Blickwinkel-Berechtigungsanfrage
von Dr. Schröer erhalten?
Aktuell werden erneut Berechtigungsanfragen von Dr. Torsten Schröer im Zusammenhang mit Fotos der Bildagentur Blickwinkel berichtet. Häufig handelt es sich zunächst noch nicht um eine klassische anwaltliche Abmahnung. Trotzdem sollte die Anfrage rechtlich ernst genommen werden, weil die Antwort den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen kann.
Was ist über aktuelle Blickwinkel-Anfragen bekannt?
Nach öffentlich zugänglichen Berichten erhalten auch Anfang Oktober 2026 Webseitenbetreiber, Unternehmen und Social-Media-Nutzer E-Mails von Dr. Torsten Schröer im Zusammenhang mit Fotografien der Bildagentur Blickwinkel. Abgefragt wird typischerweise, auf welcher Grundlage ein bestimmtes Foto genutzt wird und ob eine entsprechende Lizenz vorliegt.
Wichtig ist die begriffliche Trennung: Eine solche Berechtigungsanfrage ist nicht automatisch eine Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG. Sie kann aber der Vorbereitung weiterer Ansprüche dienen. Deshalb sollte weder vorschnell ein Rechtsverstoß eingeräumt noch eine tatsächlich vorhandene Lizenz übersehen werden.
Welche Bedeutung hat eine Berechtigungsanfrage?
Der Empfänger wird häufig aufgefordert, die Berechtigung zur Bildnutzung darzulegen. Die Antwort kann Informationen über Nutzungsdauer, Quelle, Verantwortlichkeit und mögliche Lizenzketten enthalten. Diese Angaben können später für die Berechnung oder Durchsetzung von Ansprüchen verwendet werden.
Öffentlich wird für vergleichbare Blickwinkel-Fälle ein möglicher Ablauf beschrieben: zunächst Berechtigungsanfrage, anschließend gegebenenfalls Zahlungsaufforderung und bei ausbleibender Einigung eine anwaltliche Abmahnung, unter anderem durch Westermann & Scholl. Das bedeutet nicht, dass jeder Fall diesen Verlauf nimmt. Es zeigt aber, warum schon die erste Anfrage strukturiert beantwortet werden sollte.
Was sollte bei der Bildnutzung geprüft werden?
Zunächst muss feststehen, dass das beanstandete Foto tatsächlich mit dem geltend gemachten Werk übereinstimmt. Danach ist zu prüfen, wie das Bild auf die Website oder den Social-Media-Account gelangt ist und welche Lizenzbedingungen damals galten.
- Wurde das Bild direkt bei einer Agentur lizenziert?
- Stammt es aus einer früheren Website, von einer Werbeagentur oder einem Dienstleister?
- Umfasste die Lizenz Website, Social Media, Werbung oder nur bestimmte Medien?
- War eine Urheber- oder Quellenangabe vorgeschrieben?
- Wie lange und in welchem Umfang war das Bild öffentlich erreichbar?
Auch ältere Rechnungen, E-Mails, Projektordner und CMS-Daten können entscheidend sein. Bei lange zurückliegenden Veröffentlichungen ist zusätzlich die zeitliche Durchsetzbarkeit einzelner Ansprüche zu prüfen.
Welche Ansprüche können nach einer unberechtigten Bildnutzung folgen?
Bei einer nachgewiesenen Urheberrechtsverletzung kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und gegebenenfalls Rechtsverfolgungskosten in Betracht. Die Höhe eines Lizenzschadens lässt sich nicht allein aus einer pauschalen Tabelle ableiten.
Bei der Lizenzanalogie sind unter anderem Nutzungsart, Dauer, Reichweite, Bildqualität und eine tatsächlich bestehende Lizenzpraxis relevant. Die MFM-Empfehlungen können in geeigneten Fällen eine Orientierung bieten, sind aber kein automatisch verbindlicher Tarif. Auch ein Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung setzt eine tragfähige rechtliche und tatsächliche Grundlage voraus.
Wie sollte auf die Blickwinkel-Anfrage reagiert werden?
Zuerst sollte die beanstandete Nutzung vollständig dokumentiert werden. Danach sind interne Unterlagen und frühere Dienstleisterkontakte zu prüfen. Eine Antwort sollte weder mehr einräumen als gesichert feststeht noch eine vorhandene Lizenz unberücksichtigt lassen.
Wenn keine Lizenz auffindbar ist, folgt daraus ebenfalls nicht, dass jede später verlangte Summe berechtigt wäre. Rechteinhaberschaft, Aktivlegitimation, Nutzungsumfang, Schadensberechnung und gegebenenfalls Verjährung bleiben zu prüfen. Bei einer bereits gesetzten kurzen Frist sollte diese rechtzeitig gesichert werden.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung sinnvoll?
- Berechtigungsanfrage von Dr. Torsten Schröer einschließlich Anlagen und Bildfundstelle
- Screenshot und URL der beanstandeten Nutzung
- Rechnungen, Lizenzbestätigungen und Agenturverträge
- E-Mails mit Webdesignern, Agenturen oder früheren Mitarbeitern
- Angaben zum Zeitraum der Veröffentlichung
- frühere Versionen der Website oder Social-Media-Beiträge
Gerade bei älteren Websites lohnt sich eine systematische Suche nach der ursprünglichen Beschaffung des Bildes, bevor gegenüber der Gegenseite eine abschließende Erklärung abgegeben wird.
Weitere aktuelle Abmahnungen und passende LAWST-Ratgeber
Zentrale LAWST-Seite zur Abwehr von Bildabmahnungen.Kosten einer Bildabmahnung
Welche Kostenpositionen tatsächlich eine Rolle spielen können.KSP / dpa Picture-Alliance
Weitere konkrete aktuelle Bildrechtsabmahnung.MBBS / Mairdumont
Spezialseite zu einer weiteren Bildrechte-Konstellation.MFM-Tabelle und Bildhonorare
Einordnung der MFM-Empfehlungen bei Bildnutzungen.
Häufige Fragen
Ist die E-Mail von Dr. Schröer bereits eine Abmahnung?
Nicht zwingend. Eine Berechtigungsanfrage kann zunächst nur die Grundlage der Bildnutzung abfragen. Inhalt und Rechtsfolgen sind deshalb vom späteren Abmahnschreiben zu unterscheiden.
Muss ich sofort antworten?
Eine gesetzte Frist sollte ernst genommen werden. Vor einer inhaltlichen Antwort ist es aber sinnvoll, Lizenz und Nutzung zu prüfen.
Was passiert, wenn ich keine Lizenz finde?
Dann sind trotzdem Rechteinhaberschaft, konkrete Nutzung, Anspruchshöhe und weitere Einwendungen zu prüfen. Das Fehlen eines Belegs bedeutet nicht automatisch, dass jede verlangte Summe geschuldet ist.
Soll das Foto sofort gelöscht werden?
Eine weitere Nutzung kann zusätzliche Risiken begründen. Vor einer Entfernung sollten Fundstelle, URL, Zeitraum und Darstellung beweissicher dokumentiert werden.
Ist die MFM-Tabelle verbindlich?
Nein. Sie kann je nach Fall als Orientierung dienen, ersetzt aber nicht die Prüfung der konkreten Lizenzpraxis und Nutzung.
Kann später eine Abmahnung von Westermann & Scholl folgen?
Öffentliche Berichte beschreiben solche Verläufe. Ob das im konkreten Fall geschieht, lässt sich aus der ersten Anfrage allein nicht sicher vorhersagen.

Rechtsanwalt Björn Wrase
Kanzlei Wrase, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Bundesweite Bearbeitung urheber- und markenrechtlicher Abmahnungen.
Unterlagen für eine erste Prüfung übermitteln
Übersenden Sie die Abmahnung beziehungsweise Berechtigungsanfrage vollständig mit Anlagen, die gesetzte Frist und vorhandene Lizenz- oder Kaufnachweise. Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist.
Keine Erklärung und keine Zahlung ungeprüft abgeben.
Bei einer kurzen Frist kann eine schnelle rechtliche Einordnung verhindern, dass unnötig weitreichende Verpflichtungen übernommen werden.
