Lacoste-Abmahnung
von Epic Legal erhalten?
Im September 2026 wird erneut über markenrechtliche Abmahnungen von Epic Legal im Auftrag von Lacoste berichtet. Beanstandet werden insbesondere Online-Angebote von Bekleidung unter Verwendung des Zeichens „Lacoste“ oder des bekannten Krokodilzeichens. Ob Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten tatsächlich geschuldet sind, hängt wesentlich vom konkreten Angebot und von der Herkunft der Ware ab.
Was wird bei den aktuellen Lacoste-Abmahnungen beanstandet?
Nach aktuellen öffentlichen Berichten versendet Epic Legal im Auftrag von Lacoste Abmahnungen gegen Anbieter von Bekleidung im Internet. Im Mittelpunkt stehen Angebote, bei denen die Bezeichnung „Lacoste“, das Krokodilzeichen oder andere geschützte Kennzeichen verwendet worden sein sollen.
Die Abmahnung ist nicht allein deshalb berechtigt, weil ein geschütztes Zeichen im Angebot erscheint. Zu prüfen sind insbesondere die konkrete Zeichenverwendung, die angebotene Ware, die geschäftliche Nutzung und die Frage, ob die Ware mit Zustimmung des Markeninhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde.
Welche Forderungen können Epic Legal und Lacoste geltend machen?
Je nach Fall können Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Erstattung von Rechtsanwaltskosten und Kosten eines Testkaufs verlangt werden. Die einzelnen Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Unterlassungserklärung. Sie kann ein langfristiges Vertragsstrafenrisiko begründen. Die Auskunft über Bezugsquellen, Mengen und Umsätze kann wiederum Grundlage für eine spätere Schadensberechnung sein. Deshalb sollten diese Punkte nicht isoliert oder nur mit Blick auf einen angebotenen Vergleichsbetrag behandelt werden.
Was gilt, wenn echte Lacoste-Ware verkauft wurde?
Bei Originalware kann der Grundsatz der Erschöpfung nach § 24 MarkenG eine zentrale Rolle spielen. Hat der Markeninhaber die konkrete Ware selbst oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht, kann er sich dem weiteren Vertrieb dieser Ware grundsätzlich nicht allein mit dem Markenrecht widersetzen.
Die praktische Schwierigkeit liegt häufig im Nachweis. Rechnungen, Lieferantenangaben, Serien- oder Artikelnummern und die konkrete Vertriebskette können deshalb entscheidend sein. Bei Ware aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums greift die Erschöpfung nicht ohne Weiteres. Auch Veränderungen oder besondere berechtigte Gründe können die Beurteilung beeinflussen.
Bei dem Verdacht auf Fälschungen verschiebt sich die Prüfung grundlegend. Dann sind Echtheit, Bezugsquelle und Umfang des Vertriebs besonders wichtig.
Kann auch ein privater Verkäufer markenrechtlich abgemahnt werden?
Ansprüche aus § 14 MarkenG setzen grundsätzlich eine Benutzung im geschäftlichen Verkehr voraus. Eine einmalige private Veräußerung unterscheidet sich deshalb von einem planmäßigen gewerblichen Handel. Die Einordnung hängt aber nicht nur davon ab, welche Bezeichnung ein Nutzerkonto trägt.
Eine größere Zahl gleichartiger Angebote, wiederholte Verkäufe, Neuware, professionelle Präsentation oder ein erkennbarer Einkaufs- und Wiederverkaufszweck können für geschäftliches Handeln sprechen. Bei Plattformverkäufen sollte deshalb der gesamte Auftritt betrachtet werden.
Wie sollten Betroffene auf eine Lacoste-Abmahnung reagieren?
Vor Änderungen am Angebot sollten Screenshots und Angebotsdaten gesichert werden. Anschließend ist zu klären, ob die Ware echt ist, woher sie stammt und welche Kennzeichen konkret verwendet wurden. Rechnungen und Lieferantendaten sollten nicht erst dann gesucht werden, wenn eine Auskunft bereits abgegeben werden muss.
Eine Unterlassungserklärung sollte nur in dem Umfang abgegeben werden, der rechtlich erforderlich ist. Gerade bei Händlern kann eine zu weite Erklärung zahlreiche weitere Produkte und künftige Angebote erfassen. Auch Testkaufkosten, Gegenstandswert, Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz sind gesondert zu prüfen.
Welche Unterlagen sollten für die Prüfung vorliegen?
- vollständige Abmahnung von Epic Legal einschließlich Anlagen
- Screenshot und URL des beanstandeten Angebots
- Rechnungen und Lieferantennachweise zur Ware
- Artikelnummern, Produktverpackung und gegebenenfalls Echtheitsmerkmale
- Informationen zu Verkaufszahl, Zeitraum und Plattform
- Angaben dazu, ob bereits eine Erklärung oder Auskunft abgegeben wurde
Bei Originalware ist die Dokumentation des Einkaufswegs häufig einer der wichtigsten Verteidigungsansätze.
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Häufige Fragen
Muss ich die Lacoste-Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Entscheidend ist zunächst, ob ein Unterlassungsanspruch besteht und wie weit eine Erklärung reichen müsste.
Was ist, wenn die Ware original ist?
Dann kann insbesondere die Erschöpfung nach § 24 MarkenG relevant sein. Herkunft und erstmaliges Inverkehrbringen im EWR müssen konkret geprüft werden.
Darf ich den Namen Lacoste verwenden, um Originalware zu beschreiben?
Beim Weiterverkauf echter erschöpfter Ware kann eine markenmäßige Nennung zulässig sein. Gestaltung und konkrete Werbeform bleiben jedoch prüfungsbedürftig.
Gilt das Markenrecht auch für private Verkäufe?
Markenrechtliche Ansprüche setzen grundsätzlich geschäftlichen Verkehr voraus. Ob ein Plattformkonto noch privat handelt, hängt von den tatsächlichen Umständen ab.
Muss ich Auskunft über Lieferanten und Umsätze geben?
Ein Auskunftsanspruch kann bestehen, wenn eine Markenverletzung vorliegt. Umfang und Voraussetzungen sollten aber vor einer Antwort geprüft werden.
Soll ich das Angebot sofort löschen?
Eine weitere Nutzung kann Risiken erhöhen. Zuvor sollten jedoch Screenshots, Angebotsdaten und Herkunftsnachweise gesichert werden.

Rechtsanwalt Björn Wrase
Kanzlei Wrase, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Bundesweite Bearbeitung urheber- und markenrechtlicher Abmahnungen.
Unterlagen für eine erste Prüfung übermitteln
Übersenden Sie die Abmahnung beziehungsweise Berechtigungsanfrage vollständig mit Anlagen, die gesetzte Frist und vorhandene Lizenz- oder Kaufnachweise. Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist.
Keine Erklärung und keine Zahlung ungeprüft abgeben.
Bei einer kurzen Frist kann eine schnelle rechtliche Einordnung verhindern, dass unnötig weitreichende Verpflichtungen übernommen werden.
