Bildrechte · Social Media
Foto auf Instagram geklaut?
Rechte sichern und Nutzung prüfen
Ein fremder Account hat Ihr Foto erneut hochgeladen, für Werbung verwendet oder ohne vereinbarte Lizenz in eine Story übernommen? Sichern Sie zuerst den Beitrag und prüfen Sie dann, wer welche Rechte am Bild besitzt und welche konkrete Nutzung stattgefunden hat.
Ein eigener Upload ist rechtlich anders zu beurteilen als das Teilen über eine vorgesehene Instagram-Funktion. Auch die Frage, ob der Account privat oder geschäftlich handelt, ist vor allem für die Ansprüche und deren Höhe relevant.
Foto und Beitrag prüfen lassen
Senden Sie den Link zum Account und Beitrag, Screenshots sowie Ihre Bilddatei und vorhandene Lizenzabreden. Bei Stories und Anzeigen zählt eine schnelle Sicherung.
Anlagen und größere Dateien senden Sie bitte per E-Mail. Die Kosten einer Beauftragung werden vorher geklärt. Eine bloße Anfrage begründet kein Mandat und wahrt keine Frist.
- Fundstelle sichernAccount, URL, Zeitpunkt, Caption und sichtbaren Nutzungskontext dokumentieren.
- Rechte klärenOriginaldatei, Auftrag, Einwilligungen und eingeräumte Lizenzen zuordnen.
- Ansprüche trennenEntfernung, Unterlassung, möglicher Schaden und Kosten einzeln prüfen.
Wann kann ein Instagram-Post Bildrechte verletzen?
Wer ein fremdes Foto speichert und in einen eigenen Instagram-Beitrag, eine Story oder eine Anzeige hochlädt, fertigt regelmäßig eine Kopie an und macht das Bild erneut zugänglich. Für diese Handlungen sind die Rechte an der konkreten Aufnahme zu prüfen. § 16 UrhG betrifft die Vervielfältigung, § 19a UrhG die öffentliche Zugänglichmachung. Auch einfache Fotografien können als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt sein.
Die öffentliche Sichtbarkeit eines Profils und ein fehlendes Wasserzeichen sind keine Erlaubnis zur Übernahme. Umgekehrt ist nicht jede Begegnung mit einem Foto eine Rechtsverletzung. Entscheidend sind die konkrete Funktion, die technische Einbindung, der Rechteumfang und mögliche Einwilligungen oder gesetzliche Schranken. Ein privater Account ist nicht schon wegen seiner Bezeichnung von den Bildrechten ausgenommen.
Die Grundlagen zu geschützten Bildern, Urheberschaft und Nutzungsrechten erläutert der Beitrag Bildrechte und Urheberrecht an Bildern.
Teilen, Repost und eigener Upload sind zu unterscheiden
Bei einer plattformeigenen Teilen-Funktion kann der ursprüngliche Beitrag innerhalb der von Instagram vorgesehenen technischen Umgebung angezeigt werden. Das ist ein anderer Sachverhalt als das Herunterladen, Zuschneiden und erneute Hochladen der Bilddatei auf einem fremden Account. Welche Rechte die jeweilige Funktion und die konkreten Plattformeinstellungen abdecken, muss im Einzelfall geprüft werden. Ein allgemeiner Freibrief für Reposts lässt sich daraus nicht ableiten.
Auch eine Markierung des Fotografen, ein Tag oder ein Link zum ursprünglichen Profil ersetzt nicht automatisch die erforderliche Nutzungsbefugnis. Ebenso folgt aus einem früheren Auftrag für einen Feed-Post nicht ohne Weiteres eine Erlaubnis für eine Werbeanzeige, einen anderen Unternehmensaccount oder eine zeitlich unbegrenzte Weiterverwendung.
Fremde Bilddatei neu hochgeladen
Prüfen Sie Download, Bearbeitung, erneute Veröffentlichung, Accountinhaber und die konkret eingeräumten Rechte.
Beitrag über Plattformfunktion geteilt
Dokumentieren Sie die verwendete Funktion, die Darstellung und die Einstellungen des Ausgangsbeitrags. Die rechtliche Bewertung kann anders ausfallen.
Wurde ein Videoclip übernommen, hilft die gesonderte Einordnung im Beitrag Reel auf Instagram oder TikTok geklaut.
Beweise sichern, bevor der Beitrag verschwindet
Stories laufen ab, Anzeigen wechseln und Accounts können Beiträge löschen oder nachträglich verändern. Sichern Sie deshalb die Fundstelle zunächst vollständig. Ein einzelner ausgeschnittener Screenshot kann Bild, Account und Nutzungskontext oft nicht verlässlich zusammenbringen.
- Profilname, Profil-URL, Post-URL und sichtbare Kontaktdaten festhalten.
- Gesamten Beitrag mit Bild, Caption, Datum, Markierungen und Kommentarumgebung dokumentieren.
- Bei Story, Carousel oder Anzeige die einzelnen Ansichten und den erkennbaren Werbekontext erfassen.
- Zeitpunkt der Sichtung, gegebenenfalls Bildschirmaufnahme und Reichweitenangaben sichern, soweit sichtbar.
- Eigene Originaldatei, Bearbeitungsstände und Metadaten getrennt aufbewahren.
Notieren Sie auch, ob das Foto zusätzlich auf einer Shop-Seite, einer anderen Plattform oder in einer Kampagne erscheint. Solche Nutzungen sollten getrennt dokumentiert werden; Reichweite und Klickzahlen allein beweisen weder die Dauer der Nutzung noch eine bestimmte Schadenshöhe.
Wer darf Ansprüche wegen des Fotos verfolgen?
Die Person hinter der Kamera ist von der Person oder Firma zu unterscheiden, die eine bestimmte Nutzung lizenziert hat. Ein Auftraggeber kann Nutzungsrechte erhalten haben, ohne selbst Urheber zu werden. Auch Agentur, Model, abgebildete Marke und Betreiber des Instagram-Accounts sind unterschiedliche Beteiligte. Für die Anspruchsverfolgung kommt es auf die konkrete Rechtekette und den jeweiligen Anspruch an.
Prüfen Sie deshalb Aufnahme und Bearbeitung, Auftrag, schriftliche oder mündliche Abreden, bereits eingeräumte Rechte und deren Reichweite. Bei einer Kooperation kann beispielsweise ein Post auf dem vereinbarten Account erlaubt sein, während bezahlte Werbung oder die Weitergabe an einen Dritten gesondert zu beurteilen ist. Die bloße Angabe „Credit“ in einer Nachricht oder Rechnung beantwortet die Nutzungsfrage nicht.
Wer selbst eine Abmahnung erhalten hat, sollte das vollständige Schreiben und die vorgelegten Rechtebelege prüfen lassen, bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die allgemeine Orientierung dazu steht unter Abmahnung wegen eines Bildes erhalten.
Entfernung, Unterlassung und Auskunft getrennt prüfen
Bei einer widerrechtlichen Nutzung kommen nach § 97 UrhG Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr Unterlassung in Betracht. Die Entfernung eines Posts beseitigt die sichtbare Nutzung, erledigt aber nicht automatisch die Frage künftiger gleichartiger Veröffentlichungen. Ob eine förmliche Abmahnung sinnvoll und in welchem Umfang eine Unterlassungsverpflichtung erforderlich ist, hängt vom Sachverhalt ab.
Eine Meldung an Instagram kann helfen, Inhalte zu entfernen. Sie ersetzt keine Prüfung möglicher Ansprüche gegen die verantwortliche Person und schafft für sich genommen keinen Zustellnachweis für eine Abmahnung. Auch Auskunft ist nicht in jedem Fall im gleichen Umfang geschuldet; § 101 UrhG knüpft an besondere Voraussetzungen und eine Verhältnismäßigkeitsgrenze an.
Bei einer anwaltlichen Abmahnung sind die formalen Anforderungen und die Erstattungsfähigkeit der Kosten nach § 97a UrhG gesondert zu prüfen. Weder jede Meldung an einen Account noch jede anwaltliche Kontaktaufnahme führt automatisch zu einem ersatzfähigen Gebührenanspruch.
Schadensersatz bei Instagram-Nutzung berechnen
Schadensersatz setzt nach § 97 Abs. 2 UrhG insbesondere eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung voraus. Bei der Lizenzanalogie ist zu fragen, welche angemessene Vergütung für die tatsächlich festgestellte Nutzung vereinbart worden wäre. Dafür können eigene vergleichbare Lizenzverträge, Bildart, Laufzeit, Werbeformat, genutzte Accounts und der erkennbare Einsatzkontext wichtig sein. Eine pauschale „Instagram-Gebühr“ gibt es nicht.
Die MFM-Empfehlungen können in passenden Marktsegmenten eine Orientierung bieten. Ihre Ansätze sind kein automatisch geltender Tarif für jeden Social-Media-Post. Auch mehrere Ausspielungen desselben Bildes dürfen nicht ohne Prüfung doppelt berechnet werden.
Die fehlende Nennung des Fotografen kann nach den Umständen des Falls zusätzlich relevant sein. Ob ein gesonderter Betrag gerechtfertigt ist, hängt unter anderem von einer Benennungsvereinbarung, der bisherigen Lizenzpraxis und davon ab, ob derselbe Nachteil bereits an anderer Stelle berücksichtigt wurde. Ein fester Zuschlag von 100 % ist nicht automatisch geschuldet. § 13 UrhG regelt das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft.
Die allgemeine Berechnung von Lizenzschaden und weiteren Positionen behandelt Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung.
So gehen Fotografen jetzt vor
- 01 · Dokumentieren
Beitrag, Account, Story oder Anzeige sichern, bevor der Inhalt geändert wird. Die Originaldatei aufbewahren.
- 02 · Einordnen
Rechtekette, Plattformfunktion, Lizenz und die konkrete Nutzung auf dem fremden Account abgleichen.
- 03 · Entscheiden
Entfernung, direkte Ansprache, Plattformmeldung oder rechtliche Geltendmachung passend zum Fall wählen.
Eine Direktnachricht kann im Einzelfall der richtige erste Kontakt sein. Sichern Sie vorher die Beweise und überlegen Sie, ob Sie nur die Entfernung möchten oder auch Unterlassung und Zahlungsansprüche klären wollen. Ein vorschnelles Einverständnis mit einer Nachlizenzierung kann spätere Fragen aufwerfen.
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung
- Originalbild und gegebenenfalls Rohdatei sowie Angaben zur Erstellung.
- Links, Screenshots und Datum der festgestellten Nutzung.
- Verträge, Rechnungen, Lizenztexte und bisherige Korrespondenz.
- Bei Werbung die erkennbaren Anzeigenmotive, Accounts und Laufzeiten.
- Bei einer Gegenforderung das vollständige Anspruchsschreiben samt Anlagen.
Für das allgemeine Vorgehen nach einem Bilderklau finden Sie weitere Hinweise im Ratgeber Bild geklaut: Was Fotografen tun können.
Prüfung durch Kanzlei Wrase

Rechtsanwalt Björn Wrase prüft bei einer Instagram-Nutzung die Rechte an der konkreten Aufnahme, den belegten Veröffentlichungsumfang und die Voraussetzungen möglicher Ansprüche. So lässt sich entscheiden, ob eine Entfernung genügt oder weitere Schritte sinnvoll sind.
Die Kanzlei ist in Hamburg ansässig und kann Bildrechtsfälle bundesweit bearbeiten. Die Kosten einer Beauftragung werden vorab geklärt.
Häufige Fragen zum Instagram-Bilderklau
Darf ein fremder Account mein Instagram-Foto erneut hochladen?
Die öffentliche Sichtbarkeit des Fotos erlaubt einen eigenen Upload nicht automatisch. Entscheidend sind die Rechte am Bild, eine mögliche Lizenz für diese konkrete Nutzung und etwaige gesetzliche Ausnahmen.
Ist das Teilen über eine Instagram-Funktion dasselbe wie ein Repost?
Nein. Eine plattformeigene Teilen-Funktion und das Herunterladen mit anschließendem eigenen Upload sind unterschiedliche Vorgänge. Funktion, Einstellungen und Rechteumfang müssen im Einzelfall geprüft werden.
Was sollte ich bei einer verschwundenen Story sichern?
Solange sie sichtbar ist, sollten Sie Profil, Story-Inhalt, Zeitpunkt und Kontext dokumentieren. Ist sie bereits verschwunden, können vorhandene Bildschirmaufnahmen, Nachrichten oder weitere Fundstellen für die Prüfung wichtig sein.
Reicht eine Markierung des Fotografen als Erlaubnis?
Eine Markierung oder Namensnennung ersetzt die Nutzungsbefugnis nicht. Zugleich ist die Frage einer ausreichenden Urheberbenennung von der Frage der Lizenz zu trennen.
Gibt es bei fehlender Namensnennung immer einen Zuschlag?
Nein. Ob und in welcher Höhe ein zusätzlicher Schaden anzusetzen ist, hängt von der konkreten Vereinbarung, Lizenzpraxis und Nutzung ab. Ein fester Zuschlag gilt nicht automatisch.
Kann ich nach der Löschung noch Ansprüche prüfen lassen?
Ja. Die Entfernung des Beitrags beantwortet nicht sämtliche Fragen zu früherer Nutzung, Unterlassung oder möglichem Schadensersatz. Gesicherte Belege und die Rechtekette bleiben dafür wichtig.
Instagram-Nutzung des Fotos klären
Wenn Ihr Bild auf einem fremden Account erscheint, lassen sich nach gesicherter Fundstelle und geklärter Rechtekette die weiteren Schritte gezielt bestimmen. Senden Sie den Link und die Unterlagen an die Kanzlei Wrase.
