Zum Inhalt springen

Urheberrecht · Hamburg · bundesweite Vertretung

Anwalt für Urheberrecht
in Hamburg

Kanzlei Wrase berät und vertritt Rechteinhaber, Kreative, Unternehmen und Abgemahnte im Urheberrecht. Im Mittelpunkt stehen unerlaubte Nutzungen, Abmahnungen, Unterlassung, Schadensersatz, Filesharing, Lizenzverträge und digitale Inhalte.

So finden Sie schnell zur passenden Hilfe: Diese Seite gibt den zentralen Überblick und führt je nach Anliegen zur passenden Vertiefung. Spezielle Bild-, Video- und Filesharingfragen werden auf eigenen Fachseiten ausführlich behandelt.

Erste Einordnung anfragen

Schildern Sie kurz, ob Sie eigene Rechte durchsetzen, eine Abmahnung abwehren oder einen Lizenzvertrag prüfen lassen möchten. Nennen Sie bei Fristsachen unbedingt das Ablaufdatum.

040 228 682 10 →mail@lawst.de →

Unterlagen und Anlagen senden Sie bitte per E-Mail. Das Formular besitzt kein Uploadfeld.

Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist. Umfang und Kosten einer Beauftragung werden vorab geklärt. Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

  1. Abmahnung erhalten? Frist notieren und nichts ungeprüft unterschreiben oder zahlen.
  2. Werk unerlaubt genutzt? Fundstelle, Datum, Reichweite und Originaldateien vor einer Kontaktaufnahme sichern.
  3. Lizenz unklar? Vertrag, Angebot, Rechnung und tatsächliche Nutzung vollständig zusammenstellen.
  4. Gerichtliche Eile? Bei Zustellung oder unmittelbar drohender Frist zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.

Leistung und Orientierung

Wobei hilft ein Anwalt für Urheberrecht?

Ein Anwalt für Urheberrecht hilft, wenn kreative Leistungen geschützt, genutzt, lizenziert, angegriffen oder verteidigt werden müssen. Für die rechtliche Strategie macht es einen erheblichen Unterschied, ob Sie selbst Rechteinhaber sind, eine Abmahnung erhalten haben oder eine Nutzung vertraglich gestalten möchten.

Kurzantwort: Kanzlei Wrase prüft Schutzfähigkeit, Rechteinhaberschaft, Lizenzumfang, konkrete Nutzung, Verantwortlichkeit, Beweise, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten. Anschließend wird entschieden, ob Durchsetzung, Verteidigung, Verhandlung oder gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist.

Rechteinhaber

Urheberrechte durchsetzen

Wenn Fotos, Videos, Texte, Musik, Designs oder andere Inhalte ohne ausreichende Erlaubnis genutzt werden, stehen Beweissicherung, Rechtekette, Unterlassung und eine nachvollziehbare Schadensberechnung im Vordergrund.

Ansprüche und Vorgehen →
Abgemahnte

Forderungen prüfen und abwehren

Bei einer Abmahnung werden Anspruchsgrund, Rechteinhaberschaft, Verantwortlichkeit, Unterlassungserklärung, Zahlungsansprüche, Frist und Prozessrisiko getrennt geprüft.

Verteidigung und Fristen →
Verträge

Lizenzen rechtssicher gestalten

Lizenzverträge und Rechteketten sollten Nutzungsart, Medien, Dauer, Gebiet, Exklusivität, Vergütung, Unterlizenzen, Bearbeitungen und neue digitale Nutzungen klar erfassen.

Lizenzen und Rechteklärung →

Prüfmodell

Was prüft Kanzlei Wrase in einem Urheberrechtsfall?

Urheberrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich selten allein anhand eines Screenshots oder einer Forderungssumme bewerten. Entscheidend ist eine strukturierte Prüfung des Werkes, der Rechte, der Nutzung und der konkreten Ansprüche.

  • Schutzgegenstand: Handelt es sich um ein geschütztes Werk, ein Lichtbild, Laufbild, eine Software oder ein anderes Leistungsschutzrecht?
  • Rechteinhaberschaft: Wer ist Urheber, ausschließlicher Lizenznehmer oder sonst zur Anspruchsdurchsetzung berechtigt?
  • Rechtekette: Welche Verträge, Aufträge, Arbeitsverhältnisse oder Übertragungen bestimmen den Umfang der Rechte?
  • Nutzung: Wo, wie lange, in welcher Größe, für welchen Zweck und in welchen Medien wurde der Inhalt verwendet?
  • Erlaubnis: Bestand eine Lizenz, Einwilligung, Schranke oder sonstige Berechtigung und wurde deren Umfang eingehalten?
  • Verantwortlichkeit: Wer hat die Nutzung veranlasst, hochgeladen, freigegeben oder wirtschaftlich eingesetzt?
  • Ansprüche und Einwände: Welche Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- oder Kostenansprüche bestehen und welche Einwendungen greifen?
  • Strategie: Welche außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehensweise ist rechtlich tragfähig und wirtschaftlich sinnvoll?

Bei digitalen Veröffentlichungen ist außerdem zu prüfen, ob mehrere Fundstellen, Plattformen, Werbeanzeigen, Vorschaubilder oder Archivversionen betroffen sind. Rechteinhaber sollten Beweise vor einer Kontaktaufnahme sichern. Empfänger einer Abmahnung sollten weder die Nutzung fortsetzen noch vorschnell ein Anerkenntnis abgeben.

Rechteinhaber und Kreative

Urheberrechtsverletzung: Welche Ansprüche können durchgesetzt werden?

Wer ein Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann nach § 97 Abs. 1 UrhG auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Für Schadensersatz verlangt § 97 Abs. 2 UrhG zusätzlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Die Höhe hängt von der gewählten Berechnungsmethode und den Umständen der Nutzung ab.

AnspruchWorum geht es?Wichtige Prüfungspunkte
Beseitigung und UnterlassungDie konkrete Nutzung soll beendet und eine Wiederholung verhindert werden.Verletzungshandlung, Reichweite des Verbots, Wiederholungsgefahr, Zumutbarkeit der Beseitigung und Form einer Unterlassungsverpflichtung.
SchadensersatzDer Schaden kann als konkreter Schaden, Verletzergewinn oder angemessene Lizenzvergütung berechnet werden.Verschulden, Nutzungsart, Dauer, Reichweite, Lizenzpraxis, wirtschaftlicher Zweck und gegebenenfalls Urheberbenennung.
AuskunftAuskunft kann helfen, Herkunft, Vertriebsweg, Umfang oder wirtschaftliche Nutzung zu klären.Die Voraussetzungen des § 101 UrhG, gewerbliches Ausmaß, Verhältnismäßigkeit und der konkrete Auskunftsgegenstand.
AbmahnkostenErforderliche Aufwendungen können bei einer berechtigten und wirksamen Abmahnung ersatzfähig sein.Pflichtangaben nach § 97a UrhG, Berechtigung, Gegenstandswert, Gebührenberechnung und mögliche Begrenzungen.
UrheberpersönlichkeitsrechtDie Anerkennung der Urheberschaft und der Schutz vor Entstellung können eigenständig betroffen sein.Benennungspflicht, vereinbarte oder branchenübliche Kennzeichnung, Veränderung des Werkes und konkrete Beeinträchtigung.

Eine Abmahnung ist kein Selbstzweck. Sie soll eine außergerichtliche Klärung ermöglichen und muss die Rechtsverletzung sowie geltend gemachte Zahlungsansprüche klar und verständlich bezeichnen. Vor ihrem Ausspruch sollten Rechteinhaberschaft, Beweise, Anspruchsgegner und Forderungshöhe belastbar geklärt sein.

Amtliche Grundlagen: § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 101 UrhG und § 102 UrhG.

Verteidigung

Urheberrechtliche Abmahnung erhalten: Was ist jetzt wichtig?

Eine urheberrechtliche Abmahnung sollte nicht ignoriert, aber auch nicht ungeprüft vollständig erfüllt werden. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung kann Pflichten und Vertragsstrafenrisiken für viele Jahre begründen.

Sofort sichern und Frist prüfen

Bewahren Sie Abmahnung, Anlagen, E-Mail oder Umschlag, beanstandete Fundstellen, Verträge, Rechnungen und bisherige Kommunikation vollständig auf. Notieren Sie außergerichtliche und gerichtliche Fristen getrennt.

Nichts vorschnell anerkennen

Zahlung, Löschung und Unterschrift lösen unterschiedliche Rechtsfolgen aus. Ob eine modifizierte Erklärung, Zurückweisung, Teilregulierung oder andere Reaktion sinnvoll ist, hängt von Anspruch und Risiko ab.

Typische Verteidigungspunkte

  • Ist der Abmahnende zur Geltendmachung berechtigt und ist die Rechtekette nachvollziehbar?
  • Ist der konkret beanstandete Inhalt geschützt und wurde er tatsächlich in der behaupteten Form genutzt?
  • Bestand eine Lizenz, Einwilligung, Schranke oder eine andere Berechtigung?
  • Wer ist für die Nutzung verantwortlich und welche Rolle hatte das Unternehmen oder der Anschlussinhaber?
  • Ist die Unterlassungserklärung auf den Verstoß begrenzt und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr geeignet?
  • Sind Schadensersatz, Abmahnkosten, Gegenstandswert und Berechnung der Höhe schlüssig?

Bei Bildabmahnungen führt die Seite Abmahnung wegen Bild erhalten durch die einzelnen Prüfungsschritte. Für Filesharing finden Sie gesonderte Hinweise unter Filesharing-Abmahnung und Frommer Legal Abmahnung.

Werkarten und digitale Nutzung

Welche urheberrechtlichen Fälle bearbeitet die Kanzlei?

Das Urheberrecht betrifft nicht nur klassische Kunstwerke. In der anwaltlichen Praxis stehen digitale Inhalte, kommerzielle Nutzung, Plattformveröffentlichungen und komplexe Rechteketten im Vordergrund. Die konkrete Schutzgrundlage und der Umfang der Rechte unterscheiden sich je nach Werkart.

Fotos und Bilder

Bilderklau, Produktfotos, Social Media, Presse, Online-Shops, fehlende Benennung, Lizenzüberschreitung und Schadensersatz.

Videos, Filme und Musik

Unerlaubte Übernahme, Ausschnitte, Reels, Werbeclips, Plattformnutzung, Leistungsschutzrechte und Lizenzumfang.

Texte, Grafiken und Designs

Kopierte Beiträge, Werbetexte, Illustrationen, Logos, Layouts, Bearbeitungen und Fragen zur erforderlichen Gestaltungshöhe.

Software und Datenbanken

Rechte an Quellcode, Entwicklungsleistungen, Nutzungsumfang, Übertragung, Weitergabe und Vertragsverletzungen.

Filesharing und Plattformen

IP-Ermittlung, Anschlussinhaberschaft, Verantwortlichkeit, Unterlassung, Forderungshöhe und Auskunftsverfahren.

KI und neue Nutzungsformen

Trainingsnutzung, Herkunft von Inhalten, Lizenzbedingungen, Output, Kennzeichnung und vertragliche Regeln erfordern eine gesonderte Prüfung.

Ob ein Inhalt geschützt ist, richtet sich nach der jeweiligen Werk- oder Leistungsschutzkategorie. § 2 UrhG nennt unter anderem Sprachwerke, Musik, Lichtbildwerke, Filmwerke und Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art. Fotografien können zusätzlich als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt sein.

Amtliche Übersicht: Urheberrechtsgesetz, insbesondere § 2 UrhG und § 72 UrhG.

Rechteklärung und Verträge

Lizenzverträge und Rechteketten rechtssicher gestalten

Eine Lizenz beschreibt nicht nur, ob ein Werk genutzt werden darf. Sie sollte festlegen, welche Nutzungsarten erlaubt sind, ob das Recht einfach oder ausschließlich eingeräumt wird und welche räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Grenzen gelten. § 31 UrhG stellt diese Unterscheidungen ausdrücklich heraus.

Für digitale Projekte besonders wichtig: Website, Online-Shop, Social Media, Anzeigen, Newsletter, Plattformen, Print, Bearbeitungen, Weitergabe an Agenturen, Unterlizenzen und KI-bezogene Nutzungen sollten nicht unter einem unklaren Sammelbegriff verborgen bleiben.

  • Welche Werke und Dateien umfasst die Vereinbarung genau?
  • Welche Medien, Plattformen und Werbeformen sind gestattet?
  • Gilt die Lizenz räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzt oder nur für einen bestimmten Zweck?
  • Handelt es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht?
  • Dürfen Dritte, verbundene Unternehmen oder Agenturen das Werk nutzen?
  • Sind Bearbeitungen, Ausschnitte, Übersetzungen oder Kombinationen erlaubt?
  • Wie werden Vergütung, Laufzeit, Kündigung und Nutzung nach Vertragsende geregelt?
  • Welche Zusicherungen und Nachweise bestehen innerhalb der Rechtekette?

Bei bereits entstandenen Konflikten ist zu klären, ob die tatsächliche Nutzung noch vom Vertragszweck und der vereinbarten Lizenz gedeckt ist. Gerade bei weiterlaufender Online-Werbung, neuen Social-Media-Kanälen oder einer Nutzung nach Vertragsende entstehen häufig Abgrenzungsfragen.

Amtliche Grundlage: § 31 UrhG, Einräumung von Nutzungsrechten.

Mandatsablauf

So läuft die anwaltliche Prüfung ab

Die Bearbeitung richtet sich nach dem konkreten Anliegen. Ein Rechteinhaber benötigt eine andere Strategie als der Empfänger einer Abmahnung. Der grundlegende Prüfablauf bleibt jedoch vergleichbar.

  1. 01Unterlagen

    Sachverhalt sichern

    Abmahnung, Fristen, Fundstellen, Screenshots, Originaldateien, Verträge, Rechnungen und Kommunikation werden geordnet.

  2. 02Rechte

    Anspruch und Einwände prüfen

    Schutz, Rechtekette, Lizenz, Nutzung, Verantwortlichkeit, Beweise, Ansprüche und Verteidigungspunkte werden bewertet.

  3. 03Strategie

    Vorgehen und Kosten abstimmen

    Außergerichtliche Lösung, Abmahnung, Zurückweisung, Unterlassungserklärung, Verhandlung oder gerichtliche Schritte werden abgewogen.

  4. 04Umsetzung

    Interessen vertreten

    Kanzlei Wrase übernimmt die Korrespondenz und vertritt Ihre Position außergerichtlich sowie bei Bedarf gerichtlich.

Kanzlei Wrase

Anwalt für Urheberrecht in Hamburg und bundesweit

Kanzlei Wrase hat ihren Sitz in der Hamburger HafenCity und bearbeitet urheberrechtliche Mandate bundesweit. Die Kanzlei vertritt sowohl Rechteinhaber als auch Empfänger von Abmahnungen. Dadurch werden Anspruchs- und Verteidigungsperspektive von Beginn an mitgedacht.

Im Mittelpunkt stehen digitale Nutzungen, belastbare Beweise, klare Rechteketten und eine Strategie, die rechtliche Durchsetzbarkeit und wirtschaftliche Folgen zusammenführt. Persönliche Termine in Hamburg sind ebenso möglich wie eine vollständig digitale Bearbeitung.

Rechtsanwalt Björn Wrase, Kanzlei Wrase in Hamburg

Rechtsanwalt Björn Wrase

Kanzlei Wrase prüft Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen, Lizenzverträge und Rechteketten. Vor dem weiteren Vorgehen werden Anspruchsgrundlagen, Risiken, Unterlagen und Kosten einer Beauftragung geklärt.

Kanzlei Wrase
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg · Deutschland

Zum anwaltlichen Profil →

Häufige Fragen

FAQ zum Anwalt für Urheberrecht

Wann sollte ein Anwalt für Urheberrecht eingeschaltet werden?

Anwaltliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn eine Abmahnung oder gerichtliche Frist vorliegt, ein Werk ohne Erlaubnis genutzt wird, die Rechtekette unklar ist, eine Unterlassungserklärung verlangt wird oder Schadensersatz und Lizenzbedingungen bewertet werden müssen.

Vertritt Kanzlei Wrase Rechteinhaber und Abgemahnte?

Ja. Die Kanzlei bearbeitet sowohl die Durchsetzung von Urheberrechten als auch die Verteidigung gegen Abmahnungen und Zahlungsforderungen. Welche Schritte sinnvoll sind, richtet sich nach der jeweiligen Rolle und dem konkreten Sachverhalt.

Welche Unterlagen werden für eine erste Prüfung benötigt?

Hilfreich sind Abmahnung und Anlagen, gesetzte Fristen, URLs, Screenshots, Originaldateien, Verträge, Angebote, Rechnungen, Lizenzunterlagen und die bisherige Kommunikation. Bei fortdauernder Online-Nutzung sollten Fundstellen vor einer Kontaktaufnahme gesichert werden.

Muss eine beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden?

Nein. Der vorgeschlagene Text ist nicht automatisch verbindlich. Besteht ein Unterlassungsanspruch, muss eine alternative Erklärung jedoch geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Eine zu enge Erklärung kann wirkungslos, eine zu weite Erklärung unnötig belastend sein.

Wie wird Schadensersatz im Urheberrecht berechnet?

§ 97 Abs. 2 UrhG nennt den konkreten Schaden, den Verletzergewinn und die angemessene Lizenzvergütung als Berechnungsansätze. Welche Methode passt, hängt von Nutzung, Dauer, Reichweite, wirtschaftlichem Zweck, Verschulden und vorhandener Lizenzpraxis ab.

Gilt das Urheberrecht auch für kurze Videos, einfache Fotos oder digitale Inhalte?

Je nach Inhalt können unterschiedliche Werk- oder Leistungsschutzrechte eingreifen. Auch Fotografien und Laufbilder können gesetzlichen Schutz genießen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss anhand des konkreten Materials geprüft werden.

Kann Kanzlei Wrase bundesweit vertreten?

Ja. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg und bearbeitet urheberrechtliche Mandate bundesweit. Viele Vorgänge lassen sich vollständig digital bearbeiten; persönliche Termine in der Hamburger HafenCity sind möglich.

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Die Kosten hängen von Auftrag, Gegenstandswert, Verfahrensstand und Umfang der erforderlichen Tätigkeit ab. Vor einer Beauftragung klärt Kanzlei Wrase den konkreten Prüfungsumfang und die voraussichtliche Vergütung.

Unterlagen zuordnen · Frist sichern · Vorgehen klären

Urheberrechtsfall prüfen lassen

Senden Sie die vorhandenen Unterlagen und nennen Sie eine gesetzte Frist. Kanzlei Wrase klärt mit Ihnen, welche Prüfung erforderlich ist und welche Kosten bei einer Beauftragung entstehen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner