Abmahnung wegen Bildnutzung
Abmahnung wegen Bild erhalten, so reagieren Sie richtig
Eine Abmahnung wegen Bild oder Foto sollte nicht ungeprüft unterschrieben oder bezahlt werden. Kanzlei Wrase prüft Unterlassungserklärung, Schadensersatz, Auskunft, MFM, Urheberbenennung und Verteidigung gegen Forderungen wegen unerlaubter Bildnutzung.
Nicht sofort
- nicht ungeprüft zahlen
- nicht ungeprüft unterschreiben
- Frist notieren
- Beweise sichern
Prüfen lassen
- Unterlassung
- Schadensersatz
- MFM
- Urheberbenennung
Typische Fälle
- Webseite
- Online Shop
- Social Media
- Produktfoto

Unterlassung und Zahlung
Die Unterlassungserklärung ist oft wichtiger als die Zahlungsforderung.
Sie kann langfristige Vertragsstrafenrisiken auslösen und sollte deshalb nicht ungeprüft abgegeben werden.
Kurzantwort: Nach einer Abmahnung wegen Bild oder Foto sollten Sie Fristen notieren, nichts ungeprüft unterschreiben, keine Zahlung vorschnell leisten und die geforderte Unterlassungserklärung, den Schadensersatz, die Rechtekette und die Beweislage prüfen lassen.
1. Kurz erklärt
Eine Abmahnung wegen Bild oder Foto betrifft meist eine behauptete unerlaubte Nutzung. Der Abmahner verlangt häufig Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten.
Die Forderung kann berechtigt, teilweise berechtigt oder überhöht sein. Entscheidend sind Rechteinhaberschaft, konkrete Nutzung, Lizenzlage, Beweise und Höhe der geltend gemachten Ansprüche.
Eine allgemeine Einführung bietet die Seite Urheberrechtsverletzung an Bildern und Fotos.
2. Erste Schritte nach der Abmahnung
Nach Erhalt der Abmahnung sollte zuerst die gesetzte Frist notiert werden. Danach sollten Schreiben, Anlagen, Screenshots, Forderungsaufstellung und Unterlassungserklärung vollständig gesichert werden.
Prüfen Sie außerdem, ob das Bild noch online ist, wer die Veröffentlichung vorgenommen hat und ob eine Lizenz, Herstellerfreigabe, Agenturfreigabe oder frühere Erlaubnis besteht.
Bei einer Abmahnung wegen eines geklauten Produktbildes ist ergänzend die Seite Produktfoto geklaut im Online Shop relevant.
3. Warum nicht ungeprüft unterschreiben?
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig weit formuliert. Wer sie ungeprüft unterzeichnet, bindet sich langfristig und riskiert Vertragsstrafen bei künftigen Verstößen.
Oft geht es nicht nur um das konkret abgemahnte Bild. Formulierungen können weitere Bilder, Plattformen, Unternehmensteile oder künftige Nutzungen erfassen.
Deshalb sollte geprüft werden, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und wie sie rechtssicher begrenzt werden kann.
4. Unterlassungserklärung prüfen
Die Unterlassungserklärung soll die Wiederholungsgefahr ausräumen. Sie muss ernsthaft sein, darf den Abgemahnten aber nicht unnötig weit binden.
Zu prüfen sind insbesondere Bildbezug, Reichweite, Vertragsstrafe, Unternehmensbezug, Plattformbezug und mögliche Pflichten zur Entfernung aus Caches, Shops oder Social Media Profilen.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann sinnvoll sein, wenn ein Unterlassungsanspruch besteht, die vorgelegte Erklärung aber zu weit geht.
5. Schadensersatz prüfen
Der verlangte Schadensersatz wird häufig mit Lizenzanalogie, MFM Werten oder fehlender Urheberbenennung begründet. Diese Berechnung muss zum konkreten Fall passen.
Wichtige Faktoren sind Nutzungsdauer, Nutzungsart, Reichweite, Bildqualität, gewerblicher Zweck und Lizenzpraxis des Fotografen.
Weitere Einzelheiten erläutert die Seite Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung.
6. MFM und Lizenzanalogie
Die MFM Honorarempfehlungen können bei professionellen Fotografien eine Orientierung bieten. Sie gelten aber nicht automatisch und ersetzen keine Einzelfallprüfung.
Besonders wichtig ist, ob die konkrete Nutzung mit den angesetzten MFM Werten vergleichbar ist und ob der Fotograf entsprechende Lizenzpraxis nachweisen kann.
Vertiefend dazu lesen Sie MFM Tabelle bei Bilderklau für Fotografen.
7. Fehlende Urheberbenennung
Viele Abmahnungen enthalten einen Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung. Ob dieser berechtigt ist, hängt von Lizenzlage, Marktüblichkeit und konkreter Nutzung ab.
Zu prüfen ist auch, ob eine Namensnennung vereinbart, üblich oder technisch realistisch war. Eine pauschale Verdopplung ist nicht in jedem Fall tragfähig.
8. Auskunft und Nutzungsumfang
Auskunft kann erforderlich sein, um den Umfang der Nutzung und die Höhe des Schadensersatzes zu bestimmen. Dazu gehören Dauer, Plattformen, Reichweite, Werbeeinbindung und wirtschaftlicher Zweck.
Abgemahnte sollten wahrheitsgemäß und strategisch sauber reagieren. Eine unvollständige oder falsche Auskunft kann den Streit verschärfen.
9. Produktfoto, Online Shop und Social Media
Bei Produktfotos, Online Shops und Social Media Werbung ist der wirtschaftliche Bezug besonders deutlich. Die Nutzung dient häufig unmittelbar der Verkaufsförderung.
Das kann die Bewertung von Schadensersatz, Nutzungsdauer und Auskunft beeinflussen. Wichtig ist eine genaue Erfassung aller Plattformen.
Für Rechteinhaber ist außerdem die Seite Bild geklaut, was Fotografen jetzt tun sollten hilfreich.
10. Einwände gegen die Abmahnung
Einwände können sich gegen die Rechteinhaberschaft, den Lizenzumfang, die Nutzungsdauer, die Schadenshöhe, die MFM Anwendung oder die Unterlassungserklärung richten.
Auch die Frage, wer die Nutzung veranlasst hat, kann entscheidend sein. Bei Agenturen, Mitarbeitern, Plattformen und Herstellern muss die Verantwortlichkeit genau geprüft werden.
Allgemeine Haftungsfragen erläutert die Seite Haftungsformen im Urheberrecht.
11. Fristen und Reaktion
Abmahnungen enthalten häufig kurze Fristen. Diese sollten ernst genommen werden. Eine überhastete Reaktion ist aber ebenso riskant wie vollständiges Schweigen.
Eine fristgerechte, rechtlich geprüfte Reaktion kann Kostenrisiken begrenzen und eine gerichtliche Eskalation vermeiden.
12. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage sind insbesondere das Urheberrechtsgesetz und die Vorschriften zu Unterlassung, Schadensersatz, Abmahnung, Auskunft, Lichtbildschutz und Urheberbenennung.
- § 72 UrhG, Lichtbilder
- § 97 UrhG, Unterlassung und Schadensersatz
- § 97a UrhG, Abmahnung
- § 101 UrhG, Auskunft
- § 13 UrhG, Anerkennung der Urheberschaft
Diese Gesetzeslinks führen zu den offiziellen Fassungen bei gesetze-im-internet.de. Die konkrete Bewertung hängt dennoch vom Einzelfall ab.
Ablaufgrafik
Prüfung einer Abmahnung wegen Bild oder Foto
1. Frist und Inhalt sichern
Abmahnung, Anlagen, Forderung und Unterlassungserklärung prüfen.
2. Haftung bewerten
Rechte, Nutzung, Verantwortlichkeit und Schadenshöhe einordnen.
3. Reaktion vorbereiten
Unterlassungserklärung, Zahlung und Verteidigung abstimmen.
Diese Ablaufgrafik zeigt die typische Prüfung einer Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung.
13. So hilft Kanzlei Wrase
1. Abmahnung prüfen
Die Kanzlei prüft Forderung, Frist, Nachweise und Unterlassungserklärung.
2. Strategie festlegen
Es wird geklärt, ob Verteidigung, Verhandlung oder modifizierte Erklärung sinnvoll ist.
3. Reaktion übernehmen
Die Kanzlei übernimmt die außergerichtliche Korrespondenz und weitere Durchsetzung.
Sie haben eine Abmahnung wegen Bild oder Foto erhalten?
Senden Sie Abmahnung, Anlagen, Screenshots, Unterlassungserklärung und vorhandene Lizenzunterlagen. Danach lässt sich die rechtliche und wirtschaftliche Lage einschätzen.
14. Weiterführende Informationen
- Urheberrechtsverletzung an Bildern und Fotos
- Anwalt bei Bilderklau für Fotografen
- Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung
- MFM Tabelle bei Bilderklau
- Produktfoto geklaut im Online Shop
- Bild geklaut, was Fotografen jetzt tun sollten
- Verjährungsfrist bei Urheberrechtsverletzungen an Bildern
- Anwalt für Urheberrecht
15. FAQ zur Abmahnung wegen Bild oder Foto
Was soll ich nach einer Abmahnung wegen Bild oder Foto tun?
Notieren Sie die Frist, sichern Sie die Unterlagen und unterschreiben oder zahlen Sie nicht ungeprüft.
Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Eine Unterlassungserklärung kann langfristige Vertragsstrafenrisiken auslösen und sollte rechtlich geprüft werden.
Wie hoch ist Schadensersatz bei einer Bildabmahnung?
Die Höhe hängt von Nutzungsdauer, Nutzungsart, Reichweite, Bildqualität, Lizenzpraxis und Urheberbenennung ab.
Gilt die MFM Tabelle immer?
Nein. Die MFM Tabelle kann eine Orientierung geben, muss aber zur konkreten Nutzung und Lizenzpraxis passen.
Kann ich eine Bildabmahnung abwehren?
Ja. Rechteinhaberschaft, Lizenzumfang, Schadenshöhe, Nutzungsdauer und Unterlassungserklärung können geprüft und angegriffen werden.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Untätigkeit kann weitere Kosten, eine einstweilige Verfügung oder Klage auslösen. Eine fristgerechte Prüfung ist deshalb wichtig.

