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Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB vom Anwalt

Eine Webseite ohne AGB ist undenkbar – schließlich muss der rechtliche Rahmen für die Vertragsparteien abgesteckt sein, oder? Eigentlich nein: Das bürgerliche Vertragsrecht hat grundsätzlich für jede Streitigkeit eine Lösung parat.

Dass riesige Onlineshops wie Zalando, Otto und Amazon ihren Kunden trotzdem meterlange Geschäftsbedingungen vorlegen, hat einen einfachen Grund: Es versetzt sie rechtlich in eine bessere Position. Juristisch sind lupenreine AGB deshalb für jede Webseite und besonders für Onlineshops ratsam.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB für Onlineshops

Zur Weihnachtszeit generieren Onlineshops bekanntlich die besten Umsätze. Die Zahl der Umtäusche und Rückgaben von Artikeln steigt ebenfalls. Die Bedingungen hierfür legt der Shopbetreiber zu einem großen Teil selbst in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, fest. Hier gibt es einige interessante Stellschrauben, an welchen der Unternehmer drehen kann, um vom Gesetz gewährten Spielraum auszuschöpfen und wirtschaftlich für sich zu nutzen.

Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB bergen rechtliche Gefahren!

1. AGB Generator – nicht immer optimal

Über diverse Online-Angebote ist es schnell möglich, Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB nach einem Muster automatisch erstellen zu lassen. Die meisten Onlineshops jedoch erheben den Anspruch, sich von der Konkurrenz abzuheben und ihr Angebot besonders individuell anzubieten. Für einen automatischen AGB-Generator ist es natürlich unmöglich, die speziellen Anforderungen des jeweiligen Händlers zu erkennen und für ihn im Ernstfall rechtlich brauchbare AGB zu erstellen.

2. Kopieren der Nutzungsbedingungen von Mitbewerbern

Unverständlicherweise kommt es häufig vor, dass Nutzungsbedingungen eines Mitbewerbers eins zu eins kopiert werden. Beispiel: Angegebene Lieferzeiten in den Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für ‚unverbindlich‘ zu deklarieren ist ein landläufiger Fehler, der sich durch dutzende Geschäftsbedingungen von Shops zieht. Wenn der Verkauf eines Produkts nicht reibungslos funktioniert und eine gerichtliche Streitigkeit ansteht kommt die Erkenntnis des Unternehmers zu spät, an der falschen Stelle gespart zu haben.

eBay: AGB Pflichten auch für eBay-Händler?

Der Gesetzgeber schreibt Händlern einige Informationspflichten vor, die er gegenüber dem Kunden zu leisten hat. Klassischerweise gehört hierzu die Aufklärung über den Zeitpunkt, wann ein Vertrag zustande kommt. Das LG Bochum (Az.: I-14 O 191/08) beispielsweise hat eben diese Pflicht definiert. Zwar hat sich hier die Rechtsprechung noch nicht auf einen gemeinsamen Nenner geeinigt. Jedoch macht es Sinn, auch für den eigenen eBay-Auftritt auf eigene, im Idealfall gut durchdachte AGB hinzuweisen.

AGB Klauseln sind ein schmaler Grat, besonders für neue Onlineshops!

Die Zulässigkeit von Nutzungsbedingungen bzw. bestimmten Passagen hieraus hängt oftmals von minimalen Formulierungen ab. Selbst die Rechtmäßigkeit der sogenannten Salvatorischen Klausel ist nicht in jedem Fall gewährleistet.

Gerade wenn ein neuer Onlineshop an den Start geht ist es juristisch empfehlenswert, sich nicht auf kostenlose Vorlagen aus dem Internet zu verlassen. Soll eine Webseite erfolgreich werden und tausende Internetnutzer erreichen, muss man sich auf das rechtliche Konstrukt verlassen können. Denn die Mühlen der Justiz mahlen langsam und legen eine Webseite im Zweifel lahm, bis eine Angelegenheit endlich zur richterlichen Entscheidung kommt.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts