Zum Inhalt springen

Bildrecht und Urheberrecht

Urheberrechtsverletzung an Bild oder Foto

Wenn ein Bild oder Foto ohne Erlaubnis genutzt wird, können Rechteinhaber regelmäßig Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten verlangen. Kanzlei Wrase unterstützt Fotografen, Agenturen und Unternehmen bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Bildrechte.

Typische Ansprüche

  • Unterlassung
  • Beseitigung
  • Auskunft
  • Schadensersatz

Wichtige Beweise

  • Screenshot
  • URL und Datum
  • Originaldatei
  • Lizenzlage

Häufige Fälle

  • Webseiten
  • Online Shops
  • Social Media
  • Agenturen
Datenschutz Urheberrecht Medienrecht Wettbewerbsrecht Markenrecht

Rechtsanwalt Björn Wrase

Anwalt für Fotografen

Bilderklau sollte schnell und beweissicher geprüft werden.

Kanzlei Wrase prüft Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Urheberbenennung und Anwaltskosten bei unerlaubter Nutzung von Fotos und Bildern.

Kurzantwort: Eine Urheberrechtsverletzung an einem Bild liegt vor, wenn ein Dritter ein Foto ohne ausreichende Lizenz nutzt. Rechteinhaber können regelmäßig Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz erforderlicher Anwaltskosten verlangen.

1. Kurz erklärt

Bilder und Fotos besitzen rechtlichen Schutz, § 72 UrhG. Wer ein fremdes Foto ohne Erlaubnis nutzt, verletzt häufig Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte. Das gilt auch dann, wenn das Bild leicht auffindbar war oder bereits an anderer Stelle online stand.

Rechteinhaber sollten eine unerlaubte Nutzung nicht nur löschen lassen. Sie sollten auch prüfen, ob Zahlungsansprüche bestehen. Denn die rechtswidrige Nutzung kann einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.

Die richtige Reaktion hängt vom Ziel ab. Fotografen möchten meist die Nutzung beenden und Schadensersatz verlangen. Abgemahnte Nutzer möchten dagegen prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.

Für Fotografen gibt es eine eigene Schwerpunktseite unter Anwalt bei Bilderklau für Fotografen.

Urheberrechtsverletzung an Bildern und Fotos durch unerlaubte Online Nutzung
Wer Bilder oder Fotos ohne Erlaubnis nutzt, riskiert Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

2. Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Eine Urheberrechtsverletzung liegt regelmäßig vor, wenn jemand ein geschütztes Bild ohne ausreichendes Nutzungsrecht verwendet. Dabei reicht schon eine Veröffentlichung auf einer Webseite, in einem Shop oder in sozialen Medien aus.

Auch eine ursprünglich erlaubte Nutzung kann rechtswidrig werden. Das passiert, wenn der Nutzer den vereinbarten Lizenzumfang überschreitet. Beispiele sind eine längere Nutzung, eine andere Plattform oder eine gewerbliche Verwendung.

Das Urheberrecht schützt nicht nur besonders künstlerische Fotos. Auch einfache Lichtbilder können geschützt sein. Deshalb können Produktfotos, Immobilienfotos, Veranstaltungsfotos und Pressebilder rechtlich relevant sein.

Weitere Informationen zu Bildrechten finden Sie auf der Seite Bildrecht und Urheberrecht.

3. Welche Ansprüche bestehen?

Bei einer unerlaubten Bildnutzung kommen mehrere Ansprüche in Betracht. Der genaue Umfang hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind Nutzung, Dauer, Reichweite, Verschulden und Lizenzlage, § 97 UrhG.

Unterlassung

Der Verletzer soll das Bild künftig nicht mehr rechtswidrig nutzen.

Auskunft

Der Umfang der Nutzung muss nachvollziehbar offengelegt werden.

Schadensersatz

Der wirtschaftliche Schaden kann nach Lizenzanalogie berechnet werden.

Hinzu kommen regelmäßig Beseitigung, Erstattung erforderlicher Rechtsanwaltskosten und gegebenenfalls ein Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung.

4. Unterlassung und Unterlassungserklärung

Der Unterlassungsanspruch soll eine erneute Rechtsverletzung verhindern. In der Praxis fordert der Rechteinhaber deshalb häufig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, § 97 UrhG.

Die Unterlassungserklärung hat erhebliche Bedeutung. Sie kann Vertragsstrafen auslösen, wenn später ein weiterer Verstoß behauptet wird. Deshalb sollte sie präzise formuliert sein.

Rechteinhaber sollten die Erklärung nicht zu schwach fassen. Abgemahnte Nutzer sollten sie nicht ungeprüft unterschreiben. Beide Seiten benötigen eine klare rechtliche Bewertung.

5. Auskunft über Umfang und Dauer

Der Auskunftsanspruch spielt bei Bildrechtsverletzungen eine zentrale Rolle. Rechteinhaber kennen häufig nur einen Ausschnitt der Nutzung. Der Verletzer muss deshalb Angaben zur Verwendung machen.

Wichtig sind insbesondere Zeitraum, Plattform, Reichweite, Zweck und weitere Verbreitung. Erst diese Angaben ermöglichen oft eine belastbare Berechnung des Schadensersatzes.

Bei gewerblichen Nutzungen kann die Auskunft besonders wichtig sein. Das gilt etwa bei Online Shops, Produktseiten, Werbeanzeigen und Agenturleistungen.

6. Schadensersatz bei Bildrechtsverletzungen

Der Schadensersatz wird häufig nach der Lizenzanalogie berechnet. Dabei fragt man, welche Lizenzgebühr vernünftige Parteien für die konkrete Nutzung vereinbart hätten.

Maßgeblich sind Nutzungsdauer, Nutzungsart, Reichweite, Bildqualität, Platzierung und wirtschaftlicher Zweck. Eine gewerbliche Nutzung wiegt meist schwerer als eine rein private Verwendung.

Bei professionellen Fotografien können die MFM Honorarempfehlungen eine Orientierung geben. Sie ersetzen aber keine Prüfung des Einzelfalls.

Faktor Bedeutung
Nutzungsdauer Eine längere Veröffentlichung kann den Lizenzschaden erhöhen.
Nutzungsart Online Shop, Werbung und Social Media unterscheiden sich deutlich.
Reichweite Eine große Sichtbarkeit kann den wirtschaftlichen Wert erhöhen.
Urheberbenennung Eine fehlende Nennung kann zusätzliche Ansprüche begründen.

Vertiefend dazu lesen Sie Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung.

7. Fehlende Urheberbenennung

Fotografen haben ein Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft. Deshalb kann eine fehlende Urheberbenennung zusätzliche Ansprüche begründen.

Viele Verletzer nutzen Bilder ohne Namen des Fotografen. Dadurch verliert der Fotograf Sichtbarkeit und mögliche Folgeaufträge. Dieser Umstand kann die Anspruchshöhe beeinflussen.

Ob ein Zuschlag verlangt werden kann, hängt von Lizenzlage, Marktüblichkeit und konkreter Nutzung ab.

8. Welche Beweise sind wichtig?

Eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung beginnt mit einer guten Beweissicherung. Rechteinhaber sollten die Nutzung dokumentieren, bevor sie den Verletzer kontaktieren.

  • vollständige Screenshots der verletzenden Seite
  • sichtbare URL und Datum der Sicherung
  • Angaben zum Betreiber der Webseite
  • Originaldatei oder Rohdatei
  • Rechnungen und Lizenzverträge
  • Nachweis früherer Veröffentlichungen
  • Archivlinks oder Quelltext, falls verfügbar

Eine praktische Übersicht finden Sie unter Bild geklaut, was Fotografen jetzt tun sollten.

9. Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung

Die Abmahnung (§ 97 a UrhG)dient dazu, den Rechtsstreit zunächst außergerichtlich zu klären. Sie enthält regelmäßig eine Aufforderung zur Unterlassung, zur Auskunft und zur Zahlung.

Rechteinhaber sollten die Abmahnung sorgfältig vorbereiten. Der Vortrag muss Rechteinhaberschaft, Verletzungshandlung und Anspruchshöhe nachvollziehbar darstellen.

Abgemahnte sollten umgekehrt prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Oft geht es um Lizenzumfang, Bildherkunft, Anspruchshöhe und Reichweite der Unterlassungserklärung.

Wenn Sie selbst abgemahnt wurden, finden Sie weitere Informationen unter Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Bild oder Foto.

10. Verteidigung gegen eine Abmahnung

Nicht jede Abmahnung wegen eines Fotos ist in voller Höhe berechtigt. Abgemahnte sollten deshalb prüfen, ob ein Nutzungsrecht bestand oder die Forderung überhöht ist.

Auch die Urheberbenennung, die Nutzungsdauer und die konkrete Reichweite können streitig sein. Eine pauschale Zahlung führt daher nicht immer zu einem sachgerechten Ergebnis.

Wichtig bleibt die Frist. Wer nicht reagiert, riskiert einstweilige Verfügungen, Klagen oder zusätzliche Kosten.

Ablaufgrafik

Prüfung einer Urheberrechtsverletzung an Bildern

1. Nutzung feststellen

Veröffentlichung, Plattform, Dauer und Umfang dokumentieren.

2. Rechte prüfen

Urheberschaft, Lizenzkette und Nutzungsrechte klären.

3. Ansprüche bewerten

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten berechnen.

Diese Ablaufgrafik zeigt die rechtliche Prüfung einer unerlaubten Bildnutzung.

11. So hilft Kanzlei Wrase

1. Prüfung

Rechte, Nutzung, Beweise und Anspruchshöhe werden geprüft.

2. Strategie

Danach folgt eine klare außergerichtliche oder gerichtliche Strategie.

3. Durchsetzung

Die Kanzlei übernimmt Abmahnung, Verhandlung oder Verteidigung.

Ihr Bild wurde ohne Erlaubnis genutzt?

Senden Sie Link, Screenshots, Originaldatei und Lizenzunterlagen. Danach lässt sich einschätzen, welche Ansprüche bestehen.

12. Fall prüfen lassen

Wenn Ihr Bild ohne Erlaubnis genutzt wurde oder Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie den Fall rechtlich prüfen lassen. Kanzlei Wrase vertritt Rechteinhaber und Abgemahnte bundesweit.

Senden Sie am besten Screenshots, Links, Datum der Feststellung, vorhandene Lizenzunterlagen und die Originaldatei. Bei einer Abmahnung senden Sie bitte das vollständige Schreiben.

13. Weiterführende Informationen

14. FAQ zur Urheberrechtsverletzung an Bildern

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung an einem Bild vor?

Eine Verletzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Bild ohne ausreichende Lizenz veröffentlicht, vervielfältigt oder gewerblich genutzt wird.

Welche Ansprüche bestehen bei unerlaubter Bildnutzung?

In Betracht kommen Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz erforderlicher Rechtsanwaltskosten.

Kann ich Schadensersatz verlangen?

Ja. Der Schadensersatz richtet sich häufig nach der Lizenzanalogie und der konkreten Nutzung des Bildes.

Was bringt eine fehlende Urheberbenennung?

Eine fehlende Nennung des Fotografen kann zusätzliche Ansprüche begründen und die Schadensberechnung beeinflussen.

Was sollte ich als Fotograf zuerst tun?

Sichern Sie Screenshots, URL, Datum und Originaldatei. Danach sollte die rechtliche Prüfung erfolgen.

Was soll ich bei einer Abmahnung wegen eines Bildes tun?

Reagieren Sie fristgerecht, aber unterschreiben und zahlen Sie nicht ungeprüft. Lassen Sie Anspruch und Forderung prüfen.