Abmahnung Waldorf Frommer für Sicario
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Das Filesharing könnte schon zu den Unworten des Jahrzehnts und noch viel länger gezählt werden. Es handelt sich dabei um das zur Verfügung Stellen von Dateien wie Musik, Spiele oder Filme über das Internet, sodass Dritte sich diese herunterladen können. Geschieht das ohne das Einverständnis des Rechteinhaber, begeht der Anschlussinhaber einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Auch wenn die Beweislage oft nicht lückenlos ist, häufen sich die Abmahnungen und vor allem die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bekannt dafür, ihr Geschäft vor allem auf solche eventuellen Urheberrechtsverletzungen im Internet zu konzentrieren.
Der Film Sicario als Grund für die Abmahnung
In einem aktuellen Fall hat die Kanzlei Waldorf Frommer an den Inhaber eines Internetanschlusses eine Abmahnung versandt. Darin wirft sie dem Beschuldigten vor, ohne die Erlaubnis der Rechteinhaberin – in diesem Fall der Studiocanal GmbH – den Film Sicario über das Internet anderen zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Neben dem Vorwurf des unrechtmäßigen Filesharings enthält die Waldorf Frommer Abmahnung die Forderung nach der Zahlung einer Vergleichssumme von 915,00 Euro. Zudem soll die beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückgeschickt werden, mit der man sich verpflichtet, niemals wieder eine solche Rechtswidrigkeit zu begehen.
Vorsicht vor zu schneller Reaktion
Die Angst vor noch höheren Zahlungen sorgt bei vielen dafür, dass solche Beträge schnell gezahlt und Erklärungen unterschrieben werden. Hier ist unabhängig von der Schuldfrage aber immer Vorsicht geboten. Denn selbst wenn man für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist und die 915,00 Euro eine pauschale Zahlung für den Schadensersatz und die Anwaltskosten darstellen, ist die Summe viel zu hoch gegriffen. Gerade bei unbekannten Werken und einem einmaligen Vergehen würden Strafen vor Gericht viel geringer ausfallen. Zudem werden in der Unterlassungserklärung meistens viel zu hohe Strafen für eine Wiederholungstat verankert, die mit den rechtlich zugrunde liegenden Vorlagen für solche Erklärungen nichts mehr zu tun haben. Für beide Fälle ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um – immer allerdings unter Beachtung von Fristen – mit professionellem Bestand auf solche Anschuldigungen reagieren zu können.
In einer Vielzahl von Fällen besteht keine Haftung des Anschlussinhabers, sodass die geltend gemachten Ansprüche mit zielgerichteten Einwänden vollständig zurückgewiesen werden können. In jedem Fall ist allerdings eine nicht unerhebliche Minderung des geforderten Betrages möglich. Selbst dann, sofern die Urheberrechtsverletzung tatsächlich durch den Anschlussinhaber begangen wurde.
Detaillierte Informationen haben wir hier zusammengestellt: Waldorf Frommer Abmahnung – Was tun? So reagieren Sie richtig.