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Videografen · Urheberrecht · Schadensersatz

Anwalt für Videografen bei Urheberrechtsverletzung

Wenn ein Video ohne Erlaubnis genutzt wird, geht es oft um Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Lizenzgebühren.

Kanzlei Wrase unterstützt Videografen, Filmemacher und Content Creator bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Rechtsanwalt Björn Wrase von Kanzlei Wrase

Video genutzt, aber keine Lizenz?

Eine unerlaubte Videonutzung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Kanzlei Wrase prüft, ob Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Anwaltskosten geltend gemacht werden können.

  • Fundstelle sichern
  • Lizenz prüfen
  • Schaden berechnen
  • Ansprüche geltend machen

Videonutzung prüfen lassen

Schildern Sie kurz, wo und wie Ihr Video genutzt wurde. Kanzlei Wrase prüft die nächsten rechtlichen Schritte.

  • Link oder Fundstelle
  • Screenshots oder Nachweise
  • Originaldatei oder Projektunterlagen

Worum geht es bei Videorechten?

Videografen schaffen eigene audiovisuelle Inhalte. Diese Inhalte können als Filmwerke, Laufbilder oder sonstige urheberrechtlich geschützte Leistungen geschützt sein.

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nahe, wenn Dritte ein Video ohne Erlaubnis nutzen. Das betrifft Webseiten, Social Media, Shops, Landingpages und Werbekampagnen.

Die unberechtigte Nutzung kann mehrere Ansprüche auslösen. Dazu gehören Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung anwaltlicher Kosten.

Eine praktische Soforthilfe für den ersten Fund bietet der Beitrag Video geklaut, was tun?. Dort erfahren Videografen, welche Beweise sie sofort sichern sollten.

Wann sollten Videografen reagieren?

Eine schnelle Reaktion lohnt sich, wenn ein Video noch online ist. Dann lassen sich Fundstelle, Reichweite und Nutzungsart besser sichern.

Vor einer Kontaktaufnahme mit der Gegenseite sollte der Beweis gesichert werden. Andernfalls kann die Gegenseite den Inhalt löschen.

Welche Unterlagen helfen?

Hilfreich sind Originaldateien, Rohmaterial, Projektverträge, Rechnungen, Angebote, Screenshots und URLs.

Auch Angaben zur Nutzungsdauer, zum Profilnamen und zur Reichweite helfen bei der Anspruchsberechnung.

Typische Fälle unerlaubter Videonutzung

Häufig übernehmen Unternehmen fremde Videos von Webseiten, Instagram, TikTok oder YouTube. Teilweise nutzen sie Ausschnitte in Werbeanzeigen.

Auch Reels, Shorts und Clips können geschützt sein. Eine kurze Länge nimmt dem Video nicht automatisch den Schutz.

Besonders relevant sind Hochzeitsfilme, Imagefilme, Produktvideos, Eventvideos und Immobilienvideos. Diese Inhalte besitzen oft einen klaren wirtschaftlichen Wert.

Auch Agenturen und Kunden überschreiten gelegentlich die vereinbarte Lizenz. Dann geht es nicht um einen fremden Diebstahl, sondern um eine Nutzung außerhalb des Vertrags.

Rechtliche Grundlagen bei Videos

§ 2 UrhG schützt unter anderem Filmwerke. Je nach Fall kommen auch Leistungsschutzrechte und verwandte Schutzrechte in Betracht.

§ 15 UrhG regelt Verwertungsrechte. Dazu zählen die körperliche und unkörperliche Verwertung eines Werkes.

§ 16 UrhG betrifft Vervielfältigungen. § 19a UrhG betrifft die öffentliche Zugänglichmachung im Internet.

§ 97 UrhG regelt Unterlassung und Schadensersatz. § 97a UrhG betrifft die Abmahnung vor einem gerichtlichen Verfahren.

Welche Ansprüche können Videografen geltend machen?

Der wichtigste Anspruch betrifft die Unterlassung. Die Gegenseite soll das Video künftig nicht weiter ohne Erlaubnis nutzen.

Daneben kommt ein Anspruch auf Auskunft in Betracht. Videografen benötigen Informationen zur Nutzungsdauer, Reichweite und wirtschaftlichen Verwertung.

Auf dieser Grundlage lässt sich Schadensersatz berechnen. Außerdem kann ein Anspruch auf Erstattung anwaltlicher Kosten bestehen.

  • Unterlassung der weiteren Nutzung
  • Auskunft über Dauer und Reichweite
  • Schadensersatz nach Lizenzanalogie
  • Erstattung anwaltlicher Kosten

Schadensersatz bei unerlaubter Videonutzung

Die Schadenshöhe hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind Art, Dauer, Reichweite und wirtschaftlicher Zweck der Nutzung.

Bei Videos kommt häufig die Lizenzanalogie in Betracht. Dann geht es um die Vergütung, die für eine ordnungsgemäße Lizenz angefallen wäre.

Social Media, Reels, TikTok und YouTube

Viele Videorechtsverletzungen entstehen auf Social Media. Dort kopieren Nutzer Clips besonders schnell und verbreiten sie weiter.

Ein Repost ersetzt keine Lizenz. Auch eine Namensnennung genügt regelmäßig nicht, wenn eine Einwilligung fehlt.

Ablauf der Durchsetzung von Videorechten

Eine erfolgreiche Durchsetzung beginnt mit der Sicherung der Nutzung. Anschließend werden Rechte, Lizenzlage und Ansprüche geprüft.

1

Nutzung sichern

Fundstelle, Screenshots, Datum und Reichweite werden dokumentiert.

2

Rechte prüfen

Urheberschaft, Auftrag und Lizenzumfang werden eingeordnet.

3

Ansprüche berechnen

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten werden geprüft.

4

Gegenseite anschreiben

Die Kanzlei fordert Unterlassung, Auskunft und Zahlung ein.

Checkliste für Videografen nach Videodiebstahl

Für die Prüfung sollten Fundstelle, Originalmaterial und Nutzungsumstände möglichst vollständig vorliegen.

URL der Fundstelle sichern
Screenshots mit Datum erstellen
Fremden Beitrag als Beleg speichern
Originaldatei und Rohmaterial sichern
Vertrag, Angebot und Lizenzumfang prüfen
Nutzungsdauer und Reichweite notieren
Gegenseite nicht vorschnell kontaktieren
Ansprüche anwaltlich prüfen lassen

Video ohne Erlaubnis genutzt?

Senden Sie Kanzlei Wrase die Fundstelle, Screenshots und Ihre Originaldatei. Die Kanzlei prüft Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und die nächsten Schritte.

Videonutzung prüfen lassen

FAQ für Videografen bei Urheberrechtsverletzung

Nachfolgend beantworten wir zentrale Fragen zur unerlaubten Nutzung von Videos.

Was kann ich tun, wenn mein Video geklaut wurde?

Sichern Sie die Fundstelle, erstellen Sie Screenshots und bewahren Sie Originaldateien auf. Danach sollten Sie Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz prüfen lassen.

Ist auch ein kurzes Reel urheberrechtlich geschützt?

Ja, auch kurze Videoinhalte können geschützt sein. Entscheidend bleiben Gestaltung, Individualität und der konkrete Inhalt.

Reicht eine Namensnennung als Erlaubnis?

Nein. Eine Namensnennung ersetzt keine Lizenz. Ohne Einwilligung kann die Nutzung trotzdem rechtswidrig sein.

Kann ich Schadensersatz für unerlaubte Videonutzung verlangen?

Ja, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt. Die Höhe hängt von Nutzungsdauer, Reichweite, Zweck und Lizenzwert ab.

Was gilt bei Kunden, die ein Video anders nutzen als vereinbart?

Dann kommt eine Lizenzüberschreitung in Betracht. Entscheidend sind Vertrag, Angebot, Nutzungsart, Laufzeit und Gebiet.

Welche Unterlagen benötigt Kanzlei Wrase?

Hilfreich sind Originaldateien, Verträge, Rechnungen, Screenshots, URLs, Profilnamen und Angaben zur Nutzungsdauer.