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MFM Tabelle bei Bilderklau

Wenn Fotografen wegen einer unerlaubten Bildnutzung Schadensersatz verlangen, fällt häufig schnell der Begriff MFM Tabelle. Viele Betroffene wissen, dass diese Tabelle bei der Berechnung eine wichtige Rolle spielen kann. Unklar bleibt jedoch oft, wann die MFM Tabelle tatsächlich einschlägig ist und wie sie rechtlich einzuordnen ist.

Die MFM Tabelle liefert keine automatisch verbindlichen Pauschalen. Sie dient vielmehr als Orientierung für marktübliche Vergütungen professioneller Bildnutzungen. Ob und in welchem Umfang sie im Einzelfall herangezogen werden kann, hängt deshalb immer von der konkreten Nutzung und der Art des Fotos ab.

Für Fotografen ist die MFM Tabelle vor allem deshalb wichtig, weil sie bei Bilderklau und Fotoklau einen greifbaren Ausgangspunkt für die Berechnung des Schadensersatzes bieten kann. Dieser Beitrag erläutert die Funktion der Tabelle und zeigt, worauf es in der Praxis ankommt.

Eine allgemeine Übersicht zur Durchsetzung von Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz finden Sie auf der zentralen Seite Anwalt bei Bilderklau für Fotografen.

1. Was ist die MFM Tabelle

Die MFM Tabelle enthält Empfehlungen zu marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungen. Sie wird in der Praxis häufig als Orientierung herangezogen, wenn der Wert einer Fotolizenz geschätzt werden muss. Das spielt vor allem dann eine Rolle, wenn ein Bild ohne Erlaubnis genutzt wurde und der Schadensersatz nach der Lizenzanalogie zu berechnen ist.

Für Fotografen ist die Tabelle deshalb interessant, weil sie unterschiedliche Nutzungsarten und Verwendungszusammenhänge abbildet. Dazu zählen etwa gewerbliche Nutzungen, redaktionelle Verwendungen oder bestimmte Reichweiten und Zeiträume.

2. Warum die MFM Tabelle bei Bilderklau wichtig ist

Bei einer Urheberrechtsverletzung stellt sich regelmäßig die Frage, welche Lizenzgebühr vernünftige Vertragsparteien für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Genau an dieser Stelle kann die MFM Tabelle eine wichtige Orientierung bieten. Sie hilft dabei, den wirtschaftlichen Wert der Nutzung nicht nur abstrakt, sondern anhand üblicher Vergütungsmaßstäbe zu erfassen.

Das ist besonders relevant, wenn Verletzer den Bildwert herunterspielen oder nur einen geringen Pauschalbetrag anbieten. Gerade im gewerblichen Bereich liegt der tatsächliche wirtschaftliche Wert der Nutzung oft deutlich höher, als Betroffene zunächst annehmen.

3. Die MFM Tabelle ist kein Automatismus

Ein häufiger Fehler besteht darin, die MFM Tabelle wie eine starre Gebührenordnung zu behandeln. Das ist nicht zutreffend. Die Tabelle entscheidet den Einzelfall nicht automatisch. Sie ist vielmehr ein Indiz für marktübliche Vergütungen professioneller Fotolizenzen.

Ob die dort genannten Werte passen, hängt davon ab, ob die konkrete Nutzung mit den erfassten Fallgruppen vergleichbar ist. Deshalb muss immer geprüft werden, um welche Art von Foto es geht, in welchem Kontext es genutzt wurde und wie lange die Nutzung dauerte.

Gerade bei einfachen Bildern, privaten Nutzungen oder atypischen Fallgestaltungen kann die MFM Tabelle nur eingeschränkt oder gar nicht passen. Umgekehrt kann sie bei professionellen gewerblichen Nutzungen ein starkes Argument für eine höhere Forderung sein.

4. Wann die MFM Tabelle besonders gut passt

Die MFM Tabelle ist vor allem dann relevant, wenn professionelle Fotografien in einem gewerblichen Zusammenhang genutzt wurden. Das gilt etwa bei der Verwendung auf Unternehmenswebseiten, in Online Shops, in Werbung oder in redaktionellen Veröffentlichungen mit wirtschaftlicher Bedeutung.

Typische Fallgruppen sind diese.

  • Produktfoto wird in einem fremden Online Shop verwendet
  • Unternehmen nutzt ein Bild auf der eigenen Webseite
  • Foto erscheint in Werbung oder Kampagnen
  • redaktionelle Nutzung ohne Lizenz
  • mehrfache Nutzung auf mehreren Kanälen

In solchen Konstellationen kann die MFM Tabelle eine solide Grundlage für die Bezifferung des Lizenzschadens bilden. Gleichwohl bleibt immer entscheidend, wie der konkrete Sachverhalt dokumentiert und eingeordnet wird.

Wie relevant die MFM Tabelle im konkreten Fall ist, zeigt sich besonders deutlich bei gewerblichen Nutzungen auf Social Media und im E Commerce. Weitere Beispiele finden Sie in den Beiträgen Instagram Bilderklau und Produktfoto geklaut im Online Shop.

5. Welche Faktoren zusätzlich berücksichtigt werden müssen

Auch wenn die MFM Tabelle als Ausgangspunkt dient, endet die Berechnung dort nicht. Vielmehr müssen weitere Faktoren geprüft werden, die die Höhe des Anspruchs beeinflussen.

  • Dauer der Nutzung
  • Reichweite und Sichtbarkeit
  • Platzierung des Bildes
  • Art der gewerblichen Nutzung
  • Mehrfachverwendung
  • fehlende Urheberbenennung

Gerade die fehlende Urheberbenennung kann zusätzlich ins Gewicht fallen. Denn sie betrifft nicht nur die ideelle Anerkennung des Fotografen, sondern oft auch dessen Marktpräsenz und Werbewirkung.

6. Warum die Dokumentation der Nutzung entscheidend bleibt

Die MFM Tabelle hilft nur dann wirklich weiter, wenn der Umfang der Nutzung sauber feststeht. Deshalb müssen Fotografen die konkrete Verwendung möglichst vollständig dokumentieren. Dazu gehören Screenshots, URL, Datum, Platzierung, Nutzungsumfeld und gegebenenfalls die Reichweite.

Ohne diese Angaben bleibt unklar, welche Fallgruppe überhaupt einschlägig ist. Dann verliert auch die beste Orientierungstabelle an Überzeugungskraft. Eine belastbare Forderung setzt deshalb immer eine gute Beweissicherung voraus.

7. Verhältnis zur Lizenzanalogie

Die MFM Tabelle ersetzt die Lizenzanalogie nicht. Sie unterstützt sie. Maßgeblich bleibt die Frage, welche Lizenz vernünftige Vertragsparteien für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Die Tabelle kann dabei helfen, diese Frage anhand marktüblicher Werte zu beantworten.

Deshalb sollte die MFM Tabelle nie isoliert betrachtet werden. Sie ist Teil der rechtlichen Argumentation, nicht ihr vollständiger Ersatz. Wer Schadensersatz wegen Bilderklau geltend machen will, muss den Einzelfall immer vollständig würdigen.

8. Warum pauschale Aussagen gefährlich sind

Viele Betroffene suchen nach einer festen Zahl für den eigenen Fall. Diese Erwartung ist verständlich, führt aber oft in die Irre. Die MFM Tabelle liefert keine starre Antwort für jeden Fall. Wer ohne genaue Prüfung einen Betrag übernimmt, riskiert eine zu niedrige oder eine nicht tragfähige Forderung.

Gerade deshalb lohnt sich eine rechtliche Einordnung. Sie klärt, ob die MFM Tabelle im konkreten Fall wirklich passt, welche Werte herangezogen werden können und welche Zuschläge zusätzlich in Betracht kommen.

9. Was Fotografen jetzt tun sollten

Wenn Ihr Foto ohne Erlaubnis genutzt wurde, sollten Sie die Nutzung zuerst vollständig dokumentieren und dann prüfen lassen, ob die MFM Tabelle als Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes herangezogen werden kann. Entscheidend ist immer der konkrete Nutzungsfall.

Eine allgemeine Übersicht zum Vorgehen finden Sie im Beitrag Bild geklaut – was Fotografen jetzt tun sollten.

Mehr zur grundsätzlichen Berechnung des Anspruchs lesen Sie hier: Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung.

Zur zentralen Übersichtsseite gelangen Sie hier: Anwalt bei Bilderklau für Fotografen.

Wenn Sie eine erste Einschätzung wünschen, können Sie Screenshots, Links und Unterlagen über das Kontaktformular übermitteln.

10. FAQ zur MFM Tabelle bei Bilderklau

Ist die MFM Tabelle bei Bilderklau immer anwendbar

Nein. Die Tabelle ist keine starre Gebührenordnung. Sie dient als Orientierung und muss zum konkreten Fall passen.

Kann ich den Schadensersatz allein aus der MFM Tabelle ablesen

Nein. Zusätzlich sind unter anderem Nutzungsdauer, Reichweite, Platzierung, Mehrfachnutzung und die Urheberbenennung zu prüfen.

Spielt die MFM Tabelle vor allem bei gewerblichen Nutzungen eine Rolle

Ja. Besonders bei professionellen Fotografien und gewerblichen Nutzungen kann sie eine wichtige Orientierung für den Lizenzschaden bieten.

Warum ist die Dokumentation der Nutzung so wichtig

Nur wenn der Nutzungsumfang feststeht, lässt sich beurteilen, ob und wie die MFM Tabelle im konkreten Fall herangezogen werden kann.

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen