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Wettbewerbsrecht – wettbewerbsrechtliche Sachverhalte

Wettbewerbsrecht – Ein Überblick

Was genau ist Wettbewerbsrecht
Keine Irreführenden Angaben
„Warum kaufen Sie noch immer bei der Konkurrenz?“
E-Mail-Werbung und Telefonmarketing
Zuletzt: Pflichtangaben nicht vergessen

Was genau ist Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff sowohl für das Recht gegen unlauteren Wettbewerb, als auch für das Kartellrecht. Letzteres betrifft meist Preisabsprachen zwischen Unternehmen einer Branche wie zum Beispiel das „Kaffeekartell“. Im Alltag des Geschäftsverkehrs relevanter ist dagegen das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, das sogenannte Lauterkeitsrecht. Dieses legt die Regeln eines fairen Wettbewerbs unter den einzelnen Mitbewerbern fest und dient andererseits dem Schutz der Verbraucher. Gesetzlich verankert ist das Wettbewerbsrecht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie in ergänzenden Spezialgesetzen, insbesondere der Preisangabenverordnung oder dem Markengesetz.

Keine irreführenden Angaben

Gerne verwenden Unternehmer in der Werbung oder Artikelbeschreibung Formulierungen, die ihre Ware als „das beste Produkt“ oder ihren Onlineshop als den mit dem „weltbesten Service“ aufwerten sollen, um Ihre Kunden vom Vertragsschluss zu überzeugen. Doch ganz ohne Risiko ist dies nicht, wie eine Reihe unterschiedlicher Rechtsprechung zeigt: Denn hierin kann ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot nach § 5 UWG liegen, wonach Angaben stets klar und wahr sein müssen. Doch das ist bisweilen nicht immer gerichtsfest zu beweisen. Auch sind etwa Angaben mit geografischem Bezug wie „Made in Germany“ oder „Deutsches Spitzenerzeugnis“ mit Vorsicht zu genießen, gerade wenn die Ware nicht zu einhundert Prozent aus dem bezeichneten Herkunftsland stammt. Lassen Sie sich im Zweifel daher besser fachkundig von einem Anwalt beraten, um hier teure Abmahnungen zu vermeiden.

„Warum kaufen Sie noch immer bei der Konkurrenz?“

Zum fairen Marktverhalten gehört aber auch die Einhaltung bestimmter Regeln im Umgang mit Mitbewerbern. Daher ist beispielsweise die vergleichende Werbung, die früher nur mit Unkenntlichmachung des Konkurrenzproduktes möglich war, heute in bestimmten festgelegten Grenzen erlaubt. Unzulässig ist es dagegen, wenn Mitbewerber herabgesetzt oder verunglimpft werden. Da vergleichende Werbung ein starkes Marketinginstrument darstellt und daher aus wirtschaftlicher Sicht äußerst attraktiv für den Werbenden ist, birgt sie im Gegenzug auch stets ein hohes Risiko für juristische Auseinandersetzungen mit der Konkurrenz. Mitunter sind die Grenzen des Erlaubten jedoch nicht immer eindeutig. Daher sollten Sie bereits im Vorfeld die Zulässigkeit Ihrer Werbemaßnahmen von einem Fachanwalt bewerten lassen, um optimal vorbereitet und rechtlich abgesichert mit Ihrer Werbekampagne starten zu können.

E-Mail-Werbung und Telefonmarketing

Mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro können Unternehmer belegt werden, die ohne eine ausdrückliche Einwilligung unerwünschte telefonische Werbung betreiben, sogenannte Cold Calls. Vom Gesetzgeber als ebenso wettbewerbswidrig eingestuft worden sind Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer. Verstöße wegen unerlaubter Telefonwerbung werden durch die Bundesnetzagentur geahndet. Auch der Versand von Fax- und E-Mail-Werbung kann als unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG angesehen werden, wenn keine vorherige Einwilligung zur Kontaktaufnahme erteilt worden ist. Gerade im Internet-Versandhandel sollte daher stets darauf geachtet werden, dass Kundendaten für Werbezwecke nur dann verwendet werden, wenn diese rechtswirksam dazu eingewilligt haben. Bei Zweifeln sollten Sie auch hier rechtlichen Rat einholen, um etwa die verwendeten Einverständniserklärungen wasserdicht und rechtssicher zu formulieren.

Zuletzt: Pflichtangaben nicht vergessen

Des Weiteren trifft Anbieter eine ganze Reihe von Pflichtangaben, die sie im elektronischen Geschäftsverkehr bereitstellen müssen. So kann ein unvollständiges Impressum ebenso zu einer Abmahnung führen wie das unvollständige Auszeichnen des Preises einer angebotenen Ware entsprechend der Preisangabenverordnung. Zudem stellt die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) und das damit zusammenhängende neue Widerrufsrecht im Onlinehandel zahlreiche neue Anforderungen an unternehmerische Anbieter im Internet. Kommen Sie daher den Abmahnern zuvor, indem Sie Ihren Onlineauftritt wettbewerbsgerecht absichern. Lassen Sie sich umfassend anwaltlich beraten und sparen Sie sich damit unnötigen Ärger und eine Menge Geld!

Weiterführende Links:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Unterlassungserklärung