Zum Inhalt springen

Urheberrecht · Abmahnung erhalten

Abmahnung im
Urheberrecht erhalten?

Wer eine urheberrechtliche Abmahnung erhält, sollte die Frist sichern und weder eine beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben noch vorschnell zahlen. Entscheidend ist, was konkret vorgeworfen wird, ob die geltend gemachten Rechte bestehen und welche Ansprüche tatsächlich durchsetzbar sind.

Ihre Abmahnung prüfen lassen

Schildern Sie kurz, wer die Abmahnung ausgesprochen hat, welches Werk betroffen ist und welche Frist gesetzt wurde. Bei unmittelbar bevorstehendem Fristablauf nehmen Sie zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

040 228 682 10 →mail@lawst.de →

Dateien mitsenden? Auf der Kontaktseite können Sie Abmahnungen und andere Unterlagen direkt hochladen.

Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist. Umfang und Kosten einer Beauftragung klärt die Kanzlei vorab mit Ihnen. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

  1. Frist und Schreiben sichern. Bewahren Sie Abmahnung und Anlagen vollständig auf.
  2. Nicht ungeprüft unterschreiben oder zahlen. Unterlassung und Zahlungsansprüche sind getrennt zu prüfen.
  3. Vorwurf und Verantwortlichkeit klären. Entscheidend sind Werk, Nutzung, Rechteposition und Sachverhalt.

Abmahnung im Urheberrecht erhalten: Was ist jetzt zuerst zu tun?

Eine Abmahnung soll einen behaupteten Rechtsverstoß außergerichtlich klären. Im Urheberrecht geht es häufig um die Nutzung von Fotos, Videos, Musik, Filmen, Texten oder anderen geschützten Inhalten. Auch Filesharing-Abmahnungen gehören hierzu. Die Abmahnung kann eine Unterlassungserklärung, Schadensersatz, Auskunft und die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten verlangen.

Kurzantwort: Notieren Sie die Frist, bewahren Sie Abmahnung und Anlagen vollständig auf und geben Sie zunächst keine verbindliche Erklärung ab. Prüfen lassen sollte man insbesondere die Rechteinhaberschaft, den konkreten Verletzungsvorwurf, die eigene Verantwortlichkeit sowie Reichweite und Höhe der verlangten Ansprüche.

  • Frist für eine verlangte Unterlassungserklärung gesondert notieren.
  • Nichts ungeprüft unterschreiben und keine vorformulierte Erklärung übernehmen.
  • Nicht vorschnell zahlen oder den Vorwurf schriftlich anerkennen.
  • Beweismittel, Fundstellen, Nutzungsumstände und vorhandene Verträge oder Lizenzen sichern.
  • Bei kurzer Frist frühzeitig anwaltlich prüfen lassen.

Welche Ansprüche enthält eine urheberrechtliche Abmahnung?

Welche Forderungen berechtigt sind, hängt vom Werk, der behaupteten Nutzung und der konkreten Rechtsposition des Abmahnenden ab. § 97 UrhG sieht bei einer Urheberrechtsverletzung insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vor. § 97a UrhG regelt die urheberrechtliche Abmahnung und enthält weitere Anforderungen und Kostenregelungen.

Unterlassung

Der Unterlassungsanspruch richtet sich auf die Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen. Die damit verbundene Erklärung ist langfristig bedeutsam, weil sie eine Vertragsstrafe für spätere Verstöße auslösen kann.

Schadensersatz und Kosten

Ob und in welcher Höhe Zahlungsforderungen bestehen, muss getrennt vom Unterlassungsanspruch geprüft werden. Ein genannter Gesamtbetrag ist nicht allein deshalb geschuldet, weil er verlangt wird.

Auskunft und weitere Ansprüche

Bei unerlaubter kommerzieller Nutzung können außerdem Auskunftsfragen relevant werden, etwa zu Dauer, Umfang und Reichweite einer Nutzung. Welche Angaben tatsächlich geschuldet sind, richtet sich nach dem konkreten Anspruch und Sachverhalt.

Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht als bloße Formalität behandelt werden. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht. Ist eine Erklärung erforderlich, müssen insbesondere der Verbotsumfang, die erfassten Handlungen und die Vertragsstrafenregelung zum konkreten Fall passen. Eine pauschale „modifizierte Unterlassungserklärung“ ist keine automatische Lösung.

Ausführlich behandelt dies die Seite Urheberrechtliche Unterlassungserklärung erhalten?.

Müssen Schadensersatz und Anwaltskosten gezahlt werden?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Schadensersatz setzt eigene rechtliche Voraussetzungen voraus. Auch die Erstattung von Abmahnkosten hängt davon ab, ob und in welchem Umfang die Abmahnung berechtigt ist und welche gesetzlichen Kostenregelungen eingreifen. Deshalb sollten Zahlungsforderung und Unterlassungsanspruch getrennt geprüft werden.

Bei Bildnutzungen spielen beispielsweise Nutzungsart, Nutzungsdauer, Reichweite und gegebenenfalls eine marktübliche Lizenz eine Rolle. Bei Filesharing sind andere tatsächliche und rechtliche Fragen entscheidend. Eine starre „übliche“ Vergleichssumme gibt es daher für urheberrechtliche Abmahnungen insgesamt nicht.

Wer haftet für eine Urheberrechtsverletzung?

Die Haftung hängt davon ab, welche Handlung vorgeworfen wird und wer dafür rechtlich verantwortlich ist. Bei einer unerlaubten Bild-, Video- oder Textnutzung sind andere tatsächliche Fragen zu klären als bei einem Filesharing-Vorwurf über einen Internetanschluss. Deshalb sollte die Verantwortlichkeit nicht allein aus dem Zugang der Abmahnung abgeleitet werden.

Bei Filesharing ist insbesondere zu unterscheiden zwischen Anschlussinhaberschaft und tatsächlicher Nutzung. Die Rechtsprechung zur sekundären Darlegungslast verlangt eine einzelfallbezogene Aufarbeitung der Nutzungssituation; daraus folgt nicht, dass jeder Anschlussinhaber automatisch Täter der behaupteten Rechtsverletzung ist. Weitere Informationen finden Sie unter Haftungsformen im Urheberrecht und Filesharing-Abmahnung erhalten?.

Wie läuft die anwaltliche Prüfung einer Urheberrechtsabmahnung ab?

  1. 01→ EINORDNEN

    Abmahnung erfassen

    Abmahner, Rechteinhaber, Werk, Frist und behauptete Nutzung werden geordnet.

  2. 02→ PRÜFEN

    Ansprüche bewerten

    Rechteposition, Verantwortlichkeit, Unterlassung und Zahlungsforderungen werden getrennt geprüft.

  3. 03→ ABSTIMMEN

    Reaktion festlegen

    Anschließend wird abgestimmt, ob und wie gegenüber der Gegenseite reagiert werden sollte.

Die Kanzlei Wrase vertritt bundesweit bei urheberrechtlichen Abmahnungen. Einen Überblick bietet Anwalt für Urheberrecht. Für Abmahnungen von Frommer Legal besteht die spezialisierte Seite Frommer Legal Abmahnung erhalten?.

Ihr Ansprechpartner

Anwaltliche Unterstützung bei Urheberrechtsabmahnungen

Rechtsanwalt Björn Wrase berät und vertritt Privatpersonen, Kreative und Unternehmen bei urheberrechtlichen Abmahnungen und Ansprüchen. Die Kanzlei befindet sich am Am Kaiserkai 69 in 20457 Hamburg und vertritt bundesweit.

Rechtsanwalt Björn Wrase, Kanzlei Wrase in Hamburg

Rechtsanwalt Björn Wrase

Kanzlei Wrase
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg · Deutschland

Zum anwaltlichen Profil →

Häufige Fragen zur Abmahnung im Urheberrecht

Was sollte ich nach einer Urheberrechtsabmahnung zuerst tun?

Notieren Sie die gesetzte Frist, sichern Sie das vollständige Abmahnschreiben mit Anlagen und geben Sie keine Unterlassungserklärung oder Zahlung ungeprüft ab. Anschließend sollten Vorwurf und einzelne Ansprüche bewertet werden.

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Zunächst muss geklärt werden, ob ein Unterlassungsanspruch besteht. Ist eine Erklärung erforderlich, müssen Umfang und Vertragsstrafenregelung zum konkreten Fall passen.

Muss ich die verlangte Summe sofort zahlen?

Nein. Ob Schadensersatz und Abmahnkosten geschuldet sind, hängt von den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen ab. Zahlungsforderung und Unterlassungsanspruch sollten getrennt geprüft werden.

Was ist, wenn ich die Urheberrechtsverletzung nicht begangen habe?

Dann kommt es auf den konkreten Vorwurf und die tatsächlichen Umstände an. Bei Filesharing ist die Anschlussinhaberschaft beispielsweise nicht automatisch mit der Täterschaft gleichzusetzen.

Kann eine Abmahnung im Urheberrecht ignoriert werden?

Das ist regelmäßig nicht sinnvoll. Insbesondere ein geltend gemachter Unterlassungsanspruch kann bei ausbleibender Reaktion weiterverfolgt werden.

Hilft ein Anwalt bei einer urheberrechtlichen Abmahnung?

Ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt kann die Berechtigung der Abmahnung, die Verantwortlichkeit, die Unterlassungserklärung und Zahlungsansprüche prüfen und die weitere Reaktion abstimmen.

Frist sichern. Ansprüche prüfen. Vorgehen abstimmen.

Lassen Sie Ihre Urheberrechtsabmahnung prüfen.

Übermitteln Sie die Abmahnung mit Anlagen und nennen Sie die gesetzte Frist. Kanzlei Wrase klärt mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Kosten einer Beauftragung.

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen

Cookie Consent mit Real Cookie Banner