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Forderungsmanagement und Inkasso vom Anwalt

Wie Sie offene Forderungen effektiv geltend machen können.

Wer schon einmal in Spielfilmen ein dubioses Inkassounternehmen gesehen hat, dürfte kein gutes Bild vom gewerblichen Forderungseinzug haben. Dabei sind Inkassounternehmen notwendige Faktoren, die einem Gläubiger dabei helfen, an seine rechtmäßige Forderung zu kommen. Zahlt ein Schuldner nicht oder nur unvollständig, können Gläubiger leicht verzweifeln.

Genau hier kommen Inkassounternehmen in das Spiel, die dem Gläubiger zu seinem Recht verhelfen. Forderungen können zudem auch von Rechtsanwälten für den Mandanten geltend gemacht werden. Melden Sie sich einfach in unserer Kanzlei. Eine qualifizierte Beratung ist garantiert. Sollten Sie sich für ein Inkassounternehmen entscheiden, sollten Sie aus Gründen der Seriosität auf eine behördlich ordentliche Registrierung achten.

Was bedeutet Inkasso und was ist ein Forderungsmanagement?

Die gesetzliche Grundlage für den gewerblichen Forderungseinzug bei einem Schuldner kann zweierlei sein. Zum einen können Gläubiger ihre Forderungen an ein Inkassounternehmen oder an eine Kanzlei abtreten, was gemäß §398 BGB möglich ist. Das jeweilige Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt, der durch einen Mandanten beauftragt ist, kann dann die Geldforderung für sich bei dem Schuldner geltend machen.

Welche Schritte hier zu beachten sind und wie der Schuldner über den Forderungsabtritt informiert werden muss, dazu finden Sie ebenfalls detailliert Antwort in unserer Rechtsanwaltskanzlei. Natürlich kann ein Gläubiger auch im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags an ein Unternehmen herantreten, welches dann auf dienstvertraglicher Ebene (§ 611 BGB) eine Forderung eintreiben kann.

Der Unterschied ist hier, dass bei der Forderungsabtretung das Risiko einer Unmöglichkeit der Forderungseintreibung (z.B.: Schuldner insolvent) nicht mehr bei dem ursprünglichen Gläubiger liegt.

Der Begriff Forderungsmanagement bezeichnet den gesamten Ablauf von der Entstehung einer Forderung bis hin zur Erledigung dieser Forderung durch Geldeingang bei dem Gläubiger. Es geht also um das Steuern eines Prozesses, der einem Gläubiger und seinem Unternehmen Liquidität zusichert und diese behält.

Forderungsmanagement wird auch oft als Kredit – oder Debitorenmanagement bezeichnet und entstammt der anglo – amerikanischen Unternehmenspraxis. Wir als Anwaltskanzlei tragen dafür Sorge, Ihre Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und sie bestenfalls erst gar nicht auftreten zu lassen. Es ist ein Trend zu beobachten, dass dieses Forderungsmanagement an externe Personen übergeben wird, man spricht vom ,,Outsourcing“. Dies sind meist Inkassounternehmen, aber wie bereits erwähnt auch Kanzleien und Rechtsanwälte.

Mahnverfahren und Mahnschreiben – unsere Kanzlei  arbeitet zielorientiert im Forderungsmanagement.

Ein Gläubiger hat noch nichts davon, wenn ihm eine offene Forderung zusteht, er muss sie auch geltend machen können. Um eine Forderung einzutreiben, machen wir Gebrauch von den Instrumenten des Mahnverfahrens und des Mahnschreibens.

Der außergerichtliche Mahnschreiben eröffnet dem Schuldner eine Möglichkeit, in einer bestimmten Frist die Forderung zu begleichen. Der Mahnbescheid ist als ein Angebot unsererseits zu verstehen, wodurch dem Schuldner in Relation zu einem Gerichtsverfahren geringe Anwaltskosten entstehen. Es ist möglich, ein Mahnschreiben auch ohne anwaltliche Unterstützung zu verfassen, aufgrund der Wirkung auf den Schuldner sollten Sie aber keine Mühe scheuen, sich mit Ihrem Anliegen an unsere Kanzlei zu wenden.

Ein Mahnverfahren ist gerichtlich durchzuführen und stellt eine vereinfachte Möglichkeit dar, eine Forderung durchzusetzen, ohne auf ein langwieriges Urteil warten zu müssen. Durch dieses Mahnverfahren bekommt der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid, womit er die Forderung schlussendlich gemäß §794 Abs. I Nr. 4 ZPO vollstrecken kann.

In unserer Kanzlei beraten wir mit Ihnen gemeinsam, welchen Weg wir wählen.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts