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KI-Training mit Fotos: BGH prüft Rechte von Fotografen im Verfahren Kneschke gegen LAION

Urheberrecht · KI · BGH

KI-Training mit Fotos: BGH prüft Rechte von Fotografen im Verfahren Kneschke gegen LAION

Dürfen urheberrechtlich geschützte Fotos ohne Zustimmung des Fotografen heruntergeladen und verarbeitet werden, wenn daraus Datensätze für KI-Systeme entstehen? Der Bundesgerichtshof prüft im Verfahren I ZR 281/25 zentrale Grenzen des Text und Data Mining.

Aktualisiert am 10.9.2026 · BGH I ZR 281/25

Kurzantwort

Der BGH hat noch nicht entschieden, dass KI-Training mit geschützten Fotos generell erlaubt oder verboten ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Vervielfältigung eines Fotos bei der Erstellung eines Bild-Text-Datensatzes durch die Schranken für Text und Data Mining gerechtfertigt sein kann. Eine Vorlage an den EuGH ist möglich.

1. Worum geht es im Verfahren Kneschke gegen LAION?

Der Kläger ist Fotograf. Der beklagte LAION e.V. stellt einen sehr großen Datensatz mit sogenannten Bild-Text-Paaren zur Verfügung, der unter anderem für das Training generativer KI-Systeme genutzt werden kann. Bei der Erstellung wurden Bilder von ihren jeweiligen Speicherorten heruntergeladen und automatisiert darauf geprüft, ob vorhandene Textbeschreibungen mit dem Bildinhalt übereinstimmen.

Von diesem Verfahren war auch eine Fotografie des Klägers betroffen. Damit stellt sich die urheberrechtlich grundlegende Frage, ob geschützte Fotos zunächst vervielfältigt und automatisiert analysiert werden dürfen, um daraus Datensätze für KI-Anwendungen aufzubauen.

Wichtig: Das Verfahren beantwortet nicht pauschal die Frage, ob jede KI jedes Bild aus dem Internet für ihr Training verwenden darf. Entscheidend ist der konkrete Verarbeitungsschritt.

2. Warum ist bereits das Herunterladen eines Fotos urheberrechtlich relevant?

Wird eine geschützte Fotografie heruntergeladen und technisch gespeichert, liegt grundsätzlich eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG vor. Dafür ist grundsätzlich die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich, sofern keine gesetzliche Schranke eingreift.

Deshalb beginnt die urheberrechtliche Prüfung nicht erst bei der späteren Ausgabe eines KI-Modells. Bereits die Beschaffung und Analyse der Trainings- oder Ausgangsdaten kann rechtlich relevant sein.

3. Was haben LG Hamburg und OLG Hamburg entschieden?

Das Landgericht Hamburg wies die Klage mit Urteil vom 27.9.2024, Az. 310 O 227/23, ab. Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied am 10.12.2025, Az. 5 U 104/24, im Ergebnis zugunsten von LAION.

Die Vorinstanzen befassten sich insbesondere mit den urheberrechtlichen Schranken für Text und Data Mining und den Anforderungen an einen Nutzungsvorbehalt.

4. Was bedeutet Text und Data Mining nach § 44b UrhG?

Text und Data Mining bezeichnet die automatisierte Analyse digitaler oder digitalisierter Werke, um Informationen insbesondere über Muster, Trends oder Zusammenhänge zu gewinnen. § 44b UrhG erlaubt solche Vorgänge unter bestimmten Voraussetzungen.

Für KI-Systeme ist die Vorschrift besonders relevant, weil moderne Modelle auf der automatisierten Auswertung sehr großer Datenmengen beruhen. Die Schranke bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche öffentlich zugänglichen Inhalte uneingeschränkt verwendet werden dürfen.

5. Können Fotografen der Nutzung ihrer Bilder für KI widersprechen?

§ 44b Abs. 3 UrhG erlaubt Rechtsinhabern unter bestimmten Voraussetzungen, Nutzungen vorzubehalten. Bei online zugänglichen Werken muss ein solcher Vorbehalt grundsätzlich maschinenlesbar erklärt werden.

Ein bloßer allgemeiner Hinweis in Nutzungsbedingungen muss daher nicht genügen. Fotografen, Bildagenturen und andere Rechteinhaber sollten prüfen, wie Nutzungsvorbehalte technisch umgesetzt und dokumentiert werden können.

01Rechte dokumentieren

Originaldateien, Metadaten, Veröffentlichungszeitpunkte und Lizenzbedingungen aufbewahren.

02TDM-Vorbehalt prüfen

Technische und rechtliche Wirksamkeit eines maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalts klären.

03Nutzung sichern

Festgestellte Verwendungen beweissicher dokumentieren und den konkreten Verarbeitungsschritt ermitteln.

6. Was geschah vor dem BGH am 3.9.2026?

Am 3.9.2026 verhandelte der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat über das Verfahren I ZR 281/25. Eine abschließende Entscheidung fiel in der mündlichen Verhandlung noch nicht.

Im Raum steht insbesondere eine weitere Klärung unionsrechtlicher Fragen zum Text und Data Mining. Da die deutschen Regelungen maßgeblich auf europäischem Recht beruhen, kann eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erforderlich werden.

7. Welche Folgen kann das Verfahren für Fotografen haben?

Das Verfahren ist für Fotografen und andere Rechteinhaber wirtschaftlich bedeutsam, weil es um die Frage geht, unter welchen Voraussetzungen kreative Leistungen als Rohmaterial für KI-Systeme verarbeitet werden dürfen. Zugleich muss das Urheberrecht Forschungs- und Analyseinteressen berücksichtigen.

Eine Entscheidung des BGH oder des EuGH kann weit über den konkreten Fall hinaus Maßstäbe für Trainingsdatensätze, Nutzungsvorbehalte und die rechtliche Einordnung automatisierter Bildanalysen setzen.

8. Was sollten Fotografen jetzt konkret tun?

  • Urheberschaft und Entstehungsdaten zuverlässig dokumentieren.
  • Lizenzbedingungen und Veröffentlichungswege archivieren.
  • Maschinenlesbare TDM- und KI-Nutzungsvorbehalte prüfen.
  • Festgestellte KI- oder Datensatznutzungen beweissicher dokumentieren.
  • Vor einer Anspruchsdurchsetzung den konkreten technischen Nutzungsvorgang klären.
Häufige Fragen
Dürfen KI-Unternehmen Bilder aus dem Internet einfach herunterladen?

Nicht generell. Das Herunterladen kann eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung darstellen. Ob diese zulässig ist, hängt unter anderem von gesetzlichen Schranken und möglichen Nutzungsvorbehalten ab.

Was ist ein TDM-Vorbehalt?

Damit kann ein Rechteinhaber Nutzungen für Text und Data Mining unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen. Bei online verfügbaren Werken spielt die Maschinenlesbarkeit eine zentrale Rolle.

Hat der BGH bereits entschieden?

Nein. Am 3.9.2026 fand die mündliche Verhandlung statt. Eine abschließende Entscheidung liegt noch nicht vor.

Kann ein Fotograf gegen eine KI-Nutzung seines Fotos vorgehen?

Das kann möglich sein. Entscheidend sind der konkrete Verarbeitungsvorgang, Lizenzen, gesetzliche Schranken und gegebenenfalls ein wirksamer Nutzungsvorbehalt.

Urheberrechtliche Prüfung

Foto oder Bild ohne Zustimmung verwendet?

Die Kanzlei Wrase prüft Ansprüche wegen unerlaubter Bildnutzung sowie Fragen zur Verwendung geschützter Inhalte für KI-Systeme.

Kanzlei Wrase Hamburg

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Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen