Soforthilfe für Fotografen · Urheberrecht
Bild geklaut: Was Fotografen jetzt tun sollten
Sie entdecken Ihr Foto ohne Erlaubnis auf einer Website, in einem Online-Shop oder auf einer Plattform? Sichern Sie zuerst die Fundstelle und Ihre Originaldatei. Erst danach sollten Rechte, Lizenzumfang und mögliche Ansprüche geprüft werden.
Eine vorschnelle Nachricht an den Nutzer kann dazu führen, dass die Aufnahme verschwindet, bevor die Verwendung vollständig dokumentiert ist. Hier finden Sie die nächsten Schritte und die Unterlagen, die für eine rechtliche Prüfung wichtig sind.
Ihr Foto wird ohne Erlaubnis genutzt?
Senden Sie die Fundstelle, die Originaldatei und vorhandene Lizenzunterlagen. Die Kanzlei Wrase prüft, welche nächsten Schritte in Betracht kommen.
Größere Dateien und Anlagen senden Sie bitte per E-Mail. Die Kosten einer Beauftragung werden vorher geklärt. Eine bloße Anfrage begründet kein Mandat und wahrt keine Frist.
- Nutzung dokumentierenURL, Datum, Uhrzeit und vollständigen Seitenkontext sichern.
- Rechte zuordnenOriginaldatei, Auftrag und Lizenzvereinbarungen bereithalten.
- Vorgehen prüfenKontakt, Abmahnung und Zahlungsansprüche getrennt bewerten.
Die ersten Schritte nach dem Bilderklau
Wenn ein Bild ohne Erlaubnis genutzt wird, sollten Fotografen zuerst die Nutzung beweissicher dokumentieren. Eine sofortige Aufforderung zur Löschung kann zwar die sichtbare Nutzung beenden, erschwert aber mitunter die spätere Feststellung von Dauer, Reichweite und Verantwortlichkeit. Prüfen Sie danach, ob das Bild noch online steht, auf welchen weiteren Seiten es erscheint und wer den jeweiligen Auftritt betreibt.
Erst wenn Fundstelle und Rechteunterlagen zusammengetragen sind, lassen sich Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, eine fehlende Urheberbenennung und Kosten sinnvoll voneinander abgrenzen. Die bloße Auffindbarkeit eines Fotos allein sagt noch nichts über eine Lizenz aus.
Bei Shop-Nutzungen finden Sie ergänzende Hinweise unter Produktfoto geklaut im Online-Shop.
Checkliste: Fundstelle und eigene Rechte sichern
Ein Screenshot ist ein guter Anfang. Für die Zuordnung der konkreten Nutzung zählen aber auch die vollständige URL, Datum und Uhrzeit, der Seitenkontext und Betreiberangaben. Bewahren Sie die Originaldatei, Projektdateien und frühere Veröffentlichungen auf. Bei mehreren Nutzungen sollte jede Fundstelle einzeln festgehalten werden.
Zur fremden Verwendung
- Screenshot mit Bild und vollständiger Seite
- URL, Datum, Uhrzeit und Betreiberangaben
- Werbeanzeigen, Newsletter, Marktplatzangebote oder Testkäufe, soweit relevant
Zu Ihren Rechten
- Original-, RAW- oder Projektdateien
- Aufträge, Angebote, Rechnungen und Lizenzverträge
- Frühere Veröffentlichungen und Nachweise zur Benennung
Unvollständige Screenshots, eine fehlende Originaldatei und nicht dokumentierte Benennung gehören zu den vermeidbaren Fehlern. Die Unterlagen sollten zusammenpassen und das konkrete Bild eindeutig zuordnen.
Wer hält die Rechte und wer ist verantwortlich?
Fotografen sollten belegen können, dass sie das Foto erstellt haben oder die maßgeblichen Rechte halten. Originaldateien, Aufträge, Veröffentlichungen, Rechnungen, Lizenzverträge und E-Mail-Korrespondenz helfen dabei. Eine Quellenangabe ersetzt keine erforderliche Nutzungserlaubnis. Umgekehrt müssen eingeräumte Nutzungsrechte und mögliche gesetzliche Erlaubnisse geprüft werden.
Anspruchsgegner kann etwa der Betreiber einer Website, eines Shops oder eines Social-Media-Profils sein. Bei Unternehmen, Agenturen, Kunden, Händlern und Plattformen ist zu klären, wer die konkrete Veröffentlichung veranlasst oder kontrolliert hat. Die Zuordnung hängt vom Einzelfall ab; eine Agentur ist nicht allein wegen ihrer Beteiligung automatisch der einzige Anspruchsgegner.
Welche Ansprüche kommen bei Bilderklau in Betracht?
Bei einer widerrechtlichen Nutzung können Beseitigung und Unterlassung nach § 97 Abs. 1 UrhG in Betracht kommen. Eine Bildlöschung beantwortet nicht in jedem Fall die Frage nach der Wiederholungsgefahr. Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus und ist gesondert zu prüfen.
Auskunft, eine fehlende Urheberbenennung und der Ersatz erforderlicher Abmahnkosten haben jeweils eigene Voraussetzungen. Eine pauschale Forderung ohne Prüfung von Nutzung, Rechtekette und Anspruchsgegner ist wenig belastbar. Näheres erläutert der Beitrag zur Urheberrechtsverletzung an Bildern und Fotos.
Wie werden Schadensersatz und MFM eingeordnet?
Bei der Lizenzanalogie wird gefragt, welche angemessene Vergütung für die konkrete Nutzung vereinbart worden wäre. Dauer, Medium, Reichweite, Bildqualität, gewerblicher Zweck und eine eigene vergleichbare Lizenzpraxis können eine Rolle spielen. Eine fehlende Urheberbenennung ist gesondert zu bewerten; sie führt nicht stets zu einem festen Zuschlag.
Die MFM-Honorarempfehlungen können bei professionellen Fotografien eine Orientierung geben. Sie gelten nicht automatisch als Tarif für jedes Foto und jede Online-Nutzung. Mehr dazu lesen Sie unter Schadensersatz bei Bildnutzung und MFM-Tabelle bei Bilderklau.
Direkter Kontakt oder anwaltliche Abmahnung?
Eine direkte Nachricht kann zur schnellen Entfernung führen. Sie kann aber auch die Beweissicherung und die Klärung von Nutzungsdauer und weiteren Verwendungen erschweren. Nach der Sicherung ist zu prüfen, ob eine Kontaktaufnahme, eine Abmahnung oder ein anderer Schritt zur Beweislage und zum wirtschaftlichen Ziel passt.
Eine Abmahnung kann die konkrete Verletzung benennen und die Gelegenheit eröffnen, den Streit über Unterlassung außergerichtlich beizulegen. Form und Inhalt müssen § 97a UrhG entsprechen. Unterlassung, mögliche Auskunft und Zahlungsansprüche sollten getrennt begründet werden. Ein bloßes Formular oder eine Nachricht an die Kanzlei wahrt keine Anspruchs- oder Gerichtsfrist.
Handeln Sie zeitnah, weil Fundstellen verschwinden und Ansprüche verjähren können. Die Frist hängt von Anspruch, Kenntnis und Nutzung ab; die Verjährung bei Bildrechten wird gesondert erläutert.
Vom Fund zur Entscheidung über das Vorgehen
Die Kanzlei Wrase wertet Fundstellen und Rechteunterlagen aus, prüft die Verantwortlichkeit und ordnet Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie mögliche Kosten ein. Danach lässt sich entscheiden, ob eine Abmahnung, Verhandlung oder gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist. Ein bestimmter Zahlungserfolg kann nicht zugesagt werden.
- 01 / Sichern
Nutzung dokumentieren
Bild, URL, Zeitpunkt und vollständigen Kontext festhalten.
- 02 / Prüfen
Rechte und Lizenz
Originaldatei und mögliche Nutzungsrechte zuordnen.
- 03 / Entscheiden
Ansprüche geltend machen
Vorgehen, Kosten und Risiken vorab besprechen.
Ansprechpartner für Fotografen

Rechtsanwalt Björn Wrase
Die Kanzlei Wrase in Hamburg unterstützt Fotografen bundesweit bei der Einordnung unerlaubter Bildnutzungen und der Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Für die erste Zuordnung helfen Fundstelle, Originaldatei und vorhandene Lizenzunterlagen.
Passende Vertiefungen
Gesetzliche Grundlagen: § 72 UrhG, § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 101 UrhG, § 13 UrhG und § 102 UrhG.
Häufige Fragen zum Bilderklau
Was soll ich tun, wenn mein Bild geklaut wurde?
Sichern Sie zuerst Beweise mit URL, Datum und Kontext. Danach sollten Rechte, Nutzung, Anspruchsgegner und Schadenshöhe geprüft werden.
Reicht ein Screenshot als Beweis?
Ein Screenshot ist wichtig, reicht aber oft nicht allein. URL, Datum, Betreiberangaben, Originaldatei und Kontext sollten ebenfalls gesichert werden.
Soll ich den Verletzer sofort anschreiben?
Nicht vorschnell. Eine frühe Kontaktaufnahme kann dazu führen, dass die Nutzung gelöscht wird, bevor Auskunft und Beweise gesichert sind.
Welche Ansprüche habe ich als Fotograf?
In Betracht kommen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Urheberbenennung und Erstattung erforderlicher Anwaltskosten.
Wie hoch ist Schadensersatz bei Bilderklau?
Die Höhe hängt von Nutzungsdauer, Nutzungsart, Reichweite, Bildqualität, Lizenzpraxis und Urheberbenennung ab.
Wann verjähren Ansprüche wegen Bilderklau?
Die Verjährung hängt von Anspruch, Kenntnis und konkreter Nutzung ab. Deshalb sollte der Einzelfall frühzeitig geprüft werden.
Ihr Foto wird ohne Erlaubnis verwendet?
Sichern Sie die Nutzung und die Unterlagen zu Ihren Rechten. Die Kanzlei prüft mit Ihnen, welche Ansprüche sich belegen lassen und welches Vorgehen sinnvoll ist.
