Urheberrecht · Hamburg · bundesweite Vertretung
Anwalt für Urheberrecht
in Hamburg
Kanzlei Wrase berät und vertritt Rechteinhaber, Kreative, Unternehmen und Abgemahnte im Urheberrecht. Im Mittelpunkt stehen unerlaubte Nutzungen, Abmahnungen, Unterlassung, Schadensersatz, Filesharing, Lizenzverträge und digitale Inhalte.
So finden Sie schnell zur passenden Hilfe: Diese Seite gibt den zentralen Überblick und führt je nach Anliegen zur passenden Vertiefung. Spezielle Bild-, Video- und Filesharingfragen werden auf eigenen Fachseiten ausführlich behandelt.
Erste Einordnung anfragen
Schildern Sie kurz, ob Sie eigene Rechte durchsetzen, eine Abmahnung abwehren oder einen Lizenzvertrag prüfen lassen möchten. Nennen Sie bei Fristsachen unbedingt das Ablaufdatum.
040 228 682 10 →mail@lawst.de →
Unterlagen und Anlagen senden Sie bitte per E-Mail. Das Formular besitzt kein Uploadfeld.
Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist. Umfang und Kosten einer Beauftragung werden vorab geklärt. Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.
- Abmahnung erhalten? Frist notieren und nichts ungeprüft unterschreiben oder zahlen.
- Werk unerlaubt genutzt? Fundstelle, Datum, Reichweite und Originaldateien vor einer Kontaktaufnahme sichern.
- Lizenz unklar? Vertrag, Angebot, Rechnung und tatsächliche Nutzung vollständig zusammenstellen.
- Gerichtliche Eile? Bei Zustellung oder unmittelbar drohender Frist zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.
Leistung und Orientierung
Wobei hilft ein Anwalt für Urheberrecht?
Ein Anwalt für Urheberrecht hilft, wenn kreative Leistungen geschützt, genutzt, lizenziert, angegriffen oder verteidigt werden müssen. Für die rechtliche Strategie macht es einen erheblichen Unterschied, ob Sie selbst Rechteinhaber sind, eine Abmahnung erhalten haben oder eine Nutzung vertraglich gestalten möchten.
Kurzantwort: Kanzlei Wrase prüft Schutzfähigkeit, Rechteinhaberschaft, Lizenzumfang, konkrete Nutzung, Verantwortlichkeit, Beweise, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten. Anschließend wird entschieden, ob Durchsetzung, Verteidigung, Verhandlung oder gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist.
Urheberrechte durchsetzen
Wenn Fotos, Videos, Texte, Musik, Designs oder andere Inhalte ohne ausreichende Erlaubnis genutzt werden, stehen Beweissicherung, Rechtekette, Unterlassung und eine nachvollziehbare Schadensberechnung im Vordergrund.
Ansprüche und Vorgehen →Forderungen prüfen und abwehren
Bei einer Abmahnung werden Anspruchsgrund, Rechteinhaberschaft, Verantwortlichkeit, Unterlassungserklärung, Zahlungsansprüche, Frist und Prozessrisiko getrennt geprüft.
Verteidigung und Fristen →Lizenzen rechtssicher gestalten
Lizenzverträge und Rechteketten sollten Nutzungsart, Medien, Dauer, Gebiet, Exklusivität, Vergütung, Unterlizenzen, Bearbeitungen und neue digitale Nutzungen klar erfassen.
Lizenzen und Rechteklärung →Prüfmodell
Was prüft Kanzlei Wrase in einem Urheberrechtsfall?
Urheberrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich selten allein anhand eines Screenshots oder einer Forderungssumme bewerten. Entscheidend ist eine strukturierte Prüfung des Werkes, der Rechte, der Nutzung und der konkreten Ansprüche.
- Schutzgegenstand: Handelt es sich um ein geschütztes Werk, ein Lichtbild, Laufbild, eine Software oder ein anderes Leistungsschutzrecht?
- Rechteinhaberschaft: Wer ist Urheber, ausschließlicher Lizenznehmer oder sonst zur Anspruchsdurchsetzung berechtigt?
- Rechtekette: Welche Verträge, Aufträge, Arbeitsverhältnisse oder Übertragungen bestimmen den Umfang der Rechte?
- Nutzung: Wo, wie lange, in welcher Größe, für welchen Zweck und in welchen Medien wurde der Inhalt verwendet?
- Erlaubnis: Bestand eine Lizenz, Einwilligung, Schranke oder sonstige Berechtigung und wurde deren Umfang eingehalten?
- Verantwortlichkeit: Wer hat die Nutzung veranlasst, hochgeladen, freigegeben oder wirtschaftlich eingesetzt?
- Ansprüche und Einwände: Welche Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- oder Kostenansprüche bestehen und welche Einwendungen greifen?
- Strategie: Welche außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehensweise ist rechtlich tragfähig und wirtschaftlich sinnvoll?
Bei digitalen Veröffentlichungen ist außerdem zu prüfen, ob mehrere Fundstellen, Plattformen, Werbeanzeigen, Vorschaubilder oder Archivversionen betroffen sind. Rechteinhaber sollten Beweise vor einer Kontaktaufnahme sichern. Empfänger einer Abmahnung sollten weder die Nutzung fortsetzen noch vorschnell ein Anerkenntnis abgeben.
Rechteinhaber und Kreative
Urheberrechtsverletzung: Welche Ansprüche können durchgesetzt werden?
Wer ein Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann nach § 97 Abs. 1 UrhG auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Für Schadensersatz verlangt § 97 Abs. 2 UrhG zusätzlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Die Höhe hängt von der gewählten Berechnungsmethode und den Umständen der Nutzung ab.
| Anspruch | Worum geht es? | Wichtige Prüfungspunkte |
|---|---|---|
| Beseitigung und Unterlassung | Die konkrete Nutzung soll beendet und eine Wiederholung verhindert werden. | Verletzungshandlung, Reichweite des Verbots, Wiederholungsgefahr, Zumutbarkeit der Beseitigung und Form einer Unterlassungsverpflichtung. |
| Schadensersatz | Der Schaden kann als konkreter Schaden, Verletzergewinn oder angemessene Lizenzvergütung berechnet werden. | Verschulden, Nutzungsart, Dauer, Reichweite, Lizenzpraxis, wirtschaftlicher Zweck und gegebenenfalls Urheberbenennung. |
| Auskunft | Auskunft kann helfen, Herkunft, Vertriebsweg, Umfang oder wirtschaftliche Nutzung zu klären. | Die Voraussetzungen des § 101 UrhG, gewerbliches Ausmaß, Verhältnismäßigkeit und der konkrete Auskunftsgegenstand. |
| Abmahnkosten | Erforderliche Aufwendungen können bei einer berechtigten und wirksamen Abmahnung ersatzfähig sein. | Pflichtangaben nach § 97a UrhG, Berechtigung, Gegenstandswert, Gebührenberechnung und mögliche Begrenzungen. |
| Urheberpersönlichkeitsrecht | Die Anerkennung der Urheberschaft und der Schutz vor Entstellung können eigenständig betroffen sein. | Benennungspflicht, vereinbarte oder branchenübliche Kennzeichnung, Veränderung des Werkes und konkrete Beeinträchtigung. |
Eine Abmahnung ist kein Selbstzweck. Sie soll eine außergerichtliche Klärung ermöglichen und muss die Rechtsverletzung sowie geltend gemachte Zahlungsansprüche klar und verständlich bezeichnen. Vor ihrem Ausspruch sollten Rechteinhaberschaft, Beweise, Anspruchsgegner und Forderungshöhe belastbar geklärt sein.
Amtliche Grundlagen: § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 101 UrhG und § 102 UrhG.
Verteidigung
Urheberrechtliche Abmahnung erhalten: Was ist jetzt wichtig?
Eine urheberrechtliche Abmahnung sollte nicht ignoriert, aber auch nicht ungeprüft vollständig erfüllt werden. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung kann Pflichten und Vertragsstrafenrisiken für viele Jahre begründen.
Sofort sichern und Frist prüfen
Bewahren Sie Abmahnung, Anlagen, E-Mail oder Umschlag, beanstandete Fundstellen, Verträge, Rechnungen und bisherige Kommunikation vollständig auf. Notieren Sie außergerichtliche und gerichtliche Fristen getrennt.
Nichts vorschnell anerkennen
Zahlung, Löschung und Unterschrift lösen unterschiedliche Rechtsfolgen aus. Ob eine modifizierte Erklärung, Zurückweisung, Teilregulierung oder andere Reaktion sinnvoll ist, hängt von Anspruch und Risiko ab.
Typische Verteidigungspunkte
- Ist der Abmahnende zur Geltendmachung berechtigt und ist die Rechtekette nachvollziehbar?
- Ist der konkret beanstandete Inhalt geschützt und wurde er tatsächlich in der behaupteten Form genutzt?
- Bestand eine Lizenz, Einwilligung, Schranke oder eine andere Berechtigung?
- Wer ist für die Nutzung verantwortlich und welche Rolle hatte das Unternehmen oder der Anschlussinhaber?
- Ist die Unterlassungserklärung auf den Verstoß begrenzt und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr geeignet?
- Sind Schadensersatz, Abmahnkosten, Gegenstandswert und Berechnung der Höhe schlüssig?
Bei Bildabmahnungen führt die Seite Abmahnung wegen Bild erhalten durch die einzelnen Prüfungsschritte. Für Filesharing finden Sie gesonderte Hinweise unter Filesharing-Abmahnung und Frommer Legal Abmahnung.
Werkarten und digitale Nutzung
Welche urheberrechtlichen Fälle bearbeitet die Kanzlei?
Das Urheberrecht betrifft nicht nur klassische Kunstwerke. In der anwaltlichen Praxis stehen digitale Inhalte, kommerzielle Nutzung, Plattformveröffentlichungen und komplexe Rechteketten im Vordergrund. Die konkrete Schutzgrundlage und der Umfang der Rechte unterscheiden sich je nach Werkart.
Fotos und Bilder
Bilderklau, Produktfotos, Social Media, Presse, Online-Shops, fehlende Benennung, Lizenzüberschreitung und Schadensersatz.
Videos, Filme und Musik
Unerlaubte Übernahme, Ausschnitte, Reels, Werbeclips, Plattformnutzung, Leistungsschutzrechte und Lizenzumfang.
Texte, Grafiken und Designs
Kopierte Beiträge, Werbetexte, Illustrationen, Logos, Layouts, Bearbeitungen und Fragen zur erforderlichen Gestaltungshöhe.
Software und Datenbanken
Rechte an Quellcode, Entwicklungsleistungen, Nutzungsumfang, Übertragung, Weitergabe und Vertragsverletzungen.
Filesharing und Plattformen
IP-Ermittlung, Anschlussinhaberschaft, Verantwortlichkeit, Unterlassung, Forderungshöhe und Auskunftsverfahren.
KI und neue Nutzungsformen
Trainingsnutzung, Herkunft von Inhalten, Lizenzbedingungen, Output, Kennzeichnung und vertragliche Regeln erfordern eine gesonderte Prüfung.
Ob ein Inhalt geschützt ist, richtet sich nach der jeweiligen Werk- oder Leistungsschutzkategorie. § 2 UrhG nennt unter anderem Sprachwerke, Musik, Lichtbildwerke, Filmwerke und Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art. Fotografien können zusätzlich als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt sein.
Amtliche Übersicht: Urheberrechtsgesetz, insbesondere § 2 UrhG und § 72 UrhG.
Rechteklärung und Verträge
Lizenzverträge und Rechteketten rechtssicher gestalten
Eine Lizenz beschreibt nicht nur, ob ein Werk genutzt werden darf. Sie sollte festlegen, welche Nutzungsarten erlaubt sind, ob das Recht einfach oder ausschließlich eingeräumt wird und welche räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Grenzen gelten. § 31 UrhG stellt diese Unterscheidungen ausdrücklich heraus.
Für digitale Projekte besonders wichtig: Website, Online-Shop, Social Media, Anzeigen, Newsletter, Plattformen, Print, Bearbeitungen, Weitergabe an Agenturen, Unterlizenzen und KI-bezogene Nutzungen sollten nicht unter einem unklaren Sammelbegriff verborgen bleiben.
- Welche Werke und Dateien umfasst die Vereinbarung genau?
- Welche Medien, Plattformen und Werbeformen sind gestattet?
- Gilt die Lizenz räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzt oder nur für einen bestimmten Zweck?
- Handelt es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht?
- Dürfen Dritte, verbundene Unternehmen oder Agenturen das Werk nutzen?
- Sind Bearbeitungen, Ausschnitte, Übersetzungen oder Kombinationen erlaubt?
- Wie werden Vergütung, Laufzeit, Kündigung und Nutzung nach Vertragsende geregelt?
- Welche Zusicherungen und Nachweise bestehen innerhalb der Rechtekette?
Bei bereits entstandenen Konflikten ist zu klären, ob die tatsächliche Nutzung noch vom Vertragszweck und der vereinbarten Lizenz gedeckt ist. Gerade bei weiterlaufender Online-Werbung, neuen Social-Media-Kanälen oder einer Nutzung nach Vertragsende entstehen häufig Abgrenzungsfragen.
Amtliche Grundlage: § 31 UrhG, Einräumung von Nutzungsrechten.
Mandatsablauf
So läuft die anwaltliche Prüfung ab
Die Bearbeitung richtet sich nach dem konkreten Anliegen. Ein Rechteinhaber benötigt eine andere Strategie als der Empfänger einer Abmahnung. Der grundlegende Prüfablauf bleibt jedoch vergleichbar.
- 01Unterlagen
Sachverhalt sichern
Abmahnung, Fristen, Fundstellen, Screenshots, Originaldateien, Verträge, Rechnungen und Kommunikation werden geordnet.
- 02Rechte
Anspruch und Einwände prüfen
Schutz, Rechtekette, Lizenz, Nutzung, Verantwortlichkeit, Beweise, Ansprüche und Verteidigungspunkte werden bewertet.
- 03Strategie
Vorgehen und Kosten abstimmen
Außergerichtliche Lösung, Abmahnung, Zurückweisung, Unterlassungserklärung, Verhandlung oder gerichtliche Schritte werden abgewogen.
- 04Umsetzung
Interessen vertreten
Kanzlei Wrase übernimmt die Korrespondenz und vertritt Ihre Position außergerichtlich sowie bei Bedarf gerichtlich.
Kanzlei Wrase
Anwalt für Urheberrecht in Hamburg und bundesweit
Kanzlei Wrase hat ihren Sitz in der Hamburger HafenCity und bearbeitet urheberrechtliche Mandate bundesweit. Die Kanzlei vertritt sowohl Rechteinhaber als auch Empfänger von Abmahnungen. Dadurch werden Anspruchs- und Verteidigungsperspektive von Beginn an mitgedacht.
Im Mittelpunkt stehen digitale Nutzungen, belastbare Beweise, klare Rechteketten und eine Strategie, die rechtliche Durchsetzbarkeit und wirtschaftliche Folgen zusammenführt. Persönliche Termine in Hamburg sind ebenso möglich wie eine vollständig digitale Bearbeitung.

Rechtsanwalt Björn Wrase
Kanzlei Wrase prüft Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen, Lizenzverträge und Rechteketten. Vor dem weiteren Vorgehen werden Anspruchsgrundlagen, Risiken, Unterlagen und Kosten einer Beauftragung geklärt.
Kanzlei Wrase
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg · Deutschland
Urheberrechtscluster
Passende Vertiefungen nach Ihrem Anliegen
Die zentrale Urheberrechtsseite soll Orientierung geben und nicht die spezialisierten Fachseiten wiederholen. Wählen Sie die Vertiefung, die zu Ihrem konkreten Fall passt.
Häufige Fragen
FAQ zum Anwalt für Urheberrecht
Wann sollte ein Anwalt für Urheberrecht eingeschaltet werden?
Anwaltliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn eine Abmahnung oder gerichtliche Frist vorliegt, ein Werk ohne Erlaubnis genutzt wird, die Rechtekette unklar ist, eine Unterlassungserklärung verlangt wird oder Schadensersatz und Lizenzbedingungen bewertet werden müssen.
Vertritt Kanzlei Wrase Rechteinhaber und Abgemahnte?
Ja. Die Kanzlei bearbeitet sowohl die Durchsetzung von Urheberrechten als auch die Verteidigung gegen Abmahnungen und Zahlungsforderungen. Welche Schritte sinnvoll sind, richtet sich nach der jeweiligen Rolle und dem konkreten Sachverhalt.
Welche Unterlagen werden für eine erste Prüfung benötigt?
Hilfreich sind Abmahnung und Anlagen, gesetzte Fristen, URLs, Screenshots, Originaldateien, Verträge, Angebote, Rechnungen, Lizenzunterlagen und die bisherige Kommunikation. Bei fortdauernder Online-Nutzung sollten Fundstellen vor einer Kontaktaufnahme gesichert werden.
Muss eine beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden?
Nein. Der vorgeschlagene Text ist nicht automatisch verbindlich. Besteht ein Unterlassungsanspruch, muss eine alternative Erklärung jedoch geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Eine zu enge Erklärung kann wirkungslos, eine zu weite Erklärung unnötig belastend sein.
Wie wird Schadensersatz im Urheberrecht berechnet?
§ 97 Abs. 2 UrhG nennt den konkreten Schaden, den Verletzergewinn und die angemessene Lizenzvergütung als Berechnungsansätze. Welche Methode passt, hängt von Nutzung, Dauer, Reichweite, wirtschaftlichem Zweck, Verschulden und vorhandener Lizenzpraxis ab.
Gilt das Urheberrecht auch für kurze Videos, einfache Fotos oder digitale Inhalte?
Je nach Inhalt können unterschiedliche Werk- oder Leistungsschutzrechte eingreifen. Auch Fotografien und Laufbilder können gesetzlichen Schutz genießen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss anhand des konkreten Materials geprüft werden.
Kann Kanzlei Wrase bundesweit vertreten?
Ja. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg und bearbeitet urheberrechtliche Mandate bundesweit. Viele Vorgänge lassen sich vollständig digital bearbeiten; persönliche Termine in der Hamburger HafenCity sind möglich.
Was kostet die anwaltliche Vertretung?
Die Kosten hängen von Auftrag, Gegenstandswert, Verfahrensstand und Umfang der erforderlichen Tätigkeit ab. Vor einer Beauftragung klärt Kanzlei Wrase den konkreten Prüfungsumfang und die voraussichtliche Vergütung.
Unterlagen zuordnen · Frist sichern · Vorgehen klären
Urheberrechtsfall prüfen lassen
Senden Sie die vorhandenen Unterlagen und nennen Sie eine gesetzte Frist. Kanzlei Wrase klärt mit Ihnen, welche Prüfung erforderlich ist und welche Kosten bei einer Beauftragung entstehen.
