Inkasso · DigiRights · Alte Filesharing-Forderungen
Burgschild Inkassoschreiben
erhalten?
Burgschild verlangt eine Zahlung zu einer früheren DigiRights-Abmahnung? Ordnen Sie das Schreiben dem alten Vorgang zu und prüfen Sie frühere Zahlungen und Vereinbarungen. Kanzlei Wrase klärt die Berechtigung, die Berechnung und mögliche Einwendungen.
Ein Inkassoschreiben ist kein Urteil. Liegt bereits ein gerichtlicher Bescheid vor, müssen dessen Fristen und Rechtsbehelfe sofort geprüft werden.
Inkassoforderung prüfen lassen
Nennen Sie das Aktenzeichen, den genannten Gläubiger und die verlangten Beträge. Teilen Sie mit, ob bereits gerichtliche Unterlagen vorliegen.
040 228 682 10 →mail@lawst.de →
Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist. Umfang und Kosten einer Beauftragung werden vorab geklärt. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.
- Vorgang zuordnen. Alte Abmahnung und neue Forderung vergleichen.
- Belege sichern. Zahlungen und Vereinbarungen zusammentragen.
- Gerichtliches erkennen. Mahnbescheid und Inkassobrief unterscheiden.
Burgschild-Schreiben erhalten: Welcher Vorgang liegt vor?
Prüfen Sie zuerst, ob Sie eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung oder bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben. Ein Inkassoschreiben ist kein Urteil und kein Vollstreckungstitel. Es sollte trotzdem geprüft werden. Bei gerichtlicher Zustellung gelten andere Fristen und Rechtsbehelfe.
Notieren Sie Absender, Auftraggeber, Aktenzeichen, verlangte Beträge und die gesetzte Frist. Sichern Sie den vollständigen Brief samt Anlagen. Suchen Sie die frühere Abmahnung heraus und vergleichen Sie Werkbezeichnung, behaupteten Nutzungszeitpunkt und alte Aktenzeichen. Auch frühere Antworten, Zahlungen und Vergleiche gehören dazu.
Enthält das Schreiben einen Zahlungsplan oder ein Anerkenntnis, unterschreiben Sie nicht ungeprüft. Eine erste Orientierung zur behaupteten Rechteposition bietet die DigiRights-Spezialseite. Diese Seite behandelt die zusätzliche Prüfung beim späteren Inkasso.
Wer verlangt die Zahlung und in welcher Rolle?
Der Absender eines Inkassoschreibens muss nicht selbst Inhaber der Forderung sein. Zu unterscheiden sind der behauptete Gläubiger, ein beauftragter Forderungseinzieher und ein möglicher Erwerber der Forderung. Prüfen Sie, ob Burgschild für DigiRights handelt oder eine andere Grundlage der Forderungsverfolgung behauptet wird.
Der Wechsel des Absenders macht einen Anspruch weder automatisch unwirksam noch berechtigt. Lassen Sie die Zuordnung zur alten Abmahnung und die Grundlage der geltend gemachten Berechtigung klären. Bei einer behaupteten Abtretung können insbesondere die erfassten Ansprüche und die Person des jetzigen Gläubigers bedeutsam sein.
Für Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen sieht § 13a RDG Informationspflichten vor, etwa zu Auftraggeber, Forderungsgrund, Zinsen und Inkassokosten. Fehlende oder unklare Angaben sind Anlass für gezielte Nachfragen. Sie bedeuten nicht allein, dass jede zugrunde liegende Forderung entfällt.
Prüfen Sie bei Zweifeln am Absender dessen Identität und Kontaktdaten unabhängig von Links oder Telefonnummern im Brief. Der Name einer existierenden Gesellschaft belegt nicht die Echtheit jedes Schreibens. Eine Registrierung als Inkassodienstleister ersetzt wiederum nicht den Nachweis der konkreten Zahlungsforderung.
Welche Positionen sind tatsächlich noch offen?
Trennen Sie Schadensersatz, Abmahnkosten, Zinsen und zusätzliche Inkassokosten. Für jede Position müssen Anspruchsgrundlage, Höhe und bisherige Erledigung geprüft werden. Ein vierstelliger Gesamtbetrag ist weder ein aktueller Standard noch automatisch überhöht. Entscheidend ist die nachvollziehbare Berechnung Ihres Vorgangs.
Beim Filesharing-Vorwurf bleiben Rechte am genannten Werk, technische Ermittlung und persönliche Haftung wichtig. Die Zuordnung einer IP-Adresse zum Anschluss beweist nicht abschließend, wer die Nutzung vorgenommen hat. Angaben zu Mitnutzern müssen konkret und wahrheitsgemäß sein. Die Daniel-Sebastian-Seite erläutert diese Ausgangsprüfung.
Inkassokosten entstehen nicht allein deshalb als ersatzfähiger Anspruch, weil ein Inkassounternehmen einen Brief versendet. Zu prüfen sind unter anderem die Grundlage einer Kostenerstattung, ein möglicher Verzug und die gesetzliche Begrenzung nach § 13e RDG. Bei früherer anwaltlicher Tätigkeit dürfen verschiedene Kostenpositionen nicht ungeprüft addiert werden.
Was wurde durch frühere Zahlungen oder einen Vergleich erledigt?
Vergleichen Sie die aktuelle Forderung mit alten Zahlungsbelegen und dem Wortlaut einer Vereinbarung. Ein Vergleich kann bestimmte Werke, Zeiträume oder Zahlungsansprüche erfassen. Ob auch der jetzt verlangte Betrag erledigt ist, hängt von dieser Reichweite und den beteiligten Personen ab.
Eine Unterlassungserklärung und die Erledigung von Zahlungsansprüchen sind verschiedene Fragen. Aus einer früher abgegebenen Erklärung folgt nicht automatisch, dass sämtliche Kosten und Schadensersatzforderungen anerkannt oder erledigt wurden. Umgekehrt darf ein bereits wirksam erledigter Zahlungsanspruch nicht allein durch einen neuen Absender wieder offen erscheinen.
Ratenvereinbarungen können zusätzliche Kosten, Anerkenntnisse oder einen Verzicht auf Einwendungen enthalten. Lassen Sie deshalb die gesamte Vereinbarung prüfen. Teilzahlungen können je nach Umständen auch für die Verjährung bedeutsam sein. Eine allgemeine Empfehlung, zur Beruhigung zunächst einen kleinen Betrag zu überweisen, wäre daher ungeeignet.
Sind alte DigiRights-Forderungen automatisch verjährt?
Das Alter der ursprünglichen Abmahnung beantwortet diese Frage nicht allein. Nach § 102 UrhG gelten die Verjährungsregeln des BGB. Die regelmäßige Frist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre; ihr Beginn richtet sich insbesondere nach § 199 BGB. Schadensersatz und Abmahnkosten müssen getrennt eingeordnet werden.
Davon zu unterscheiden ist ein möglicher Restschadensersatzanspruch nach § 102 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB. Er setzt voraus, dass auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt wurde, und hat einen eigenen Umfang und eine zehnjährige Frist ab Entstehung. Daraus folgt keine allgemeine zehnjährige Verjährungsfrist für alle Positionen einer Filesharing-Forderung.
Verhandlungen, Anerkenntnisse, Zahlungen und gerichtliche Schritte können die Fristberechnung beeinflussen. Eine neue außergerichtliche Zahlungsaufforderung hemmt die Verjährung nicht allein. Ein gerichtlicher Titel verlangt eine gesonderte Prüfung. Die Verjährungs- und Verfahrensabschnitte des Mahnbescheid-Ratgebers erläutern die Unterschiede ausführlicher.
Die Einrede der Verjährung muss berücksichtigt und gegebenenfalls erhoben werden. Erstellen Sie deshalb eine Chronologie statt allein vom Datum des letzten Inkassoschreibens auszugehen.
Verhindert ein Widerspruch jeden Schufa-Eintrag?
Eine nicht bezahlte Zahlungsaufforderung führt nicht automatisch zu einem zulässigen negativen Auskunfteieintrag. Datenübermittlung und Verarbeitung brauchen eine datenschutzrechtliche Grundlage. Dabei spielen Richtigkeit, Streitigkeit und die konkrete Art der Forderung eine Rolle. Eine Drohung im Brief belegt noch nicht, dass tatsächlich Daten übermittelt wurden.
§ 31 Abs. 2 BDSG unterscheidet bei der Einbeziehung von Forderungsinformationen in Auskunfteiwerte verschiedene Konstellationen. Die dort geregelte Mahnkonstellation setzt unter anderem eine nicht bestrittene Forderung voraus. Daneben nennt die Vorschrift etwa titulierte oder ausdrücklich anerkannte Forderungen. Sie ersetzt keine eigenständige datenschutzrechtliche Prüfung der Übermittlung.
Bestreiten Sie eine unberechtigte Forderung nachvollziehbar und bewahren Sie den Nachweis Ihrer Erklärung auf. Das ist keine Garantie gegen jeden Eintrag, insbesondere nicht bei einem bereits vorhandenen Titel. Ist eine Meldung angekündigt oder erfolgt, müssen der konkrete Sachverhalt, die gespeicherten Daten und die rechtlichen Schritte gesondert geprüft werden.
Antwort bei einer bestrittenen außergerichtlichen Forderung
Die folgende Formulierung ist nur ein Ausgangspunkt, wenn Sie die Zahlungsforderung tatsächlich bestreiten. Passen Sie Aktenzeichen und Umfang an. Erfinden Sie keine Tatsachen und behaupten Sie keine Zahlung oder Verjährung ohne Prüfung. Bei einem bereits vorhandenen Titel, einer Ratenvereinbarung oder teilweise berechtigten Forderung ist eine individuelle Antwort erforderlich.
Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Ich bestreite die von Ihnen geltend gemachte Forderung [vollständig / hinsichtlich der konkret bezeichneten Positionen]. Bitte erläutern Sie den Forderungsgrund, die Zuordnung zur ursprünglichen Abmahnung und die Berechtigung des benannten Gläubigers. Bitte übersenden Sie eine nachvollziehbare Aufstellung der Hauptforderung, Zinsen und Kosten unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen.
Mit dieser Erklärung ist kein Anerkenntnis der Forderung verbunden. Bitte berücksichtigen Sie deren Streitigkeit bei einer etwaigen Übermittlung an Auskunfteien und teilen Sie mit, ob bereits eine Übermittlung stattgefunden hat.
Diese Antwort erledigt den materiellen Streit nicht und erhebt nicht automatisch die Einrede der Verjährung. Sie ersetzt insbesondere keinen gerichtlichen Widerspruch oder Einspruch. Bei einem Mahnbescheid aus Hünfeld hilft die DigiRights-Mahnbescheid-Seite. Eine Nachricht an das Inkassounternehmen wahrt die gerichtliche Frist nicht.
Diese Unterlagen ermöglichen die Prüfung
- Vollständiges Burgschild-Schreiben mit Anlagen und Zahlungsaufstellung.
- Ursprüngliche Abmahnung samt Ermittlungsunterlagen.
- Alle früheren Antworten und Schreiben anderer Vertreter.
- Unterlassungserklärungen, Vergleiche und Ratenvereinbarungen.
- Zahlungsbelege und eine Chronologie des Vorgangs.
- Gerichtliche Bescheide und Zustellungsumschläge, falls vorhanden.
- Hinweise auf angekündigte oder bereits erfolgte Auskunfteimeldungen.
Kanzlei Wrase prüft zunächst Art des Schreibens und etwaige gerichtliche Fristen. Anschließend werden Gläubiger, Anspruchsgrundlage, frühere Erledigungen und die einzelnen Beträge eingeordnet. Ob eine Zurückweisung, weitere Sachaufklärung oder ein Vergleich sinnvoll ist, hängt von diesen Ergebnissen ab.
Umfang und Kosten einer Beauftragung werden vorab geklärt. Eine bloße Anfrage begründet kein Mandat und wahrt keine Frist.
Ihr Ansprechpartner bei alten Filesharing-Forderungen

Rechtsanwalt Björn Wrase
Kanzlei Wrase prüft Inkassoforderungen zu früheren Filesharing-Abmahnungen. Maßgeblich sind Anspruchsgrundlage, Belege, frühere Erledigungen und der aktuelle Verfahrensstand. Die Übernahme und erforderliche Schritte werden ausdrücklich abgestimmt.
Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg · bundesweite Vertretung
Häufige Fragen
Ist ein Burgschild-Inkassoschreiben ein Vollstreckungstitel?
Nein. Eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung ist kein Urteil und kein Vollstreckungstitel. Ein bereits vorhandener gerichtlicher Titel muss gesondert geprüft werden.
Ist eine Forderung wegen einer alten Abmahnung automatisch verjährt?
Nein. Anspruchsart, Fristbeginn, mögliche Hemmung und frühere Vereinbarungen sind einzeln zu prüfen. Es gilt keine pauschale Zehnjahresfrist für sämtliche Positionen.
Muss ich eine Ratenvereinbarung unterschreiben?
Unterschreiben Sie keine Vereinbarung ungeprüft. Sie kann zusätzliche Kosten, ein Anerkenntnis oder einen Verzicht auf Einwendungen enthalten.
Verhindert ein Bestreiten jeden Schufa-Eintrag?
Nein. Streitigkeit ist bedeutsam, aber keine allgemeine Garantie. Datenübermittlung, Forderungsart und ein möglicher Titel müssen gesondert geprüft werden.
Ersetzt die Formulierungshilfe einen gerichtlichen Widerspruch?
Nein. Sie betrifft ausschließlich eine außergerichtliche Antwort. Ein gerichtlicher Widerspruch oder Einspruch muss beim zuständigen Gericht in der erforderlichen Form eingehen.
Was gilt, wenn ich bereits gezahlt oder einen Vergleich geschlossen habe?
Prüfen Sie Zahlungsbelege und den genauen Umfang der Vereinbarung. Bereits erledigte Ansprüche dürfen nicht allein durch einen Wechsel des Forderungseinziehers erneut offen erscheinen.
Vorgang zuordnen · Belege sichern · Reaktion abstimmen
Burgschild-Forderung prüfen lassen
Senden Sie das Inkassoschreiben, die frühere Abmahnung und vorhandene Vereinbarungen. Die Kanzlei klärt mit Ihnen die Übernahme, die passende Reaktion und deren Kosten.
