

3. Abmahnung

Der Verletzer erhält eine rechtlich klare Aufforderung in Form einer Abmahnung.

4. Durchsetzung

Sofern nötig, folgen gerichtliche Schritte zur Sicherung Ihrer Ansprüche.

9. Welche Kosten entstehen?

Die Kosten hängen vom Umfang der Rechtsverletzung und vom wirtschaftlichen Wert des Falles ab. Grundsätzlich besteht ein Kostenerstattungsanspruch. Die Rechtsanwaltsgebühren muss der Abgemahnte tragen, § 97a UrhG.

10. Wann verjähren Ansprüche bei Bilderklau?

Ansprüche wegen Bilderklau können verjähren, § 102 UrhG. Deshalb sollte der Fall nicht zu lange liegen bleiben. Weitere Einzelheiten erläutert der Beitrag Verjährungsfrist bei Urheberrechtsverletzungen an Bildern.

Sie möchten prüfen lassen, ob sich ein Vorgehen lohnt?

Senden Sie den Link zur Nutzung, Screenshots und vorhandene Unterlagen. Danach lässt sich meist schnell einschätzen, welche Ansprüche bestehen und welcher Weg wirtschaftlich sinnvoll ist.

11. Anwalt bei Bilderklau kontaktieren

Wenn Ihr Foto ohne Erlaubnis genutzt wurde, sollten Sie den Fall rechtlich prüfen lassen. Kanzlei Wrase unterstützt Fotografen, Agenturen und Rechteinhaber bei der Durchsetzung ihrer Bildrechte.

12. Weiterführende Informationen

13. FAQ zu Bilderklau für Fotografen

Was kann ich tun, wenn mein Bild geklaut wurde?

Sie sollten die Nutzung zuerst sichern und danach rechtlich prüfen lassen. Wichtig sind Screenshots, URL, Datum und Nachweise Ihrer Urheberschaft.

Wann lohnt sich eine Abmahnung wegen Bilderklau?

Eine Abmahnung lohnt sich häufig bei gewerblicher Nutzung, längerer Veröffentlichungsdauer oder fehlender Urheberbenennung. Entscheidend bleibt der Einzelfall.

Kann ich Schadensersatz für ein geklautes Foto verlangen?

Ja. Der Schadensersatz richtet sich oft nach der Lizenzanalogie. Nutzungsdauer, Reichweite und Nutzungsart bestimmen die Höhe.

Gilt das auch für Instagram und Facebook?

Ja. Auch Social Media Nutzungen können Urheberrechte verletzen. Das gilt besonders bei gewerblichen Accounts und werblichen Beiträgen.

Was passiert, wenn der Verletzer das Bild sofort löscht?

Die Löschung beseitigt nicht automatisch alle Ansprüche. Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz können weiterhin bestehen.

Welche Unterlagen sollte ich dem Anwalt senden?

Senden Sie Screenshots, Links, Datum der Feststellung, Originaldateien, Rechnungen und Lizenzverträge. Diese Unterlagen erleichtern die Prüfung.