Betrugsvorwürfe gegen die ALGEBO Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH: Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg
In jüngster Zeit ist die ALGEBO Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Im Zusammenhang mit Vorwürfen von Betrug laufen gegen das Unternehmen derzeit Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg. Betroffene Anleger und Investoren sehen sich schweren finanziellen Schäden ausgesetzt, während die juristische Auseinandersetzung ihren Lauf nimmt. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die Hintergründe des Falls, die rechtliche Ausgangslage sowie die möglichen Konsequenzen für betroffene Investoren.
Wir haben Mandanten bereits sowohl vor dem Landgericht Nürnberg als auch dem Oberlandesgericht Nürnberg vertreten. In den Verfahren konnten wir die gezahlte basic fee vollständig zurückfordern.
Kostenfreie Erstberatung!
Was ist die ALGEBO Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH?
Die ALGEBO Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH ist eine in Deutschland tätige Gesellschaft, die sich auf die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen in wirtschaftlichen Angelegenheiten spezialisiert hat. Sie bietet ihre Dienstleistungen unter anderem im Bereich der Steueroptimierung und Vermögensverwaltung an. Trotz eines zunächst seriösen Auftritts werden dem Unternehmen nun betrügerische Machenschaften vorgeworfen.
Als Kerngeschäft bietet die Wirtschaftsberatungsgesellschaft die Vermittlung von Darlehen im Millionenbereich an. Insofern Rücken sehr vielen Investoren von Großprojekten in den Fokus des Unternehmens.
Vorwürfe des Betrugs:
Was wird ALGEBO konkret angelastet?
Für die Vermittlung von Darlehen beanspruch ALGEBO eine sogenannte basic fee, die vertraglich geregelt ist. Diese basic fee entspricht dabei einer prozentualen Gebühr bezogen auf die Höhe des begehrten Darlehens, die für die Vermittlung des Darlehens geschuldet wird. Diese Gebühr ist im Voraus an die Gesellschaft zu zahlen. Bevor also überhaupt erst eine Tätigkeit erfolgt, Bemühungen hinsichtlich der Darlehensvermittlung angestellt werden, wird eine Zahlung an ALGEBO fällig, die – abhängig von der Höhe des Darlehens – regelmäßig im sechsstelligen Bereich liegt.
In mehreren Verfahren konnten dabei festgestellt werden, dass eine Vermittlungstätigkeit trotz der Zahlung der basic fee nur unzureichend stattgefunden hat. Betroffene Investoren haben tatsächlich kein Darlehen erhalten. Dennoch verweigert ALGEBO die Rückzahlung der gezahlten Provision.
Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg:
Der aktuelle Stand
Vor dem Landgericht Nürnberg laufen derzeit mehrere Verfahren, die sich gegen die ALGEBO richten. Betroffene Investoren versuchen, ihre Verluste (basic fee) gerichtlich geltend zu machen. Die zentrale Frage in diesen Verfahren lautet, ob die ALGEBO ein Vorwurf hinsichtlich der Untätigkeit und des nicht vertragsgerechten Verhalts anzulasten ist.
Das Landgericht Nürnberg prüft die Sachlage umfassend. Zu den entscheidenden Faktoren gehören unter anderem die Auswertung der Vertragsunterlagen, die Kommunikation zwischen ALGEBO und den Investoren. Es wird erwartet, dass die Gerichte in den kommenden Monaten erste Urteile fällen. In einigen Fällen besteht zudem die Möglichkeit strafrechtlicher Konsequenzen für Verantwortliche der ALGEBO, sollten sich die Vorwürfe des Betrugs bestätigen.
Welche Rechte haben betroffene Investoren?
Betroffene Investoren haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um sich gegen den vermeintlichen Betrug zur Wehr zu setzen. Zum einen können sie zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung der basic fee und ggf. Schadenersatz geltend machen. Hierbei geht es darum, den erlittenen finanziellen Schaden zu kompensieren.
Zudem kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen in Betracht. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Ermittlungen wegen Betrugs aufgenommen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnten die Verantwortlichen mit Freiheitsstrafen und hohen Geldbußen rechnen. Für Investoren ist es wichtig, schnell zu handeln, da es Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen gibt.
Wie können sich Investoren schützen?
Investoren, die sich von den Vorwürfen gegen die ALGEBO betroffen fühlen, sollten umgehend anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Wir haben bereits Verfahren gegen die Gesellschaft geführt und können demnach die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen und gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte einleiten.
Es ist zudem ratsam, sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Gesellschaft stehen, sorgfältig zu dokumentieren. Dazu gehören insbesondere Verträge, Schriftwechsel und Zahlungsnachweise. Diese Unterlagen sind entscheidend, um einen Rückzahlungsanspruch und ggf. Betrug vor Gericht nachweisen zu können.
Fazit: Wie geht es weiter?
Die Verfahren gegen die ALGEBO Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH werden zeigen, ob die Vorwürfe des Betrugs berechtigt sind. Für betroffene Investoren besteht die Möglichkeit, auf juristischem Wege ihre Verluste zurückzufordern. Das Landgericht Nürnberg spielt hierbei eine zentrale Rolle, da es über die Rechtmäßigkeit der Forderungen entscheiden wird.
Betroffene sollten zeitnah handeln und die rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Anwaltliche Unterstützung ist in diesen Fällen unverzichtbar, um die bestmöglichen Erfolgsaussichten zu sichern.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit ihrer Expertise im Bereich Wirtschaftsrecht zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen die ALGEBO Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH durchzusetzen.