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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – KSP mahnt Bildnutzung der Picture Alliance / dpa ab

Haben Sie eine Abmahnung von KSP Rechtsanwälte erhalten? Der Vorwurf: Sie sollen ein Bild der Picture Alliance GmbH, einem Tochterunternehmen der dpa, ohne Lizenz verwendet haben. Insbesondere in sozialen Medien und auf Firmenwebseiten sind solche Abmahnungen mittlerweile keine Seltenheit mehr. Dieser Beitrag hilft Ihnen, die rechtliche Situation zu verstehen und sinnvoll zu reagieren.

Worum geht es in der Abmahnung von KSP Rechtsanwälte?

Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte macht im Auftrag der Picture Alliance GmbH urheberrechtliche Ansprüche geltend. Konkret geht es um ein Lichtbild, das Sie angeblich seit dem 22.03.2020 in sozialen Netzwerken veröffentlicht haben. Die Agentur behauptet, dass Sie keine Lizenz zur Nutzung dieses Bildes besitzen. Daraus ergibt sich der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung nach § 97 UrhG.

Im vorliegenden Fall fordert KSP:

  • 2.000 € Schadensersatz für die Bildnutzung
  • 85 € Dokumentationskosten
  • 1.006,85 € Rechtsanwaltskosten
  • Insgesamt also 3.327,65 €, zahlbar bis spätestens 21.05.2025

Auch wenn der Betrag abschreckend wirkt – Sie haben mehrere Handlungsoptionen.

Weiterführende Informationen zur Abmahnung – allgemeiner Überblick.

Was ist die Picture Alliance GmbH und warum wird abgemahnt?

Die Picture Alliance GmbH ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der dpa (Deutsche Presse-Agentur). Sie vertreibt professionelle Fotos für Presse, Online-Medien und Unternehmen im In- und Ausland. Viele dieser Bilder stammen von freien Fotografen oder Agenturpartnern und unterliegen dem vollumfänglichen Schutz des Urheberrechts.

Da sich das Geschäftsmodell der Agentur auf lizenzpflichtige Inhalte stützt, geht sie konsequent gegen jede unlizenzierte Nutzung vor. Die Begründung: Nur durch den Verkauf von Nutzungsrechten kann die Agentur Fotografen fair entlohnen und ihre Bildarchive refinanzieren.

Wie berechnet KSP den Schadensersatz?

KSP legt die Berechnung auf Basis der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) an. Diese Tabelle nennt marktübliche Vergütungssätze für Bildlizenzen – auch für Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken. Aufgrund der langen Nutzungsdauer beziffert die Kanzlei den Lizenzschaden pauschal mit 2.000 Euro.

Hinzu kommen:

  • Kosten für die Beweissicherung
  • Rechtsanwaltsvergütung nach dem RVG
  • Auslagenpauschale

Ob diese Forderung angemessen ist, lässt sich erst nach einer detaillierten Prüfung Ihrer konkreten Situation beurteilen.

Wie sollten Sie auf die Abmahnung reagieren?

Abmahnung wegen eines Bildes erhalten? So reagieren Sie richtig.

1. Reagieren Sie rechtzeitig – aber überlegt.
Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Die Frist zur Zahlung ist meist sehr kurz bemessen. Lassen Sie sich jedoch nicht unter Druck setzen.

2. Unterschreiben Sie nichts unüberlegt.
Auch wenn im konkreten Fall keine Unterlassungserklärung gefordert wird, kann eine vorschnelle Zahlung rechtlich bindende Wirkung entfalten. Prüfen Sie die Forderung sorgfältig.

3. Holen Sie juristischen Rat ein.
Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann schnell einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Häufig lassen sich die Kosten senken oder die Ansprüche vollständig abwehren.

Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

Viele Abgemahnte geraten in Panik und zahlen sofort – aus Angst vor einem teuren Prozess. Das ist in den meisten Fällen unnötig. Auch das standardmäßige Löschen des Bildes reicht oft nicht aus, um die Forderung abzuwehren.

Verlassen Sie sich nicht auf Informationen aus Foren oder Facebook-Gruppen. Urheberrecht ist komplex – und KSP weiß genau, wie sie ihre Forderungen rechtlich absichern.

Welche Verteidigungsansätze gibt es?

Jede Abmahnung muss individuell geprüft werden. In der Praxis zeigen sich häufig diese Konstellationen:

  • Sie haben eine gültige Lizenz über Dritte erworben (z. B. über Bilddatenbanken).
  • Ein Mitarbeiter oder Dienstleister hat das Bild eingebunden, ohne dass Sie davon wussten.
  • Sie haben das Bild entfernt, bevor es überhaupt öffentlich abrufbar war.
  • Die Nutzung war durch das Zitatrecht oder journalistische Berichterstattung gedeckt.
  • Der geforderte Betrag ist unverhältnismäßig hoch.

Eine gute Verteidigung setzt dabei fundierte rechtliche Argumentation und Belege voraus.

Urheberrechtsverletzung: Abmahnung für ein Bild oder Foto.

✅ FAQ: Abmahnung durch KSP wegen Urheberrechtsverletzung an einem dpa-Bild

1. Warum habe ich eine Abmahnung von KSP erhalten?

Sie haben vermutlich ein Foto auf Ihrer Website oder in sozialen Medien verwendet, das von der dpa-Tochter Picture Alliance GmbH stammt. Die KSP Rechtsanwälte vertreten die Rechteinhaberin und fordern Schadensersatz wegen einer angeblich unrechtmäßigen Nutzung ohne Lizenz.


2. Muss ich auf die Abmahnung von KSP reagieren?

Ja, unbedingt. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Andernfalls riskieren Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Lassen Sie die Vorwürfe jedoch zunächst rechtlich prüfen, bevor Sie zahlen oder sich verpflichten.


3. Wie hoch ist der Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung durch ein Bild der dpa?

Im Regelfall verlangen KSP und die Picture Alliance einen pauschalen Schadensersatz zwischen 1.000 € und 2.500 € pro Bild. Die Berechnung stützt sich auf die sogenannte Lizenzanalogie, meist anhand der MFM-Tabelle. Zusätzlich kommen Anwalts- und Dokumentationskosten hinzu.


4. Kann ich die Abmahnung von KSP abwehren oder den Betrag reduzieren?

Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Wenn Sie z. B. nachweisen können, dass Sie eine Lizenz besessen haben oder die Nutzung durch Dritte erfolgte, kann die Abmahnung ganz oder teilweise unberechtigt sein. Auch eine Reduzierung der geforderten Summe ist verhandelbar.


5. Was sollte ich tun, wenn ich versehentlich ein Bild ohne Lizenz verwendet habe?

Lassen Sie prüfen, ob die Bildquelle tatsächlich lizenziert war. Falls nicht, sollten Sie das Bild sofort löschen, aber nicht vorschnell zahlen. Sichern Sie alle Beweise (z. B. Metadaten, Upload-Zeitpunkt) und holen Sie sich anwaltliche Unterstützung. So lassen sich häufig teure Fehler vermeiden.

Fazit: Abmahnung ernst nehmen – aber nicht blind zahlen

Die Abmahnung durch KSP im Namen der Picture Alliance / dpa stellt einen ernsten Vorwurf dar. Doch sie bedeutet nicht automatisch, dass Sie die geforderte Summe zahlen müssen. Eine juristische Prüfung lohnt sich in fast allen Fällen – sei es zur Abwehr der Forderung oder zur Verhandlung eines deutlich geringeren Betrags.

Auf lawst.de erhalten Sie zuverlässige Informationen zum Thema Urheberrechtsverletzung. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen erfahrene Fachanwälte, die Sie gegenüber KSP vertreten und Ihre Interessen durchsetzen.

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen