Kanzlei Wrase · Kosten transparent erklärt
Erstberatungsgebühr beim Anwalt transparent erklärt
Der erste telefonische Kontakt mit der Kanzlei Wrase ist kostenfrei. Wenn Sie anschließend eine konkrete anwaltliche Beratung wünschen, wird vorab transparent geklärt, ob und welche Kosten entstehen.
Erstkontakt
Was ist bei der Kanzlei Wrase kostenfrei?
Die erste Kontaktaufnahme dient dazu, Ihr Anliegen einzuordnen und zu klären, ob die Kanzlei Sie unterstützen kann. Dieses erste telefonische Gespräch ist kostenfrei. Allein durch eine Kontaktaufnahme entsteht noch kein kostenpflichtiges Mandat.
Erst wenn Sie eine konkrete anwaltliche Beratung oder eine weitergehende Tätigkeit wünschen, können Gebühren anfallen. Vor einer solchen kostenpflichtigen Tätigkeit werden Umfang und Kosten mit Ihnen geklärt.
§ 34 RVG
Welche Höchstgrenzen gelten für Verbraucher?
Für die außergerichtliche Beratung soll grundsätzlich eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Fehlt eine solche Vereinbarung und sind Sie Verbraucher, begrenzt § 34 Abs. 1 RVG die Gebühr.
Erstes Beratungsgespräch
Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die gesetzliche Höchstgrenze 190 €.
Beratung oder Gutachten
Für eine weitergehende Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens beträgt die Höchstgrenze 250 €.
Die Beträge gelten bei Verbrauchern ohne Vergütungsvereinbarung und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer; notwendige Auslagen können hinzukommen.
Weiteres Mandat
Was passiert bei einer anschließenden Beauftragung?
Kosten vorab klären
Bevor die Kanzlei weiter tätig wird, erfahren Sie, welcher Tätigkeitsumfang vorgesehen ist und auf welcher Grundlage abgerechnet wird.
Beratungsgebühr wird grundsätzlich angerechnet
Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Gebühr für die Beratung nach § 34 Abs. 2 RVG auf eine mit der Beratung zusammenhängende weitere Tätigkeit angerechnet.
Keine überraschenden Kosten
Die Kostenfrage wird vor einer weitergehenden Beauftragung transparent besprochen, damit Sie entscheiden können, ob Sie das Mandat erteilen möchten.
Unverbindlicher Erstkontakt
Sie möchten zunächst klären, ob die Kanzlei Sie unterstützen kann?
Auf der Kontaktseite können Sie Ihr Anliegen schildern und vorhandene Unterlagen direkt hochladen.
