Mandanten berichten derzeit vermehrt von Abmahnungen der SoundGuardian GmbH, Frankfurt am Main. Gegenstand der Schreiben ist die angeblich unberechtigte Verwendung des Titels „So schmeckt der Sommer“ des Musikprojekts Gestört aber GeiL in einem TikTok-Video. Die Abmahnung betrifft dabei insbesondere Unternehmen, die auf TikTok unternehmerisch tätig sind – etwa durch das Veröffentlichen eigener Produktvideos oder Werbeclips.
Worum geht es in der Abmahnung?
Die SoundGuardian GmbH behauptet, exklusive Rechteinhaberin an der Tonaufnahme „So schmeckt der Sommer“ zu sein. Konkret wird beanstandet, dass der Titel im Rahmen eines auf TikTok veröffentlichten Videos genutzt worden sei, ohne dass hierfür eine entsprechende Lizenz vorliege.
Dem Abmahnschreiben ist ein Screenshot des TikTok-Videos beigefügt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Video in einem Zeitraum von mehreren Monaten öffentlich zugänglich gewesen sei.
Die SoundGuardian GmbH fordert sodann zur Nachlizenzierung auf. Für die angeblich unberechtigte Nutzung wird eine pauschale Lizenzvergütung in Höhe von 4.400,00 € zzgl. 7 % Umsatzsteuer, mithin 4.708,00 €, verlangt. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird hingegen nicht gefordert.
Wer mahnt ab?
Die Abmahnung stammt von der
SoundGuardian GmbH
Schumannstraße 27
60325 Frankfurt am Main
E-Mail: info@soundguardian.eu
Telefon: +49 (0)69 348697138
Web: www.soundguardian.eu
Geschäftsführerin: Eva Eiselee
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt/Main, HRB 134809
Das Unternehmen tritt mit der Behauptung auf, exklusive Rechteinhaberin in Bezug auf bestimmte Musikwerke zu sein, insbesondere zur Nutzung in „Commercial User Generated Content“. Der Nachweis einer vollständigen Rechtekette bleibt jedoch in den meisten Fällen aus.
Wie ist die Abmahnung rechtlich zu bewerten?
Eine rechtliche Bewertung ergibt zahlreiche Angriffspunkte. Nach unserer Einschätzung bestehen berechtigte Zweifel an der Anspruchsberechtigung der SoundGuardian GmbH. In dem uns vorliegenden Fall fehlt jeglicher Nachweis, dass das Unternehmen tatsächlich die ausschließlichen Nutzungsrechte an der Tonaufnahme „So schmeckt der Sommer“ besitzt.
Stattdessen ist lediglich eine Rechtekette für andere Titel beigefügt, etwa:
- „Holding On“ von Leony
- „Infinity“ von CJ Stone
- „Toca Toca“ von Fly Project
Die streitgegenständliche Tonaufnahme wird hingegen nicht in der beigefügten Liste genannt. Daraus ergibt sich ein erheblicher Zweifel an der sogenannten Aktivlegitimation – also der Berechtigung, überhaupt Ansprüche geltend zu machen.
Zudem bleibt unklar, ob die Musik überhaupt durch den Abgemahnten selbst oder lediglich durch TikTok automatisiert eingebunden wurde. Viele Videos auf TikTok nutzen Musikinhalte aus der dortigen Plattformbibliothek, vgl.: TikTok Musiklizenzen – Informationen für Creator (offiziell). In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass die Rechte bereits durch TikTok lizenziert wurden. Wer auf diese Inhalte zurückgreift, darf grundsätzlich davon ausgehen, dass eine rechtmäßige Nutzung erfolgt.
Weitere Informationen zum Thema: Musiknutzung auf Instagram, TikTok & Co – wann droht eine Abmahnung?
Ist die geforderte Lizenzsumme angemessen?
Die Höhe der Forderung erscheint nach objektiven Maßstäben völlig überhöht. Ein Betrag von über 4.700 € für ein einzelnes TikTok-Video steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer einfachen Musiklizenz für Social-Media-Zwecke.
In vergleichbaren Fällen bewegen sich angemessene Lizenzsummen – je nach Reichweite und Nutzungsumfang – regelmäßig im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich. Die pauschale Berufung auf angebliche Faktoren wie Reichweite, Viralität oder Produktionsaufwand genügt nicht, um eine derart hohe Lizenzanalogie zu rechtfertigen, vgl. § 97 UrhG.
Was sollten Sie im Falle einer Abmahnung tun?
Wenn Sie ein solches Schreiben der SoundGuardian GmbH erhalten haben, sollten Sie
- keinesfalls vorschnell zahlen,
- keine Erklärungen abgeben,
- nicht telefonisch Kontakt aufnehmen,
- und sich anwaltlich beraten lassen.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Sie weder zur Zahlung in der geforderten Höhe verpflichtet sind, noch überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt. In vielen Fällen kann die Angelegenheit durch eine deutlich reduzierte Zahlung oder eine vollständige Zurückweisung erledigt werden.
FAQ zur Abmahnung durch die SoundGuardian GmbH wegen TikTok-Musik
1. Warum erhalte ich eine Abmahnung wegen Musik auf TikTok?
Wenn Sie Musik in einem TikTok-Video verwenden, ohne über eine gültige Lizenz zu verfügen, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Abmahner wie die SoundGuardian GmbH behaupten, exklusive Rechte an bestimmten Musiktiteln zu besitzen. Die Nutzung wird dann rückwirkend als angeblich lizenzpflichtig eingestuft.
2. Ist die SoundGuardian GmbH überhaupt berechtigt, mich abzumahnen?
Das ist zweifelhaft. In vielen Fällen fehlt der Nachweis, dass die SoundGuardian GmbH tatsächlich Inhaberin der Nutzungsrechte am betroffenen Musiktitel ist. Insbesondere bei dem Titel „So schmeckt der Sommer“ wurde bislang keine eindeutige Rechtekette vorgelegt.
3. Muss ich die geforderten 4.400 € wirklich bezahlen?
Nein, jedenfalls nicht ungeprüft. Die Forderung erscheint überhöht und basiert auf pauschalen Annahmen. Die Höhe der Lizenzvergütung muss im Einzelfall nachvollziehbar begründet werden. Häufig kann eine deutlich niedrigere Vergleichssumme erzielt oder die Forderung vollständig zurückgewiesen werden.
4. Dürfen TikTok-Nutzer Musik aus der Plattformbibliothek verwenden?
TikTok bietet eine Musikbibliothek an, deren Inhalte unter bestimmten Bedingungen lizenzrechtlich abgedeckt sind. Ob Ihre konkrete Nutzung zulässig war, hängt davon ab, ob der Titel Bestandteil dieser Library war und ob Ihr Account privat oder geschäftlich genutzt wurde.
5. Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung der SoundGuardian GmbH erhalte?
Reagieren Sie ruhig, aber zeitnah. Zahlen Sie nicht voreilig und geben Sie keine Erklärungen ab. Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen. In vielen Fällen bestehen gute Chancen, die Forderung erfolgreich abzuwehren oder erheblich zu reduzieren.
Fazit: Abmahnung nicht ungeprüft akzeptieren
Die Abmahnungen der SoundGuardian GmbH wegen Musikverwendung auf TikTok weisen gravierende rechtliche Schwächen auf. Mandanten, die betroffen sind, sollten sich unbedingt frühzeitig beraten lassen. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung des Vorwurfs, der Abwehr unberechtigter Forderungen sowie bei der Abgabe etwaiger modifizierter Erklärungen – schnell, effizient und bundesweit.