Urheberrecht für Fotografen
Anwalt bei Bilderklau für Fotografen
Ihr Foto erscheint ohne Erlaubnis auf einer fremden Webseite, in einem Shop oder auf Social Media? Entscheidend sind jetzt Beweise, die eigene Rechteposition und der genaue Umfang der Nutzung. Kanzlei Wrase prüft mit Ihnen, welche Schritte und Ansprüche im konkreten Fall sinnvoll sind.
Fotografen können bei unerlaubter Bildnutzung insbesondere Unterlassung und bei schuldhaftem Handeln Schadensersatz verlangen. Auskunft und Kostenerstattung haben eigene Voraussetzungen. Eine Quellenangabe ersetzt eine erforderliche Lizenz nicht.
Ihre Bildnutzung prüfen lassen
Senden Sie die Fundstelle und die Unterlagen zur Entstehung und Lizenzierung Ihres Fotos. So lässt sich der Fall zunächst einordnen.
Dateien und größere Anlagen senden Sie bitte per E-Mail. Die Kosten einer Beauftragung werden vorher geklärt. Eine bloße Anfrage begründet kein Mandat und wahrt keine Frist.
- Zuerst sichernFundstelle, Datum, Seitenkontext und Originaldatei festhalten.
- Rechte klärenAufträge, Lizenzen und mögliche Agenturverträge prüfen.
- Gezielt vorgehenAnsprüche und Kosten vor einer Kontaktaufnahme bewerten.
Ihr Bild wurde verwendet: Was sichern Sie zuerst?
Eine schnelle Nachricht an den Betreiber kann dazu führen, dass das Bild verschwindet. Sichern Sie deshalb zunächst die konkrete Nutzung. Ein Screenshot sollte das Foto im Zusammenhang der Webseite oder des Social-Media-Beitrags zeigen. Notieren Sie die vollständige URL, Datum, Uhrzeit, Betreiberangaben und die sichtbare Werbung oder Produktdarstellung. Wenn dasselbe Motiv an mehreren Stellen erscheint, dokumentieren Sie jede Fundstelle gesondert.
Bewahren Sie außerdem die Originaldatei, Projektdateien, RAW-Daten, frühere Veröffentlichungen, Rechnungen und Lizenzunterlagen auf. Diese Unterlagen helfen bei der Zuordnung des Fotos und beim Nachweis der Rechte. Bei einer Bildagentur oder einem Auftraggeber kommt es darauf an, welche Nutzungsrechte eingeräumt wurden und wer Ansprüche verfolgen darf.
- Vollständige Screenshots und URL jeder Nutzung
- Datum, Uhrzeit, Seitenkontext und Betreiberangaben
- Originaldatei sowie Entstehungs- und Veröffentlichungsnachweise
- Aufträge, Rechnungen, Lizenzverträge und bisherige Korrespondenz
Die ausführliche Anleitung finden Sie in „Bild geklaut: Was Fotografen jetzt tun sollten“.
Wer darf wegen Bilderklau Ansprüche geltend machen?
Urheber eines Fotos ist die Person, die es geschaffen hat. Einfache Lichtbilder genießen ebenfalls Schutz. Die Frage, wer eine konkrete Nutzung untersagen oder Zahlungsansprüche durchsetzen kann, hängt daneben von der Rechtekette ab. Fotografen können Nutzungsrechte eingeräumt haben; bei ausschließlichen Rechten, Agenturverträgen und abgetretenen Forderungen muss die Anspruchsberechtigung gesondert geprüft werden.
Auch die Nutzung selbst ist genau abzugrenzen. Eine Lizenz für einen Printkatalog umfasst nicht ohne Weiteres Online-Shops, soziale Netzwerke, Werbeanzeigen oder eine längere Nutzungsdauer. Umgekehrt beweist ein Fund ohne sofort sichtbare Quellenangabe noch nicht, dass überhaupt keine Lizenz vorliegt. Maßgeblich sind Vereinbarung, Bildzuordnung, Plattform und tatsächliche Verwendung.
Typische Nutzung
Unternehmensseite, Produktlisting, Newsletter, Social-Media-Profil, Anzeige oder Bilddatenbank.
Typische Rechteunterlagen
Fotografenvertrag, Lizenzrechnung, Agenturbedingungen, E-Mails und Nachweise früherer Nutzungen.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Bei einer widerrechtlichen Nutzung kann ein Anspruch auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung bestehen. Eine Abmahnung soll den Streit grundsätzlich außergerichtlich klären. Sie muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen; der Umfang einer vorgeschlagenen Unterlassungserklärung und die Kosten sind jeweils zu prüfen. Wer lediglich die Löschung verlangt, sollte die mögliche Wiederholungsgefahr und den bereits entstandenen Schaden nicht übersehen.
Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Ein Auskunftsanspruch ist nicht in jedem Bildfall automatisch gegeben. § 101 UrhG knüpft insbesondere an das gewerbliche Ausmaß und weitere Voraussetzungen an. Auch ein Auskunftsbegehren zur Vorbereitung einer konkreten Schadensberechnung muss rechtlich und tatsächlich begründet sein. Die fehlende Urheberbenennung kann einen eigenständigen Gesichtspunkt bilden; sie erzeugt keinen stets identischen Zuschlag.
Die Voraussetzungen der Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung sind ausführlich erläutert. Haben Sie dagegen selbst eine Forderung erhalten, führt die Bildabmahnungs-Seite für Empfänger zum passenden Vorgehen.
Wie wird Schadensersatz für ein Foto berechnet?
Bei der Lizenzanalogie wird gefragt, welche angemessene Vergütung für genau diese Nutzung vereinbart worden wäre. Dabei zählen unter anderem Medium, Dauer, Reichweite, Bildart, gewerblicher Zweck und nachweisbare Lizenzpraxis. Eine frühere Rechnung kann aussagekräftiger sein als eine abstrakte Tabelle, wenn sie mit der streitigen Nutzung vergleichbar ist.
Die MFM-Honorarempfehlungen können bei professioneller Fotografie eine Orientierung sein. Sie gelten weder automatisch für jedes Bild noch als fester Tarif für jede Online-Nutzung. Eine fehlende Fotografenbenennung ist gesondert zu prüfen; eine doppelte Bewertung desselben Umstands sollte vermieden werden. Feste Schadenssummen oder pauschale Erfolgsaussichten lassen sich ohne Bild, Lizenzlage und Nutzung nicht seriös nennen.
Mehr zur Berechnung finden Sie bei Schadensersatz bei Bildnutzung und zur Tabellenfrage bei der MFM-Tabelle für Fotografen.
So wird der konkrete Fall geprüft
Die anwaltliche Prüfung beginnt mit der Bildzuordnung und der gesicherten Fundstelle. Danach folgen Rechtekette, Lizenzumfang und möglicher Anspruchsgegner. Erst auf dieser Grundlage lassen sich Unterlassung, eine erforderliche Auskunft, Schadensersatz und Kosten sinnvoll bewerten. Ob eine außergerichtliche Abmahnung, eine Verhandlung oder ein gerichtliches Vorgehen angezeigt ist, hängt auch von Beweislage und wirtschaftlichem Interesse ab.
- 01 / Dokumentation
Nutzung sichern
Fundstellen, Originaldatei und Lizenzunterlagen geordnet zusammenstellen.
- 02 / Rechtliche Prüfung
Rechte und Ansprüche
Nutzung, Anspruchsgegner, Wiederholungsgefahr und Schadensberechnung einordnen.
- 03 / Vorgehen
Durchsetzung abstimmen
Geeignete außergerichtliche oder gerichtliche Schritte und Kosten vorher besprechen.
Was kosten anwaltliche Schritte und welche Fristen gelten?
Die Kosten hängen vom Umfang des Mandats, dem Gegenstandswert und dem gewählten Vorgehen ab. Bei einer berechtigten und wirksamen Abmahnung können erforderliche Aufwendungen unter den Voraussetzungen des § 97a UrhG erstattungsfähig sein. Daraus folgt keine automatische vollständige Kostentragung des Gegners. Vor einer Beauftragung wird geklärt, welche Tätigkeit gewünscht ist und welche Kosten dafür anfallen können.
Ansprüche können verjähren; für die Frist kommt es unter anderem auf Anspruchsart, Kenntnis und Sachverhalt an. Auch Eilmaßnahmen haben eigene zeitliche Anforderungen. Bewahren Sie daher die frühesten Fundstellen und die Kommunikation auf. Die Vertiefung zur Verjährung bei Bildrechten erklärt die Grundfragen.
Ansprechpartner für Fotografen

Rechtsanwalt Björn Wrase
Die Kanzlei Wrase in Hamburg unterstützt Fotografen, Agenturen und weitere Rechteinhaber bundesweit bei der Einordnung und Durchsetzung von Bildrechten. Für eine erste Prüfung sind die Fundstelle, die Originaldatei und die Rechte- und Lizenzunterlagen besonders hilfreich.
Passende Vertiefungen zu Ihrem Fall
Häufige Fragen zu Bilderklau
Was kann ich tun, wenn mein Bild geklaut wurde?
Sichern Sie zuerst die konkrete Nutzung mit URL, Datum und Seitenkontext. Halten Sie Originaldatei und Lizenzunterlagen bereit. Danach lassen sich Rechteposition, Anspruchsgegner und passende Schritte prüfen.
Wann lohnt sich eine Abmahnung wegen Bilderklau?
Eine Abmahnung kann sinnvoll sein, wenn die unberechtigte Nutzung und die Rechteposition belastbar dokumentiert sind und eine außergerichtliche Klärung angestrebt wird. Inhalt, Unterlassungsbegehren, Frist und Kosten müssen zum konkreten Fall passen.
Kann ich Schadensersatz für ein geklautes Foto verlangen?
Bei einer schuldhaften Rechtsverletzung kommt Schadensersatz in Betracht. Die Höhe hängt von der konkreten Nutzung und einer angemessenen Lizenzvergütung ab; eine feste Pauschale für jedes Foto gibt es nicht.
Gilt das auch für Instagram und Facebook?
Auch dort können geschützte Fotos ohne ausreichende Berechtigung genutzt werden. Maßgeblich sind der konkrete Post oder die Anzeige, vorhandene Lizenzen, Plattformbedingungen und die Rechtekette.
Was passiert, wenn der Verletzer das Bild sofort löscht?
Eine Löschung beseitigt die sichtbare Nutzung, beantwortet aber nicht automatisch die Fragen nach früherer Nutzung, Wiederholungsgefahr, Auskunft oder Schadensersatz. Deshalb sollten die Fundstelle und ihr Kontext vorher gesichert sein.
Welche Unterlagen sollte ich dem Anwalt senden?
Hilfreich sind Screenshots mit URL und Datum, die Originaldatei, Auftrags- und Lizenzunterlagen sowie bisherige Kommunikation. Größere Dateien und Anlagen können per E-Mail übermittelt werden.
Ihr Foto wird ohne Erlaubnis verwendet?
Sichern Sie die Nutzung und Ihre Rechteunterlagen. Danach kann die Kanzlei den Anspruch und das passende Vorgehen mit Ihnen klären.
